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Antrag 51/II/2025 Antrag auf Einführung von Wiederbelebungstraining/Erste-Hilfe-Training in Berliner Schulen

9.10.2025

Angesichts der Bedeutung von Erste-Hilfe-Training und insbesondere dem Wiederbelebungstraining für die Gesundheit und Sicherheit von Bürger*innen setzen wir uns dafür ein, dass ein ähnliches System wie in mehreren Bundesländern auch in Berlin durchgeführt wird.

 

In mehreren Bundesländern wird bereits ein verpflichtendes Wiederbelebungstraining in Schulen eingeführt, um Schüler*innen auf die Durchführung von Wiederbelebungsmaßnahmen vorzubereiten. Dieses Training kann Leben retten und ist ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsbildung.

 

Durch das Training erwerben Schüler*innen praktische Fähigkeiten, die sie in Notfallsituationen anwenden können. Das Training fördert das Verantwortungsbewusstsein und die Fähigkeit, in Notfallsituationen zu reagieren. Die frühe Bildung in Wiederbelebung und Erste Hilfe kann zu einer langfristigen Gesundheitsbildung beitragen und Schüler*innen auf die Herausforderungen des Lebens vorbereiten.

 

Insgesamt kann die frühe Bildung in Wiederbelebung und Erste Hilfe dazu beitragen, dass Schüler*innen besser auf Notfallsituationen vorbereitet sind und möglicherweise Leben retten können. Durch die Einführung von Wiederbelebungstrainings in Berliner Schulen würde Berlin eine Vorreiterrolle in der Gesundheitsbildung von Schüler*innen einnehmen und bedeutende gesellschaftliche Verantwortung für die gesundheitliche Sicherheit von Bürger*innen übernehmen.

 

Wir fordern daher die direkte Umsetzung von:

 

  • Regelmäßige Erste Hilfe und Wiederbelebungstraining in Berliner Schulen pätestens ab der 7. Klasse verpflichtend, vorher auch freiwillig möglich, einzuführen
  • Das Training muss von geschultem medizinischem Personal mit Praxiserfahrung oder alternativ von qualifiziertem Lehrpersonal* durchgeführt werden
  • Die Schulen mit den notwendigen Ressourcen und Materialien auszustatten, um das Training durchzuführen
  • Diese Erste-Hilfe Trainings sollen keine Erste-Hilfe-Trainings für Berufliche oder beispielsweise Führerscheine ersetzen, sondern ergänzen. Dadurch sollen Erstehilfetrainings zur Festigung des Wissens häufiger stattfinden. Weiterhin fordern wir hierfür Kostenlose Erste-Hilfe Trainings und Weiterbildungen

In einem zweiten Schritt fordern wir ein Verbindliches Curriculum „Medizinische Grundbildung“ mit praktischen Inhalten und klarer Systematik.
Die Senatsverwaltung für Bildung wird aufgefordert ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen, um entsprechende Lehrinhalte im Rahmenlehrplan für die Sekundarstufe I (ab Klasse 7) zu verankern. Dieses soll mindestens 12 Unterrichtseinheiten über die gesamte Schullaufbahn umfassen und sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Übungen beinhalten. Das Konzept ist so zu strukturieren, dass Schüler*innen ab Klasse 7 jährlich mindestens zwei Zeitstunden in medizinischer Grundbildung absolvieren. Die Inhalte sollen in enger Verzahnung mit bestehenden Unterrichtsfächern wie Biologie, Sport und Ethik vermittelt werden, ergänzt durch Praxisblöcke, die von ausgebildeten Fachkräften oder in Kooperation mit Hilfsorganisationen (z. B. DRK, Johanniter, Malteser, DLRG, Berliner Feuerwehr) durchgeführt werden. Um eine nachhaltige Verankerung der Lerninhalte zu gewährleisten, sollen diese über die verschiedenen Klassenstufen im Rahmenlehrplan eingebaut werden.

