Archive

Antrag 29/I/2015 Gehälter der Erzieherinnen und Erzieher aufwerten

15.05.2015

Der Landesparteitag begrüßt die Initiative der Genossin Schwesig, die Gehälter der Erzieherinnen und Erzieher an die Gehälter der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer anzunähern.

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, als Einstieg in eine solche Regelung, für die Forderungen der Gewerkschaften Ver.di und GEW einzutreten.

 

Antrag 34/I/2015 Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit einschränken

15.05.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages werden aufgefordert, in Umsetzung des  Koalitionsvertrages geeignete Maßnahmen und gesetzliche Regelungen zu treffen, die den Umgang  mit Werkverträgen und LeiharbeitnehmerInnen neu regeln.

 

Mit der Neuregelung soll erreicht werden, dass die missbräuchliche Nutzung von  Scheinwerkverträgen und Scheindienstverträgen zur illegalen Arbeitnehmerüberlassung und zur  Scheinselbständigkeit durch gesetzliche Regelungen besser verhindert werden können. Der  Missbrauch legaler Leiharbeit zur bloßen Lohnsenkung soll verhindert werden. Werkverträge und  Leiharbeit sollen nur noch in einem engen, sachorientierten Rahmen angewandt werden.

 

Hierzu sollen sich die Abgeordneten des Bundestages an einer Studie des Ministeriums für Arbeit,  Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Titel „Missbrauch von  Werkverträgen und Leiharbeit verhindern“ orientieren. In Anlehnung an die Studie fordern wir:

  • LeiharbeitnehmerInnen nur noch auf Arbeitsstellen eingesetzt werden, an denen von vornherein nur ein vorübergehender Bedarf beim Entleiher besteht,
  • die Beweislast, dass eine Arbeitsstelle vorübergehenden Charakter hat, ab 6 Monaten Dauer der Überlassung auf den Entleiher übergeht,
  • ab 12 Monaten geplanter Dauer vom Entleiher nachgewiesen werden muss, dass die Arbeitsstelle nicht mit einer regulär befristeten Beschäftigung zu besetzen war,
  • LeiharbeitnehmerInnen grundsätzlich nach dem (Haus-)Tarifvertrag eines vergleichbaren, unbefristet beim Entleiher neu eingestellten Arbeitnehmers bezahlt werden, sofern ihre  Anstellung bei dem Leiharbeitgeber befristet ausschließlich für die konkrete Entleihung  erfolgte,
  • LeiharbeitnehmerInnen grundsätzlich ab 9 Monaten Überlassungszeit das gleiche Stundenentgelt erhalten, das dem vergleichbarer ArbeitnehmerInnen des Entleihers  entspricht,
  • der Nachweis, ob jemand im Rahmen eines Dienst-, Werk- oder Leiharbeitsverhältnisses tätig ist, ausschließlich anhand der real im Betrieb gelebten Abläufe erfolgt,
  • der Entleiher selbstschuldnerisch für die Arbeitsentgelte der bei ihm beschäftigten LeiharbeitnehmerInnen haftet,
  • bei Verstoß gegen die Vorschriften werden LeiharbeitnehmerInnen rückwirkend in eine reguläre Stelle beim Entleiher überführt, die auf die ursprünglich tatsächlich vorgesehene Entleihdauer befristet ist,
    • Vergütungen im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen die branchenüblichen Löhne und gesetzliche Mindestlöhne von vergleichbaren Arbeitnehmern nicht unterschreiten dürfen,
    • Arbeitgeber gegenüber den Betriebs- und Personalräten bzgl. solchen Personen jederzeit auskunftspflichtig sind, die gegenwärtig und zukünftig in die Betriebsorganisation eingebunden  sind, aber in keinem direkten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen.
    • Betriebs- und Personalräte sind für Leiharbeiter zuständig.

 

Die beiden wichtigsten Instrumente sind hier die Beweislastumkehr und der verpflichtend  vorübergehende Charakter der Arbeitsstelle. Zukünftig sollen sich im Rahmen eines Werkvertrages  beschäftigte Personen in ein reguläres Arbeitsverhältnis einklagen können, wenn der  Leistungsempfänger den Werkvertragscharakter anhand der realen Arbeitsabläufe im Unternehmen  nicht nachweisen kann. Leiharbeitsverhältnisse dürfen nur geschlossen werden, wenn von  vornherein beweisbar dargelegt werden kann, dass die Stellen nur vorübergehend notwendig sind.  Damit soll Leiharbeit zukünftig nur noch den Zweck erfüllen, für die sie ursprünglich gedacht war: als  sozial abgesichertes Flexibilisierungsinstrument.

