Antrag 137/I/2022 Digitale Sitzungen der BVV im Bezirksverwaltungsgesetz ermöglichen

Status:
Annahme mit Änderungen

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus auf, zeitnah – noch im Jahr 2022 – eine Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes vorzunehmen, um den Bezirksverordnetenversammlungen und ihren Gremien sowie den BVV-Fraktionen, eine Tagung in digitalen Sitzungen zu ermöglichen.

 

Ziel sollte es sein, gemeinsame Standards festzulegen. Gleichzeitig sollten Einzelheiten über die Geschäftsordnungen der Bezirksverordnetenversammlungen geregelt werden können.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

LPT I-2022 – Überweisen an: AG Fraktionsvorsitzende, AH Fraktion, ASJ, Forum Netzpolitik

Die ASJ Berlin empfiehlt Annahme des Antrages 137/I/2022 in folgender Fassung:

 

__

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus auf, zeitnah eine Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes vorzunehmen, um den  Bezirksverordnetenversammlungen und ihren Gremien sowie den BVV-Fraktionen, eine Tagung in digitalen/hybriden Sitzungen zu ermöglichen. Dies erleichtert die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Familie, insbesondere durch hybride Sitzungen. Dabei soll der Gesetzgeber dem Grunde nach die wesentlichen Fragen des Öffentlichkeitsgrundsatzes, der Datensicherheit, die Frage danach, wer final über das Format entscheidet (z.B. Ältestenrat, Mehrheitsbeschluss), die Fragen der technischen Ausstattung, der Speicherung und des Abstimmungsmodus regeln. Die Details können darauf basierend in Geschäftsordnungen bestimmt werden.

 

Die Anträge 138 und 139/I/2022 können dann für erledigt erklärt werden.

 

Begründung:

Die ASJ Berlin befürwortet die Möglichkeit digitaler Tagungen der Gremien der Bezirksverordnetenversammlung. Digitale Tagungen verbessern die Teilhabemöglichkeiten an BVVen, insbesondere für Frauen und Berufstätige, sowie die Transparenz. Die Anträge sind zudem allesamt so formuliert, dass keine digitalen Tagungen vorgeschrieben werden, sondern lediglich eine gesetzliche Öffnung vorgenommen wird, die es den jeweiligen BVVen selbst überlässt von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen.

Die Anträge 138 und 139 sind dagegen zu detailliert, die Ausgestaltung sollte dem AGH überlassen bleiben.

Beschluss: Beschluss des Parteitags
Text des Beschlusses:

LPT I-2022 – Überweisen an: AG Fraktionsvorsitzende, AH Fraktion, ASJ, Forum Netzpolitik

Die ASJ Berlin empfiehlt Annahme des Antrages 137/I/2022 in folgender Fassung:

__

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus auf, zeitnah eine Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes vorzunehmen, um den  Bezirksverordnetenversammlungen und ihren Gremien sowie den BVV-Fraktionen, eine Tagung in digitalen/hybriden Sitzungen zu ermöglichen. Dies erleichtert die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Familie, insbesondere durch hybride Sitzungen. Dabei soll der Gesetzgeber dem Grunde nach die wesentlichen Fragen des Öffentlichkeitsgrundsatzes, der Datensicherheit, die Frage danach, wer final über das Format entscheidet (z.B. Ältestenrat, Mehrheitsbeschluss), die Fragen der technischen Ausstattung, der Speicherung und des Abstimmungsmodus regeln. Die Details können darauf basierend in Geschäftsordnungen bestimmt werden.

Die Anträge 138 und 139/I/2022 können dann für erledigt erklärt werden.

Begründung:

Die ASJ Berlin befürwortet die Möglichkeit digitaler Tagungen der Gremien der Bezirksverordnetenversammlung. Digitale Tagungen verbessern die Teilhabemöglichkeiten an BVVen, insbesondere für Frauen und Berufstätige, sowie die Transparenz. Die Anträge sind zudem allesamt so formuliert, dass keine digitalen Tagungen vorgeschrieben werden, sondern lediglich eine gesetzliche Öffnung vorgenommen wird, die es den jeweiligen BVVen selbst überlässt von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen.

Die Anträge 138 und 139 sind dagegen zu detailliert, die Ausgestaltung sollte dem AGH überlassen bleiben.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: