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Antrag 36/I/2016 Keine Ausweitung von sicheren „Herkunftsstaaten“ – Maghreb Staaten sind für LSBTTIQ*-Personen alles andere als sicher!

1.04.2016

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundesrates und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages werden aufgefordert, gegen die Ernennung von Marokko, Tunesien und Algerien als „sichere Herkunftsstaaten“ zu stimmen.

Antrag 35/I/2016 Rücknahme der Einschränkung des Familiennachzugs für Geflüchtete

1.04.2016

Die SPD-Mitglieder im Deutschen Bundestag und in der Bundesregierung werden aufgefordert, ihre Haltung zum „Asylpaket II“ zu überdenken und dabei insbesondere die Einschränkungen beim Familiennachzug rückgängig zu machen.

 

Das Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 25.02.2016 beschlossen, den Nachzug von Familienmitgliedern von Personen mit subsidiärem Schutz einzuschränken, also für Menschen, die keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben, in ihren Heimatländern aber von Folter oder Todesstrafe bedroht sind und deshalb auch nicht abgeschoben werden können.

 

Diese Maßnahme ist ein gravierender Rückschritt in der Integrationspolitik, weil es diesen Menschen, die darauf angewiesen sind, sich hier ein neues Leben aufzubauen, verbietet, dies gemeinsam mit ihren und für ihre Familien zu tun. Es steht zu befürchten, dass damit noch mehr Menschen ihr letztes Hab und Gut veräußern werden, um sich mit ihren Kindern und hilfebedürftigen Angehörigen auf den lebensgefährlichen Fluchtweg über das Mittelmeer nach Europa zu begeben, ohne dass gleichzeitig die große Anzahl von Asylsuchenden in Deutschland deutlich dadurch reduziert würde.

 

Dieser Beschluss ist ein klarer Widerspruch zu den bisherigen integrationspolitischen Positionen der SPD. Zuletzt auf dem Bundesparteitag am 11. Dezember 2015 wurde ausdrücklich ein sicherer Fluchtweg für die Menschen gefordert und in diesem Zusammenhang der „Vorrang für Familien“ festgestellt.

 

Die SPD LAG Migration und Vielfalt fordert deshalb die Einschränkungen des Familiennachzugs für Geflüchtete zurückzunehmen.

 

Antrag 34/I/2016 Keine Einschränkung des Familiennachzugs für Geflüchtete

1.04.2016

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2016 beschlossen, den Nachzug von Familienmitgliedern von Personen mit subsidiärem Schutz einzuschränken, also für Menschen, die keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben, in ihren Heimatländern aber von Folter oder Todesstrafe bedroht sind und deshalb auch nicht abgeschoben werden können.

 

Diese Maßnahme ist ein gravierender Rückschritt in der Integrationspolitik, weil es diesen Menschen, die darauf angewiesen sind, sich hier ein neues Leben aufzubauen, verbietet, dies gemeinsam mit ihren und für ihre Familien zu tun. Es steht zu befürchten, dass damit noch mehr Menschen ihr letztes Hab und Gut veräußern werden, um sich mit ihren Kindern und hilfebedürftigen Angehörigen auf den lebensgefährlichen Fluchtweg über das Mittelmeer nach Europa zu begeben, ohne dass gleichzeitig die große Anzahl von Asylsuchenden in Deutschland deutlich reduziert würde.

 

Dieser Beschluss ist ein klarer Widerspruch zu den bisherigen integrationspolitischen Positionen der SPD. Zuletzt auf dem Bundesparteitag am 11. Dezember 2015 wurde ausdrücklich ein sicherer Fluchtweg für die Menschen gefordert und in diesem Zusammenhang der „Vorrang für Familien“ festgestellt.

 

Die SPD Berlin missbilligt die beschlossenen Einschränkungen des Familiennachzugs für Geflüchtete.

Antrag 33/I/2016 Keine Einschränkung des Familiennachzugs für Geflüchtete

1.04.2016

Der Bundestag und der Bundesrat haben beschlossen, den Nachzug von Familienmitgliedern von Personen mit subsidiärem Schutz einzuschränken, die in ihren Heimatländern aber von Folter oder Todesstrafe bedroht sind und deshalb auch nicht abgeschoben werden können.

 

Diese Maßnahme wäre ein gravierender Rückschritt in der Integrationspolitik, weil es diesen Menschen, die darauf angewiesen sind, sich hier ein neues Leben aufzubauen, verbietet, dies gemeinsam mit ihren und für ihre Familien zu tun. Es steht zu befürchten, dass damit noch mehr Menschen ihr letztes Hab und Gut veräußern werden, um sich mit ihren Kindern und hilfebedürftigen Angehörigen auf den lebensgefährlichen Fluchtweg über das Mittelmeer nach Europa zu begeben, ohne dass gleichzeitig die große Anzahl von Asylsuchenden in Deutschland deutlich dadurch reduziert würde.

 

Dieser Beschluss ist ein klarer Widerspruch zu den bisherigen integrationspolitischen Positionen der SPD. Zuletzt auf dem Bundesparteitag am 11. Dezember 2015 wurde ausdrücklich ein sicherer Fluchtweg für die Menschen gefordert und in diesem Zusammenhang der „Vorrang für Familien“ festgestellt.

 

Die SPD setzt sich deshalb dafür ein, die Einschränkungen des Familiennachzugs für Geflüchtete rückgängig zu machen.

 

(Die SPD-Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses mögen beschließen)

(Die SPD-Abgeordneten des Deutschen Bundestages mögen beschließen)

Antrag 32/I/2016 Verbesserung der Qualität im Kitabereich

1.04.2016

Die SPD Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senates sollten die Mitgliederbefragung aus dem Jahre 2015 in ihrem Handeln berücksichtigen. In dieser Befragung wurde sich deutlich für eine Qualitätssteigerung im Kitabereich ausgesprochen, bevor es zur Reduzierung von Beiträgen bzw. eine Ausweitung der Kostenfreiheit im Kitabereich kommt.

 

Die SPD Berlin soll sich daher zuerst um eine Verbesserung der Qualität im Kitabereich einsetzen, bevor es zu einer Ausweitung der Beitragsfreiheit kommt. Im Bezug auf die Qualitätsentwicklung sollten vor allem die folgenden Punkte angegangen und verbessert werden:

  • Betreuungsschlüssel in Berlin gesetzlich senken
  • Verbesserung der Bezahlung von Erzieherinnen und Erzieher
  • Schaffung von flexibleren Kitazeiten und Anpassung an die Arbeitszeiten der Eltern in unserer Stadt Berlin
  • Flächendeckender Ausbau von Zusatzangeboten (Sportkurse, Sprachkurse, musikalische Früherziehung und andere) für alle Kinder
  • Schaffung von weiteren Kitas in kommunaler Trägerschaft, um die Steuerungselemente des Landes und der Bezirke auszubauen
  • Ausbau der Familienzentren an den Kitas
  • Stärkere Besetzung der Jugendämter, so dass Kitascheine schneller bearbeitet und ausgegeben werden können
  • Ganztagesangebote auch für Kinder von Transferleistungsbeziehenden