Antrag 74/I/2015 Starke Schule, starke Zukunft - Stärkung der Grundschulen in Berlin

15.05.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, die Grundschulen Berlins entsprechend den Anforderungen auszustatten.

 

Dabei wird insbesondere auf folgende Aspekte geachtet:

 

a) Individualisiertes und schülerzentriertes Lernen

  • eine Doppelsteckung an in den JÜL- Klassen (Jahrgangsübergreifendes Lernen) wird gesichert.
  • In der Schulanfangsphase wird die Schülerfrequenz von 20 SchülerInnen/Klasse eingeführt.
  • Die Vermittlung von Sprachförderung im Lehramtsstudium, im Vorbereitungsdienst und in der Weiterbildung wird gestärkt sowie ein Pool für SprachmittlerInnen eingerichtet.
  • Es wird ein gesamtstädtisches Konzept für die Integration von Flüchtlingskindern entwickelt.
  • Bei der Umsetzung der Inklusion (bei Lern- und Entwicklungsstörungen) werden entsprechende Maßnahmen vorrangig angegangen und schulnah umgesetzt.
  • Es wird die gleiche Ausstattung an Deutsch als Zweitsprache-Mitteln wie an Sekundarschulen gesichert.

 

b) Personalsituation an Berliner Grundschulen

  • Es wird eine sofortige breit angelegte Ausbildungs- und Qualifizierungsinitiative zur Versorgung mit Grund- und Sonderschullehrkräfte gestartet.
  • Es werden Anreize geschaffen, um qualifizierte Lehrkräfte und ErzieherInnen für Brennpunktschulen zu gewinnen.
  • Es wird die gleiche Ausstattung an Funktionsstellen und Sozialpädagogen wie an Sekundarschulen eingereichtet.
  • Es werden fünf Prozent Vertretungsreserve zusätzlich zu den Personalkosten-Budgetierung-Mitteln gesichert, um den erhöhten Krankenstand an Brennpunktschulen zu kompensieren.
  • Es wird die gleiche Bezahlung und gleiches Unterrichtsdeputat für Grundschullehrkräfte wie an anderen Schulformen gesichert.

 

c) Qualität an Berliner Grundschulen

  • Es wird ein schulischer Stundenpool für Fortbildungsmaßnahmen eingerichtet.
  • Das Bonusprogramm für Schulen in schwieriger Lage wird verstetigt.
  • Es wird ein Sofortprogramm für Renovierungs-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen (nach dem Modell in Hamburg) gestartet.
  • Der erhöhte Bedarf der räumlichen Austattung der Schulen in schwieriger Lage wird mit entsprechenden Musterraumprogrammen abgesichert.

 

Antrag 79/I/2015 Praxisnähe schaffen für bessere Übergänge von Schule in den Beruf

15.05.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert im Rahmen der Neugestaltung des Übergangs Schule-Beruf, Unterstützung, insbesondere finanzieller Art,  für diejenigen Schulen in Berlin bereitzustellen, die in den Verbleibsstatistiken für Schülerinnen und Schüler eine niedrige Übergangsquote in ungeförderte duale Ausbildung aufweisen. Solange keine umfassenden Verbleibsstatistiken vorliegen, sollen die finanziellen Mittel nach der Quote der lernmittelbezuschussten SchülerInnen und SchülerInnen  nicht-deutscher Herkunft zugesprochen werden.

 

Die zusätzliche Unterstützung dieser Zielschulen beinhaltet:

 

  • Eine „qualifizierte Vierstufigkeit“, die die Praxisnähe von Klasse 7.-10. fördert
  • einen kontinuierlichen schulischen Berufsorientierungsprozess
  • Personelle Verstärkung für den Ausbau des Berufsorientierungsprozess
  • Zielgruppengerechte Gestaltung des Konzepts (unter Berücksichtigung des Anteils der lernmittelbezuschussten (LmB) Schüler, bzw. Schüler nicht-deutscher Herkunft (NdH)
  • Monitoring der Vermittlungserfolge in ungeförderte Berufsausbildungen.

 

Antrag 80/I/2015 #DigitalLeben auch an und in Berliner Schulen

15.05.2015

Im Zuge des Programms #DigitalLeben des Parteivorstandes der SPD werden die Berliner SPD, die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das digitale Leben an den Berliner Schulen und die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der digitalen Medien ausgebaut werden. Dazu gehören vor allem die folgende Bereiche und die Umsetzung der folgenden Forderungen:

