Archive

Antrag 31/I/2016 Alternative Hauptsprache

1.04.2016

Berlin ist eine Stadt, in der viele Menschen unterschiedlicher Kultur, Herkunft und auch Alternativer Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) leben. Der Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund liegt momentan sehr hoch und steigt auch durch die momentan stark steigende Zahl an Geflüchteten weiterhin.

 

Viele dieser Menschen haben einen Migrationshintergrund, der außerhalb von Westeuropa liegt. Das heißt auch, dass viele von ihnen mit einer anderen, nichtwesteuropäischen Sprache als Alternativen Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) aufwachsen bzw. aufgewachsen sind. In der deutschen Gesellschaft sind Sprachen wie Türkisch, Arabisch, Kurdisch, slawische Sprachen und andere jedoch lange nicht so wertgeschätzt, wie dies eigentlich der Fall sein sollte. Der Grund hierfür lässt sich vor allem in zweierlei Naivitäten finden, die leider noch immer verbreitet sind:
Zum einen die Überzeugung, dass bestimmte Sprachen auf dem Arbeitsmarkt nicht gefragt seien und auch in anderen Lebensbereichen kaum Verwendung fänden. Für uns sind alle Sprachen gleichwertig im gleichen Maße förderungswürdig. Eine Beurteilung einzelner Sprachen allein nach ihrem „wirtschaftlichen Nutzen“ lehnen wir folglich ab. Trotz dessen sei darauf hingewiesen, dass sprachliche und damit interkulturelle Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt immer äußerst gefragt sind und sein werden.
Das andere Problem ist der Irrglaube, dass in Haushalten, in denen alle die gleiche nicht deutsche Alternative Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) beherrschen, die Menschen und vor allem Kinder Deutsch sprechen würden. Jeder würde im Alltag eher in einer Sprache kommunizieren, die er oder sie zumindest fließend beherrscht, als in einer völlig fremden. Selbst wenn Kinder mit Migrationshintergrund in der Schule Deutsch lernen, bleibt die Umgangssprache zu Hause oft die nicht-deutsche Alternative Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1). Da die deutsche Sprache kaum im Alltag genutzt und die jeweilige Muttersprache nie bewusst und in allen Facetten gelernt wird, laufen viele Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund Gefahr, schließlich keine Sprache annähernd perfekt zu sprechen. Ihre Sprachkompetenz bleibt mangelhaft. Mitunter ist auch ein struktureller Rassismus, welcher bestimmte Sprachen aufgrund der Region, in welcher sie hauptsächlich gesprochen werden, geringschätzt, in der deutschen Gesellschaft festellbar.

 

Desweiteren haben für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund ihre Herkunft und ihr sprachlicher Hintergrund einen großen Einfluss auf ihre Identitätsfindung, die soziokulturelle Entwicklung und auch auf den schulischen bzw. beruflichen Erfolg. Dieser Punkt muss auf jeden Fall berücksichtigt werden, wenn wir von Integration bzw. Inklusion sprechen. Die mitgebrachte sprachliche Kompetenz ist eine Ressource, die es wertzuschätzen gilt, da ein hohes Sprach- und Abstraktionsniveau in der Alternativen Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) sich auf das Erlernen einer Zweitsprache positiv auswirkt.
Viele Kinder, die mit einer anderen Alternativen Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) als Deutsch aufwachsen sind jedoch oft in dieser Alternativen Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) nicht entsprechend alphabetisiert und beherrschen sie zwar in Grundzügen, können ihr sprachliches Niveau aber in keinster Weise nachweisen. Ein Nachweis und ein ordentliches Erlenen der Alternativen Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) kann ihnen im späteren Leben helfen. Diesen Zustand wollen wir verbessern. Daher fordern wir:
– kostenlose und möglichst wohnortnahe Sprachkurse in ihrer Alternativen Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) für Kinder/Jugendliche einzurichten
– erleichterten Zugang zu gebührenfreien Zertifizierungsverfahren, durch die die Kinder ihr erlerntes Niveau nachweisen können

 

(gerichtet auch an „AK II der Fraktion der SPD des Abgeordnetenhauses von Berlin“)

 

Antrag 30/I/2016 Ungarn

1.04.2016

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Europäischen Parlaments werden aufgefordert, entsprechend Lissabon-Vertrag Artikel 2 die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit die Mitgliedschaft der Republik Ungarn in der Europäischen Gemeinschaft gemäß Artikel 7 des Lissabon-Vertrages ruhen zu lassen wegen Missachtung der Menschenwürde, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit sowie der Missachtung der Menschenrechte.

