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Antrag 183/II/2022 Einführung eines bundesweiten 365€ Tickets für den ÖPNV

9.10.2022

Alle sozialdemokratischen Mitglieder der Landesparlamente und des Bundestages sowie der Regierungen der Länder und des Bundes
werden aufgefordert, sich für die Einfühung eines bundesweiten 365 Euro Jahresticket im ÖPNV einzusetzen.

Antrag 192/II/2022 Transeuropäischen Bahnverkehr stärken

9.10.2022

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion, der Bundeskanzler und die weiteren sozialdemokratischen Kabinettsmitglieder sowie die sozialdemokratischen Abgeordneten der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Hochgeschwindigkeitsverkehrsstrecken zwischen den europäischen Städten geschaffen werden. Die Finanzierung soll über gemeinschaftliche Fördergelder der EU erfolgen.

 

Dabei sollen nur Metropolen/Hauptstädte angeschlossen werden, um einen schnellen Personenverkehr zwischen den Ballungszentren der EU-Länder zu gewährleisten. Diese Hochgeschwindigkeitsstrecken sollen über eigene Gleisbetten verfügen, damit langsamerer Nahverkehr die Züge nicht ausbremst. Bei der Anbindung der Metropolen wird dabei besonders auf energiearme Antriebsarten gesetzt.

Antrag 187/II/2022 Ausbau der Ostbahn für den Güterverkehr – Belange der Marzahn-Hellersdorfer/innen berücksichtigen

9.10.2022

Das Bezirksamt von Marzahn-Hellersdorf, der Senat von Berlin und die Berliner Aufsichtsratsmitglieder bei der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH werden aufgefordert, bei der Deutschen Bahn, der NEB und dem Bund darauf hinzuwirken, dass in ihren eigenen Planungen sichergestellt wird, dass

  1. durch ein Planungsbüro die Auswirkungen des anwachsenden Verkehres identifiziert und geeignete Schutzmaßnahmen aufgezeigt und umgesetzt werden,
  2. beim Ausbau des Personenverkehres auf der Ostbahn die Bewohnerinnen und Bewohner von Marzahn-Hellersdorf in Bezug auf das Verkehrsangebot im hohen Maße berücksichtigt werden,
  3. wirksame Maßnahmen (Lärmschutzwände, Elektrifizierung etc.) ergriffen werden, die die Anwohnerinnen und Anwohner vor den (gegenwärtigen und zukünftigen) zusätzlichen (CO2-, Feinstaub-, Lärm‑) Emissionen – gerade mit Blick auf den zusätzlichen und im Vergleich zu den Personenzügen schwereren Güterverkehr sowie Erschütterungen – unmittelbar an der Strecke schützen,
  4. die Bahnübergänge im Sinne der Verkehrssicherheit mit Blick auf die höhere Streckenbelastung überprüft und – zum Beispiel am Bahnhof Kaulsdorf – ausgebaut werden.

 

Antrag 151/II/2022 Keine Barrieren mehr für niemanden

9.10.2022

Menschen mit Beeinträchtigungen wollen auch mit Assistenz oder Unterstützung berlinweit selbstbestimmt leben können. Barrierefreiheit ist die Grundvoraussetzung für Selbstbestimmung und Selbstversorgung, für soziale und diskriminierungsfreie Teilhabe für alle.

 

Schon seit Jahren wird seitens des bzw. der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen auf die in allen Bezirken bestehende Unterversorgung von barrierefreiem/barrierearmem Wohnraum hingewiesen – so im 11. Verstößebericht (2013/2016), im 12. Verstößebericht (2017/2019) und auch im 13. Verstößebericht (2019/2021). Diese dramatische Unterversorgung steigt laut „Wohnraumbedarfsbericht 2019“ bereits bis 2025 auf mindestens 116.000 barrierefreie Wohnungen an.

 

Angesichts dieser schon jetzt bestehenden Unterversorgung werden die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat, im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksämtern aufgefordert,

  • die Umsetzung der vollumfänglichen Barrierefreiheit zu einem zentralen und zügigst umzusetzenden Qualitätsstandard bei der anstehenden Novellierung der Berliner Bauordnung zu machen.