  • Alle Berliner Schulen sind mit interaktiven Whiteboards auszustatten, welche auch einen inklusiven Unterricht ermöglichen. Dabei sollte sich Berlin für ein System entscheiden, sodass verallgemeinerte Fortbildungen für die Nutzung von interaktiven Whiteboards erstellt und durchgeführt werden können. Dabei soll die Ausstattung auch innerhalb der Schulen weiträumig umgesetzt werden und sich nicht nur auf einige wenige Fachunterrichtsräume beschränken. Überall dort, wo der Einsatz von Whiteboards die Vermittlung von Lerninhalten unterstützen kann, sollen diese auch eingesetzt werden. Daneben sollen aber in allen Klassenräumen auch weiter Tafeln zur Verfügung stehen.
  • Alle Berliner Schulen sollen ein kostenfreies WLAN für Ihre Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer anbieten. Dadurch sollen Lernangebote vergrößert und die Unterrichtsarbeit vielfältiger werden. Die Finanzierung erfolgt über ein Berliner Landesprogramm.
  • Das Fach ITG (Informationstechnischer Grundkurs) soll an die aktuellen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler angepasst werden und diese insbesondere im alltäglichen Umgang mit den Informationen zu schulen, die sie dort konsumieren und mit welchen sie agieren. Dazu gehört neben Medienkompetenz auch der Umgang mit den eigenen Daten. Die Erweiterung des Lehrplans ist mit einer entsprechenden Erweiterung des Unterrichtsstundenumfanges zu begleiten, um der gestiegenen Bedeutung des Faches gerecht zu werden. Der Rahmenlehrplan ist in diesem Bereich umgehend anzupassen und jährlich auf Aktualität zu überprüfen.
  • Es sollen langfristig an Berliner Schulen generelle Laptopklassen eingeführt werden, sodass die Schülerinnen und Schüler frühzeitig im Umgang mit einem alltäglichen Instrument geschult und auf die Zukunft besser vorbereitet werden. Dabei darf es nicht zu Unterteilung in Laptopklassen und Nicht-Laptopklassen kommen, sondern ein Angebot für alle Schülerinnen und Schüler erstellt werden. Von diesem Angebot darf niemand ausgeschlossen werden. Sofern Nutzungsverträge mit Firmen abgeschlossen werden, müssen diese die Nutzung von Open-Source-Software, auch in konkurrierenden Anwendungsgebieten, ausdrücklich und bedingungslos erlauben. Vorangestellt werden muss die didaktische Erarbeitung eines Digital-Konzeptes, sodass diese Klassen einen sinnstiftenden Einsatz der Geräte erleben. Dabei darf der Einsatz dieser Geräte nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen und kein Lernender sowie keine Lernende aufgrund von finanziellen Hemmnissen von dem Angebot ausgeschlossen werden. Auf den Laptops soll standardmäßig Open-Source-Software installiert sein. Es ist anzustreben, dass Open-Source-Betriebssysteme wie Linux verwendet werden.
  • Es soll ein landesweites Programm auferlegt werden, welches die konsequente Nutzung von E-Learning-Angeboten an den Berliner Schulen fördert, ausbaut und die Schulen mit Fortbildungsangeboten und dem nötigen Support unterstützt. Zudem soll sich das Land Berlin dafür einsetzen, die Erstellung und Weiterentwicklung von Open Educational Resources (OER) voranzutreiben und ihren Einsatz an Schulen bis zu einer Nutzung von 100% zu forcieren.
  • Jede Schule benötigt einen/eine IT-Beauftragten/IT-Beauftragte der/die keine unterrichtende Lehrkraft sein soll, sondern eine extra angestellte Fachkraft. Diese soll sich nicht nur in den Pausen und in ihrer Freizeit um das Netzwerk oder die IT-Geräte der Schule kümmern, sondern dieser Tätigkeit hauptberuflich nachgehen. Diese Person soll dabei nicht die verpflichtende Stelle für Datenschutz innehaben.
  • Wir fordern, dass bei der Lehrer*innenbildung das Themen Medienkompetenz (insbesondere in Bezug auf Internet und sog. neue Medien) fester Bestandteil des Studiums wird, das jede*r Studierende in irgendeiner Form verpflichtend behandelt haben muss und Lehrer*innen regelmäßige Fort- bzw. Weiterbildungen mit medienpädagogischem Schwerpunkt besuchen müssen (analog zu DaZ).
  • Die Senatsverwaltung für Bildung möge sich dafür einsetzen, dass an Berliner Schulen der barrierefreie Zugang zu freien und offenen digitalen Bildungsmedien sowie Lernmitteln deutlich verbessert wird. Damit wird ein weiterer Schritt in eine Schule mit Bildungs- und Chancengleichheit sowie einer Schule mit gelebter Inklusion vollzogen.
  • Die dringend nötigen Computerkurse für Schüler*innen, die aufgrund ihrer Behinderung auf den PC angewiesen sind, regelmäßiger zu veranstalten und unabhängig vom ITG-/ML-/etc. Unterricht ablaufen zu lassen.