 

Inhaltlich umfasst die medizinische Grundbildung unter anderem:

 

  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen: stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Nutzung automatisierter externer Defibrillatoren (AED), Heimlich-Manöver und Maßnahmen bei Atemwegsverlegung, Blutstillung, Versorgung von Wunden und Verbrennungen.
  • Erkennen und Reagieren auf Symptome schwerer Erkrankungen: Schlaganfall (FAST-Schema), Herzinfarkt, anaphylaktischer Schock, epileptische Anfälle, Asthmaanfälle, akute Atemnot.
  • Notfall- und Systemwissen: Unterschiede und richtige Nutzung von Notruf 112, ärztlichem Bereitschaftsdienst 116 117, Giftnotruf, Krisendiensten für psychische Notlagen.
  • Psychische Gesundheit und Erste Hilfe bei Krisen: Erkennen von Panikattacken, Gesprächsführung in Ausnahmesituationen, Grundlagen zu Stressbewältigung und Hilfsangeboten.
  • Prävention und Gesundheitsförderung: Grundwissen über das Immunsystem, Bedeutung von Impfungen, Ernährung, Bewegung, Schlaf und Hygiene.
  • Alltagsmedizinische Kenntnisse: Umgang mit Fieber, Dehydrierung, Kreislaufproblemen, Allergien, Vergiftungen und häufigen Kinder- und Jugenderkrankungen.
  • Fortbildung und Qualifizierung von Lehrkräften
    Alle Lehrkräfte der beteiligten Fächer (insbesondere Biologie, Sport, Ethik) sollen durch verpflichtende Fortbildungsangebote befähigt werden, die Inhalte fachlich korrekt und pädagogisch wirksam zu vermitteln. Die Kooperation mit Hilfsorganisationen wie DRK, Johanniter, Malteser, DLRG und Berliner Feuerwehr ist systematisch auszubauen.
  • Bereitstellung von Ausstattung und Materialien
    Jede Berliner Schule ist mit den notwendigen Trainingsmaterialien (Reanimationspuppen, AED-Simulatoren, Verbandmaterial) auszustatten. Die Finanzierung muss aus dem Landeshaushalt dauerhaft sichergestellt werden.

Antrag 52/II/2025 Alte Prüfungen von MSA und Abitur öffentlich zugänglich machen

9.10.2025

Jedes Jahr bereiten sich Schüler*innen auf Prüfungen vor, MSA (Mittlerer Schulabschluss) und Abitur. Für die Prüfungsvorbereitung sind besonders alte Klausuren von Interesse, ältere Prüfungen (z.B. aus 2018) lassen sich auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg finden, aktuellere jedoch (z.B. vom Vorjahr) oft nicht. Diese finden sich nur in den Büchern des Stark Verlages, da dieser von der Senatsverwaltung die Veröffentlichungsrechte für die alten Prüfungen kauft und dass zu relativ günstigen Preisen. Dies führt dazu das nicht alle Schüler*innen Zugriff auf die alten Prüfungen haben, besonders die aus einkommensschwachen Familien werden hier benachteiligt. Dies ist nicht länger hinzunehmen, es fördert die sowieso schon vorhandene Bildungsungerechtigkeit nur weiter.

 

Wir fordern daher:

 

  • Die Senatsbildungsverwaltung von Berlin wird verpflichtet, die alten Abitur und MSA-Prüfungen selbst, online und für alle kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dieses Portal muss eine benutzer*innenfreundliche Bedienung gewährleisten. Wenn rechtlich notwendig, soll der Senat diese Recht zurückkaufen bzw. die bestehenden Verträge umgehend aufkündigen
  • dass Berlin somit als Vorbild für die restlichen Bundesländer auftritt
  • Außerdem sollten weitere Schritte für mehr Bildungsgerechtigkeit vor und während der Prüfungsphasen gemacht werden, insbesondere durch den Ausbau der Förderung von entsprechenden kostenlosen Unterstützungs- und Nachhilfeprojekten

 

Antrag 54/II/2025 Arbeitszeit erfassen, Mehrarbeit entlasten

9.10.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und Senat werden aufgefordert:

 

1. Beginnend mit einem Pilotprojekt, das alle Schulformen, -stufen und sozialen Lagen erfasst, wird innerhalb der nächsten Wahlperiode eine flächendeckende Arbeitszeiterfassung im Berliner Schuldienst etabliert. Diese soll neben der Unterrichtszeit sämtliche Tätigkeiten aller Berliner Lehrkräfte umfassen, unabhängig von Ort und Zeit der Arbeit erfolgen und die Zeiterfassung auf das gesetzliche Mindestmaß (Beginn, Ende und Pausenzeiten) beschränken. Die Arbeitszeiterfassung wird mittels eines praktikablen und datenschutzkonformen digitalen Systems durch die Lehrkräfte durchgeführt. Sie darf gemäß der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung nicht als Instrument der Leistungs- und Verhaltenskontrolle gebraucht werden. Die Arbeitszeiterfassung soll in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretungen konzipiert werden.