 

Planen und Bauen für eine inklusive Stadtgesellschaft

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat, im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksämtern sowie den Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert auf Landes- und Bezirksebene zwingend und zügigst unter anderem nachfolgende Instrumente für eine vollumfängliche Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu implementieren:

 

  • Sachverständige für Barrierefreiheit sind auf Landes- und Bezirksebene unverzüglich in den Ressorts Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einzustellen. Sie sind bei der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben zwingend und frühzeitig zu beteiligen. Nur Sachverständige für Barrierefreiheit können die fachgerechte Einhaltung von Vorschriften für barrierefreies Bauen sicherstellen. Mit ihnen kann auch auf bezirklicher Ebene dem Informationsdefizit in vielen Planungsbüros u.a. im Hinblick auf Schutz- und Gewährleistungspflichten in Bezug auf vollumfängliche Barrierefreiheit entgegengewirkt werden. Mit ihnen wird dem Wegfall verpflichtender bauaufsichtlicher Kontrollen aktiv entgegengesteuert. Die bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung sind von entsprechenden Anfragen zu entlasten.

 

  • Der Mieter*innenschutz in Bezug auf den Rückbau barrierearmer/freier Wohnungen ist zu verbessern. Dies gilt sowohl für den Umbau als auch für einen möglicherweise von Vermietenden geforderten Rückbau. Sowohl für öffentlichen, gemeinnützigen oder privaten Wohnraum muss gelten: Insbesondere die durch geförderte Maßnahmen im Wohnraumbestand erzielte Barrierefreiheit muss dem Berliner Wohnungsmarkt erhalten bleiben.

 

  • Sowohl auf Landes- als auch auf Bezirksebene sind rechtliche Klärungen in Bezug auf Aufzüge in Milieuschutzgebieten vorzunehmen. Ein regelhaftes Versagen des Einbaus von Aufzügen in einem Milieuschutzgebiet ist auch angesichts einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung nicht länger vertretbar.

 

Derzeitige Beurteilungskriterien sind zu überarbeiten, damit das mit dem Milieuschutz erklärte Ziel des Erhalts von preiswertem Mietwohnraum und die Bedarfe von Berliner*innen mit Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen hinsichtlich des Einbaus von Aufzügen in Einklang gebracht werden. Ggf. sind hierzu Änderungen auch hinsichtlich der Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) und bei den wohnwerterhöhenden Merkmalen (§ 558 BGB) erforderlich.

 

  • Das Koalitionsvorhaben für ein rechtssicheres, effektives und digital umgesetztes Mietkataster für Wohnen und Gewerbe muss vollumfängliche Barrierefreiheit als Qualitätsstandard miterfassen.

 

Insbesondere für einen Rollstuhl nutzende Menschen braucht es eine Vermittlungsstelle für barrierefreie und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen nach der DIN-Norm 18025. Wohnraumsuchende als auch die Vermittlungsstelle selbst würden durch zügig zu erstellende – bezirkliche – Kataster für barrierefreie Wohnungen unterstützt.

 

Für alle beschriebenen Maßnahmen, die im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegen, werden die sozialdemokratischen Mitglieder von Bundestag und Bundesregierung aufgefordert, die notwendigen Gesetzesänderungen einzuleiten und im Sinne der Barrierefreiheit für die Menschen mit Behinderungen tätig zu werden.

Antrag 137/I/2022 Digitale Sitzungen der BVV im Bezirksverwaltungsgesetz ermöglichen

17.05.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus auf, zeitnah – noch im Jahr 2022 – eine Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes vorzunehmen, um den Bezirksverordnetenversammlungen und ihren Gremien sowie den BVV-Fraktionen, eine Tagung in digitalen Sitzungen zu ermöglichen.

 

Ziel sollte es sein, gemeinsame Standards festzulegen. Gleichzeitig sollten Einzelheiten über die Geschäftsordnungen der Bezirksverordnetenversammlungen geregelt werden können.