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Antrag 96/I/2023 Versorgung sichern – Zugang zu Misoprostol wiederherstellen!

27.04.2023

Wir fordern, die Versorgung mit Misoprostol in Deutschland in den jeweils benötigten Dosierungen dauerhaft zu gewährleisten und so den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen zu ermöglichen.

Antrag 90/I/2023 Der Erhalt von Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld soll vereinfacht werden

27.04.2023

Es wird eine Gesetzesänderung erwirkt, nach welcher erst ab dem dritten Tag der Krankheit von Kindern und Heranwachsenden mit Behinderung ein ärztliches Attest für die Kinderkrankmeldung der Eltern vonnöten ist. Zuvor reicht die reine Information des Elternteils gegenüber der/dem Arbeitgeber*in. Das Kinderkrankengeld soll trotzdem ab dem ersten Tag der Krankheit gezahlt werden.

Antrag 93/I/2023 Speicheltest auf Endometriose als Kassenleistung

27.04.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Kosten für den neuen Speicheltest auf Endometriose zukünftig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Es sind ausreichende Forschungsmittel einzusetzen und repräsentative Tests durchzuführen, um eine verlässliche Diagnose ohne Eingriff zu ermöglichen.

Antrag 92/I/2023 Speicheltest auf Endometriose als Kassenleistung

27.04.2023

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Kosten für den neuen Speicheltest auf Endometriose von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, sofern ein begründeter Verdacht besteht, dass eine Frau an Endometriose erkrankt sein könnte.

Antrag 95/I/2023 Gesicherte Versorgung für Betroffene von Genitalverstümmelung (FGM/C) in Deutschland

27.04.2023

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags auf zu prüfen, wie die Versorgung von Personen mit Genitalverstümmelung (FGM/C) in Deutschland insgesamt verbessert werden kann und ob genügend zielgerichtete Versorgungsangebote für diesen Personenkreis in Deutschland vorhanden sind.

 

Darüber hinaus sollte konkret geprüft werden, wie den besonderen Behandlungsbedarfen der Betroffenen von Genitalverstümmelung (FGM/C) entsprochen werden kann. Die bedarfsgerechte Behandlung von Menschen, die von Genitalverstümmelungen betroffen sind, muss immer von den Krankenkassen übernommen werden, ohne dass die behandelnden Personen einem Regressrisiko von Seiten der Krankenkassen ausgesetzt sind.

Insbesondere ist zu prüfen, ob die besonderen Handlungsbedarfe im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) genügend Beachtung finden, sodass eine bedarfsgerechte Versorgung ohne Regressrisiko stattfinden kann.

 

„Betroffene identifizieren sich selbst oft nicht mit dem Begriff Genitalverstümmelung, da sie sich nicht als verstümmelt” sehen. Häufig bevorzugen sie den Begriff beschnitten”. Die Personen werden daher als beschnitten angesehen, der Prozess an sich als Verstümmelung. In diesem Zusammenhang müssten beide Begriffe jeweils gemeinsam genannt werden [Female Genital Mutilation/Cutting], abgekürzt FGM/C“ (Wiedeking 2021).