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Antrag 94/I/2023 Gesicherte Versorgung für Betroffene von Genitalverstümmelung (FGM/C) in Deutschland

27.04.2023

Die SPD-Bundestagsfraktion soll prüfen, wie die Versorgung von Personen mit Genitalverstümmelung (FGM/C) in Deutschland insgesamt verbessert werden kann und ob genügend zielgerichtete Versorgungsangebote für diesen Personenkreis in Deutschland vorhanden sind.

Darüber hinaus soll konkret geprüft werden, wie den besonderen Behandlungsbedarfen der Betroffenen von Genitalverstümmelung (FGM/C) entsprochen werden kann, ohne dass sich die behandelnden Personen einem Regressrisiko von Seiten der Krankenkassen aussetzen.

Insbesondere ist zu prüfen, ob die besonderen Handlungsbedarfe im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) genügend Beachtung finden, sodass eine wirtschaftliche Versorgung ohne Regressrisiko stattfinden kann.

Antrag 89/I/2023 Erhalt von Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld vereinfachen

27.04.2023

Es wird eine Gesetzesänderung erwirkt, nach welcher erst ab dem dritten Tag der Krankheit von Kindern ein ärztliches Attest für die Kinderkrankmeldung der Eltern vonnöten ist. Zuvor reicht die reine Information des Arbeitgebers durch das Elternteil. Das Kinderkrankengeld soll trotzdem ab dem ersten Tag der Krankheit gezahlt werden.

Antrag 88/I/2023 Bessere Unterstützung für Frauen und Paare nach Fehlgeburten

27.04.2023

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert,

einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der vorsieht, dass Frauen nach einer Fehlgeburt einen freiwilligen Anspruch auf Arbeitsfreistellung haben.

 

Die SPD setzt sich dafür ein, dass

  • eine Expert*innenkommission eingerichtet wird, die Vorschläge für die Dauer der Arbeitsfreistellung für die Frau sowie die Dauer des Anspruchs auf Sonderurlaub für den/die Partner*in erarbeitet.
  • in den Bundesländern eine Broschüre veröffentlicht wird, in der über Ansprechpartner*innen und Anlaufstellen vor Ort sowie über den Anspruch auf Hebammenbetreuung im Fall einer Fehlgeburt informiert wird und die in Krankenhäusern, bei Gynäkolog*innen und in Beratungsstellen ausgehändigt werden kann.
  • das Thema Fehlgeburt (Ursachen, Häufigkeit, Folgen) im Curriculum des Hebammenstudiums konkretisiert und Bestandteil der Fachärzt*innenausbildung von Gynäkolog*innen wird.
  • in der Bundesrepublik Deutschland wissenschaftliche Studien zum Thema Fehl- und Totgeburten gefördert werden.

 

Antrag 87/I/2023 Bessere Unterstützung für Frauen und Paare nach Fehlgeburten und Totgeburten sowie Schwangerschaftsabbrüchen

27.04.2023

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der vorsieht, dass Frauen* nach einer Fehlgeburt oder einem Schwangerschaftsabbruch einen freiwilligen Anspruch auf Arbeitsfreistellung haben. Partner*innen haben nach einer Fehlgeburt einen Anspruch auf Sonderurlaub.

 

Es soll eine unabhängige Expert*innenkommission eingesetzt werden, die u. a. mit Arbeitsrechtler*innen, Psycholog*innen, Ärzt*innen, Hebammen, Betroffenen etc. besetzt ist. Diese unabhängige Expert*innenkommission erarbeitet Vorschläge u. a. für die Dauer der Arbeitsfreistellung bzw. die Dauer des Sonderurlaubs.

 

Die Bundesländer veröffentlichen eine Broschüre, in der über Ansprechpartner*innen und Anlaufstellen vor Ort sowie über den Anspruch auf Hebammenbetreuung im Fall einer Fehlgeburt informiert wird und die in Krankenhäusern, bei Gynäkolog*innen, in Beratungsstellen ausgehändigt wird.

 

Das Thema Fehlgeburt (Ursachen, Häufigkeit, Folgen) wird im Curriculum des Hebammenstudiums konkretisiert und Bestandteil der Fachärzt*innenausbildung von Gynäkolog*innen.

 

Die Bundesrepublik Deutschland fördert wissenschaftliche Studien zum Thema Fehl- und Totgeburten.

 

Das Betreuungskontingent von Hebammen soll bei einer der Fehlgeburt folgenden Schwangerschaft ausgeweitet werden. Über das Maß der Ausweitung soll die Expert*innenkommission entscheiden.

Antrag 84/I/2023 Unserer politischen Verantwortung für afghanische Studentinnen gerecht werden - umfassende Schaffung von Perspektiven jetzt

27.04.2023

Wir fordern von der Bundesregierung:

  1. Die Aufsetzung eines umfassenden, langfristig gedachten Online- Stipendiumprogramms in Zusammenarbeit mit deutschen Universitäten und afghanischen Diaspora-Organisationen für afghanische Studentinnen mit der Perspektive auf Einreise und langfristigem Arbeits- und Aufenthaltsrecht in Deutschland, sobald und sofern möglich.
  2. Oberste Priorität bei der Planung muss die Verfolgung eines konsequenten „Do No Harm“ Ansatzes sein: Sicherheit und Schutz der Empfängerinnen und ihres Umfelds sein, z.B. durch die Bereitstellung von Laptops, VPNs und End-to-End Verschlüsselung.
  3. Eine frühzeitige Anpassung und Flexibilisierung der bürokratischen Prozesse und Voraussetzungen für die Einreise und den langfristigen Aufenthalt afghanischer Studenten in Deutschland, z. B. durch die Anerkennung abgelaufener Pässe, Etablierung von intensiv-Deutschkursen (sowohl online vor und vor Ort nach Einreise) Zwischenprüfungen und weiteren Qualifikationen.
  4. Die Schaffung niedrigschwelliger und umfassender Ankunfts- und Integrationsangebote, wie das Angebot passender Praktika, Traineeships und Einstiegsstellen mit langfristiger Anschlussperspektive sowie engmaschige Betreuung beginnend direkt nach Ankunft.
  5. Prüfung der besseren finanziellen und politischen Förderung bereits existierender Initiativen wie das Projekt des World University Service, welches von afghanischen Dozent*innen entwickelte online-Kurse in Afghanistan anbieten will; nach Möglichkeit Verknüpfung mit breiterem Stipendiums- und Aufnahmeprogramm.
  6. Das Hinwirken, dass die 5.000 durch das BMZ finanzierte DAAD-Stipendien auch mit einer beruflichen Perspektive in den Gastländern verknüpft sind – Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach Erhalt des Abschlusses sollte garantiert sein. Die Abschlüsse sollten automatisch auch in Deutschland anerkannt werden.
  7. Einsatz innerhalb der EU, ähnliche Programme für den gesamten Schengenraum zu entwickeln.