 

2. Die Arbeitszeiterfassung wird erwartungsgemäß eine höhere Summe an Zuvielarbeit, Mehrarbeit und Überstunden im Berliner Schuldienst offenlegen. Die Einführung einer Arbeitszeiterfassung muss deshalb mit einem Konzept zur Verringerung der Arbeitslast einhergehen. Es lässt sich feststellen, dass in den letzten Jahren insbesondere die sogenannten „sonstigen Dienstpflichten“ enorm zugenommen haben. Das sind (Verwaltungs-)Aufgaben, die außerhalb der pädagogischen Kerntätigkeit anfallen. Lehrkräfte sollen sich jedoch auf ihre pädagogischen und didaktischen Kernaufgaben konzentrieren können und von administrativen und organisatorischen Aufgaben entlastet werden. Zur Verwirklichung dieses Ideals („Teachers-teach“) soll nach dem „one-in-two-out“-Prinzip ein struktureller Abbau der sonstigen Dienstpflichten vorgenommen werden. Für jede neue Aufgabe sollen an anderer Stelle zwei sonstige Dienstpflichten gestrichen, digitalisiert oder auf andere Professionen übertragen werden.

 

3. Die aktuellen Herausforderungen sind im Schulsystem ungleich verteilt und können durch das bisherige Deputatsmodell nicht aufgabengerecht abgebildet werden. Das pauschale Deputatsmodell soll deshalb durch funktions- und lagespezifische Deputate ersetzt werden.  In diesen sollen langfristig die Personalzumessung, Abminderungsstunden und Funktionsstellen zusammengeführt werden. Die besondere Verantwortung der SPD ist dabei, auf die Belastung der PädagogInnen an Schulen in herausfordernder Lage zu denken und für deren Entlastung zu kämpfen.

 

4. Bis eine strukturelle Verringerung der Aufgabenlast vollzogen wurde, müssen die festgestellte Zuvielarbeit, Mehrarbeit und Überstunden durch kurz- und mittelfristige Maßnahmen ausgeglichen werden. Dazu zählt:

  1. eine Flexibilisierung der Stundentafel sowie eine Entlastung des Rahmenlehrplans;
  2. die Vereinbarung fester Regelungen für den Umgang mit Zuvielarbeit, Mehrarbeit und Überstunden mit den Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretungen;
  3. Die Vereinbarung von angemessenen finanziellen oder zeitlichen Ausgleichsangeobten mit den Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretungen
  4. Strukturelle, organisatorische und personelle Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und des Gesundheitsschutzes, insbesondere durch Digitalisierung und Multiprofessionalität.

 

Antrag 58/II/2025 Gesamtstädtische „Strategiekonferenz kinder-, jugend- und familienfreundliche Stadt“

9.10.2025

Landes- und Fraktionsvorstand setzen sich dafür ein, dass der Senat ressortübergreifend und unter Federführung der Senatskanzlei zeitnah eine gesamtstädtische „Strategiekonferenz kinder-, jugend- und familienfreundliche Stadt“ auf den Weg bringt. Alle mit dem Thema befassten bestehenden Gremien sind zu beteiligen; der erfolgreiche Prozess der Strategiekonferenz Wohnungslosenhilfe kann dabei als Vorbild dienen.

Antrag 59/II/2025 Häusliche Gewalt verhindern: Standardisierte und wissenschaftlich validierte Instrumente zur Risikoeinschätzung

9.10.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in enger Zusammenarbeit zwischen Polizei und Behörden mit Trägern von Beratungsstellen und Schutzunterkünften evidenzbasierte und wissenschaftlich validierter Instrumente zur Risikoeinschätzung eingesetzt und/oder entwickelt werden, um eine verlässliche und präzise Einschätzung von Risiken – insbesondere durch Polizei und Justiz – bei Fällen von häuslicher Gewalt zu ermöglichen.

 

Der Einsatz solcher Instrumente ist gemäß Artikel 51 der Istanbul-Konvention sowie Artikel 16 und 17 der EU-Gewaltschutzrichtlinie durch die zuständigen Behörden und Institutionen verpflichtend vorgesehen.

 

Mit wissenschaftlicher Begleitung soll überprüft werden, ob und in welcher Form Instrumente Anwendung finden sollten, die:

  • auf geografisch relevanten Stichproben basieren und
  • wissenschaftlich validiert wurden, das heißt: anhand aktueller Daten überprüft, wie zuverlässig und genau (Trefferrate) sie Risiken vorhersagen.

 

Ziel ist es, sicherzustellen, dass Risikobewertungen nicht auf subjektiven Einschätzungen beruhen, sondern auf verlässlichen, empirisch fundierten Kriterien. Dadurch können Gefährdungspotenziale und Unterstützungsbedarfe frühzeitig erkannt sowie angemessene Schutzmaßnahmen eingeleitet werden.