 

Ferner werden die sozialdemokratischen Mitglieder des EP aufgefordert, dem Rat und der Kommission Vorschläge zu unterbreiten, die den Mitgliedsstaaten der EU gravierende Sanktionen gegen die Mitgliedsstaaten aufzulegen, die in der derzeitigen Flüchtlingskatastrophe die Solidarität in der EU verweigern und damit gegen die ethischen Werte der EU verstoßen.

Antrag 29/I/2016 Europäische Roma

1.04.2016

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages, die sozialdemokratischen Mitglieder der deutschen Bundesregierung, die sozialdemokratischen Mitglieder des europäischen Parlaments werden aufgefordert, auf den ihnen zur Verfügung stehenden Ebenen dafür Sorge zu tragen, dass folgende Unterlagen erstellt und veröffentlicht werden:

 

  1. Eine Zusammenstellung der in den Mitgliedsländern der EU existierenden Roma-Programme unter Angabe der Anzahl der jeweils dort lebenden Roma.
  2. Eine Auflistung der zur Verfügung stehenden EU-Mittel und deren Abrufung durch nationale Organe.
  3. Eine Zusammenstellung der in assoziierten europäischen Ländern lebenden Roma, der nationalen Programme, der abrufbaren EU-Mittel und der abgerufenen Gelder.

 

Darüber hinaus sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie in den jeweiligen Heimatländern unbürokratisch, effizient und nichtkorruptionsanfällig Hilfsprogramme durchgeführt werden können.

Antrag 28/I/2016 Betriebliche Ausbildung stärken!

1.04.2016

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden beauftragt, eine Gesetzesinitiative für eine Ausbildungsgarantie und eine Ausbildungsplatzumlage auf Landesebene zu ergreifen.

 

Die Ausbildungsgarantie gilt ab dem Ausbildungsjahr 2017/2018 und stellt sicher, dass alle jungen Berlinerinnen und Berliner, nachdem sie die Schule verlassen haben, ein verbindliches Angebot für eine Ausbildung oder eine Qualifizierung, die auf einen Berufsabschluss hinführt, erhalten.

 

Die Ausbildungsplatzumlage auf Landesebene wird als Sonderabgabe für alle Berliner Unternehmen ausgestaltet, mit deren Aufkommen jene Betriebe gefördert werden, die ausbilden. Die Umlage soll darüber hinaus wertneutral sein und anfallende Verwaltungskosten dürfen nicht aus dem Aufkommen finanziert werden.

 

Antrag 27/I/2016 Einführung des „Modell Bundestag“ an den weiterführenden Schulen in Deutschland

1.04.2016

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Landtage sind aufgefordert, auf die  Entwicklung  eines „Modell Bundestag“ an den weiterführenden Schulen in Deutschland hinzuwirken.

 

Das „Modell Bundestag“ dient der politischen Bildung der Schüler*innen und soll an allen weiterführenden Schulen als Arbeitsgemeinschaft für interessierte Schüler*innen eingeführt werden. Ansprechpartner werden bei der Bundeszentrale für politische Bildung angesiedelt. Benötigte Materialien stellen die Parteien in Zusammenarbeit mit ihren Jugendorganisationen zur Verfügung. Hierzu gehören auch das Grundsatzprogramm und das Wahlprogramm zur aktuellen Legislaturperiode.

 

Das „Modell Bundestag“ wird an den weiterführenden Schulen durchgeführt. Schüler*innen beschäftigen sich hier mit den Programmen der Parteien und bilden, analog zum Bundestag, Fraktionen und Koalitionen. Ziel ist es, das Verständnis für die politische Arbeit in Deutschland sowie die unterschiedlichen Positionen der Parteien unter den Schüler*innen zu erhöhen.

 

Bundestagswahlkämpfe werden in den Arbeitsgemeinschaften begleitet. Es werden die Grundsatz- und Wahlprogramme aller zur Wahl zugelassenen Parteien besprochen.

 

Zusätzlich werden regionale und bundesweite Konferenzen durchgeführt. Zu den regionalen Konferenzen können Schulen einzelne Schüler oder Gruppen anmelden. Die bundesweite Konferenz wird gebildet aus Delegationen der regionalen Konferenzen gebildet.