Antrag 59/II/2025 Häusliche Gewalt verhindern: Standardisierte und wissenschaftlich validierte Instrumente zur Risikoeinschätzung

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in enger Zusammenarbeit zwischen Polizei und Behörden mit Trägern von Beratungsstellen und Schutzunterkünften evidenzbasierte und wissenschaftlich validierter Instrumente zur Risikoeinschätzung eingesetzt und/oder entwickelt werden, um eine verlässliche und präzise Einschätzung von Risiken – insbesondere durch Polizei und Justiz – bei Fällen von häuslicher Gewalt zu ermöglichen.

 

Der Einsatz solcher Instrumente ist gemäß Artikel 51 der Istanbul-Konvention sowie Artikel 16 und 17 der EU-Gewaltschutzrichtlinie durch die zuständigen Behörden und Institutionen verpflichtend vorgesehen.

 

Mit wissenschaftlicher Begleitung soll überprüft werden, ob und in welcher Form Instrumente Anwendung finden sollten, die:

  • auf geografisch relevanten Stichproben basieren und
  • wissenschaftlich validiert wurden, das heißt: anhand aktueller Daten überprüft, wie zuverlässig und genau (Trefferrate) sie Risiken vorhersagen.

 

Ziel ist es, sicherzustellen, dass Risikobewertungen nicht auf subjektiven Einschätzungen beruhen, sondern auf verlässlichen, empirisch fundierten Kriterien. Dadurch können Gefährdungspotenziale und Unterstützungsbedarfe frühzeitig erkannt sowie angemessene Schutzmaßnahmen eingeleitet werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in enger Zusammenarbeit zwischen Polizei und Behörden mit Trägern von Beratungsstellen und Schutzunterkünften evidenzbasierte und wissenschaftlich validierter Instrumente zur Risikoeinschätzung eingesetzt und/oder entwickelt werden, um eine verlässliche und präzise Einschätzung von Risiken – insbesondere durch Polizei und Justiz – bei Fällen von häuslicher Gewalt zu ermöglichen.

 

Der Einsatz solcher Instrumente ist gemäß Artikel 51 der Istanbul-Konvention sowie Artikel 16 und 17 der EU-Gewaltschutzrichtlinie durch die zuständigen Behörden und Institutionen verpflichtend vorgesehen.

 

Mit wissenschaftlicher Begleitung soll überprüft werden, ob und in welcher Form Instrumente Anwendung finden sollten, die:

  • auf geografisch relevanten Stichproben basieren und
  • wissenschaftlich validiert wurden, das heißt: anhand aktueller Daten überprüft, wie zuverlässig und genau (Trefferrate) sie Risiken vorhersagen.

 

Ziel ist es, sicherzustellen, dass Risikobewertungen nicht auf subjektiven Einschätzungen beruhen, sondern auf verlässlichen, empirisch fundierten Kriterien. Dadurch können Gefährdungspotenziale und Unterstützungsbedarfe frühzeitig erkannt sowie angemessene Schutzmaßnahmen eingeleitet werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2026:
Als SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus setzen wir uns konsequent für die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention in Berlin ein. Die Prävention und Bekämpfung von häuslicher Gewalt ist ein ausdrückliches Ziel unseres politischen Handelns, zu dem wir uns auch in den letzten beiden Fraktionsresolutionen bekannt haben. Die Weiterentwicklung evidenzbasierter, wissenschaftlich fundierter Verfahren zur Risikoeinschätzung begrüßen und unterstützen wir daher ausdrücklich. Wir befürworten eine enge Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Beratungs- und Schutzeinrichtungen bei der Risikobewertung.

Stellungnahme des Senats 2026:
Im Oktober 2023 wurde vom Senat der Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul Konvention (LAP) in Berlin beschlossen. Mit dem LAP wurden 134 Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt vereinbart. Von diesen 134 Maßnahmen wurden auf Staatssekretär*innen-Ebene 77 Maßnahmen priorisiert, von denen sich 57 in Umsetzung befinden bzw. bereits umgesetzt worden sind.

In enger Zusammenarbeit der Ressorts Inneres, Justiz, Gleichstellung, Integration und Jugend sowie der Polizei Berlin, der Staatsanwaltschaft, der Jugendämter und dem Berliner Hilfesystem wurden im April 2025 multiinstitutionelle Fallkonferenzen zur Verbesserung des Gefährdungsmanagements in Hochrisikofällen in Berlin eingeführt.
Überweisungs-PDF: