Archive

Antrag 133/I/2026 Mobilität für alle – auch bei Eisglätte

1.04.2026

Wir fordern:

 

  • Die Schaffung von zusammenhängenden „Winterdienstkiezen“, die zentral vom Land Berlin vergeben, jedoch weiterhin von den Anlieger*innen gezahlt werden.

 

  • einen durchsetzbaren Anspruch gegenüber dem Land Berlin auf die Räumung öffentlicher Geh- und Radwege, einschließlich einer wirksamen Durchsetzung dieses Anspruchs;

 

  • dass der Winterdienst auf Gehwegen aller Straßenreinigungsklassen in einer Mindestbreite von 1,5 m oder – sofern geringer – in der Gesamtbreite des Gehwegs erfolgt; weitergehende Räumungspflichten aus dem Gesetz bleiben unberührt;

 

  • dass der Winterdienst Radwege ebenso wie Straßen und Gehwege regelhaft beräumt;

 

  • dass der Winterdienst bis 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr erfolgt; in Nebenstraßen sind Verzögerungen in vertretbarem Maß zulässig;

 

  • die Prüfung umweltfreundlicher, salzfreier Auftaumittel;

 

  • die Ausstattung der Berliner Stadtreinigung (BSR) mit ausreichenden Personalstellen und Geldmitteln, zweckgebunden für die Aufgabenerfüllung;

 

  • eine Anlaufstelle/Hotline, über die nicht geräumte Wege schnell und unkompliziert gemeldet werden können;

 

  • eine entsprechende Verpflichtung für Privatwege, um Sicherheitslücken zu schließen;

 

  • dass die rechtliche Ausgestaltung gemeinsam mit Behindertenvertretungen und dem Landesseniorenbeirat Berlin erarbeitet wird, damit Barrierefreiheit und Sicherheit konsequent mitgedacht werden;

 

  • Die Wiedereinsetzung von Glycerinwagen;

 

  • Aufstockung von Turmwagen;

Antrag 132/I/2026 Mobilität neu ordnen, weg vom Autoverkehr, hin zu Öffentlicher Mobilität

1.04.2026

Berlin braucht eine konsequente soziale und ökologische Mobilitätswende. Der motorisierte Individualverkehr dominiert den öffentlichen Raum, verursacht Lärm, Abgase, Unfälle und hohe volkswirtschaftliche Kosten während viele Berliner*innen gar kein eigenes Auto besitzen. Besonders Menschen mit geringem Einkommen leben häufig an stark befahrenen Straßen und tragen die gesundheitlichen Folgen dieser Politik, ohne von ihr zu profitieren.

 

Angesichts der Klimakrise ist klar: Eine bloße Antriebswende reicht nicht aus. Auch Elektroautos beanspruchen Fläche, verursachen Unfälle und Feinstaub. Die zentrale Frage ist nicht, welches Auto fährt, sondern wie viel Autoverkehr unsere Stadt verträgt. Eine gerechte Mobilitätspolitik muss deshalb vor allem den motorisierten Individualverkehr und den knappen Stadtraum neu verteilen.

Vor diesem Hintergrund gründete sich eine Initiative, welche die Mobilitätspolitik in Berlin deutlich anders gestalten will. Dabei setzt der anvisierte Gesetzesentwurf auf einen ermöglichenden Ansatz. Das heißt, dass dieser lediglich alle Straßen des Landes Berlin innerhalb des S-Bahn Ringes zu einer autoberuhigten Zone umwandeln möchte. Hierdurch dürfen Kraftfahrzeuge lediglich ausnahmsweise innerhalb dieser Zone fahren. Dabei gilt grundsätzlich, dass jeder Mensch, welcher auf die Nutzung des Autos nachweislich angewiesen ist, weiterhin innerhalb des Rings fahren kann. Ähnliches gilt beispielsweise für den ÖPNV oder Rettungsdienste. Alle anderen Menschen sollen sich an insgesamt 12 Tagen pro Jahr unbürokratisch eine Erlaubnis geben lassen können, um sich mit einem Auto innerhalb des Ringes bewegen zu können. Reguliert soll dies über empfindliche Sanktionen im Falle der Missachtung dieser Regelungen werden. Für die Umsetzung gilt eine Übergangsphase von vier Jahren. Alle weiteren Fragen müssen politisch gestaltet werden.

Voraussetzung für diesen Umbau ist ein leistungsfähiger öffentlicher Personennahverkehr als Rückgrat der Mobilitätswende. Der ÖPNV muss ausgebaut, zuverlässiger und attraktiver werden, sowohl in der Innenstadt als auch in den Außenbezirken. Kurzfristig braucht es zusätzliche Busangebote und Taktverdichtungen, mittelfristig den Ausbau von Tram- und Schienenverbindungen. Nur so kann der Umstieg vom Auto gelingen, ohne Mobilität einzuschränken. Dabei muss darauf geachtet werden auch die Bezirke und Räume außerhalb des S-Bahn Rings nicht allein zu lassen. Auch hier muss ein neues Konzept greifen, welches auf Menschen- und nicht Autofreundlichkeit setzt.

Ergänzend zum ÖPNV braucht es niedrigschwellige, flexible Angebote für kurze Wege. Hier spielen beispielsweise Leihfahrräder eine wichtige Rolle. Sie schließen Lücken im Verkehrsnetz, ermöglichen spontane Fahrten und sind besonders für Menschen ohne eigenes Auto oder Fahrrad relevant. Umso problematischer ist es, dass der Berliner Senat aktuell kein öffentlich unterstütztes Leihfahrradsystem mehr ausschreiben will. Dabei ist wichtig, dass wir als barrierefreie Stadt uns für barrierefreie Fuß- und Gehwege einsetzen müssen. Dazu gehört bei Leihfahrräder Systemen auch, dass diese nicht auf Gehwegen abgestellt werden, sondern in gekennzeichneten Parkbereichen. Hierfür ist die Schaffung von mehr Parkbereichen erforderlich und ein konsequentes Verbot von Parken auf Geh- und Fußwegen unerlässlich.

 

Ein rein privatwirtschaftlicher Betrieb führt absehbar zu höheren Preisen und einem Rückzug aus weniger profitablen Bezirken (meist den Außenbezirken) und damit zu einer sozialen Spaltung der Mobilitätsangebote.

Eine Mobilitätswende, die den Autoverkehr reduziert, ohne öffentliche Alternativen abzusichern, ist zum Scheitern verurteilt. Mobilität ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und darf nicht allein Marktlogiken überlassen werden, um die Bezahlbarkeit für alle Menschen sicherzustellen. Daher unterstützen wir die Initiative zum Verkehrsentscheid ausdrücklich. Hierzu zählt unter anderem die Unterstützung beim Sammeln der nötigen Unterschriften sowie das Agieren als Bündnispartner der Initiative. Denn die Berliner Sozialdemokratie ist bereit, die Berliner Mobilitätswende, ähnlich wie andere Metropolen Europas es bereits tun, aktiv zu gestalten. Die Zukunft ist jetzt, also lasst sie uns gemeinsam gestalten für eine sichere, klimaverträgliche und saubere Mobilität in unserer Stadt!

 

Deshalb fordern wir:

 

  • Die Unterstützung der Initiative Berlin Autofrei und langfristig die Abkehr vom motorisierten Individualverkehr

 

  • Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus sowie die SPD-Mitglieder des Berliner Senats auf den Gesetzesentwurf in das Abgeordnetenhaus einzubringen und umzusetzen mit einem Mindestregelungsgehalt eines kostenlosen Leihfahrradsystems für alle Personen, die sich in Berlin aufhalten und einer Mindestbereitstellung von ausreichenden Mitteln für den Ausbau des öffentlichen Berliner Verkehrsnetzes

 

  • Den Ausbau des ÖPNV und des Fahrradverkehrs

 

  • Die Sicherung eines öffentlich unterstützten Leihfahrradsystems in allen Berliner Bezirken

Antrag 131/I/2026 Finanzierung der BVG-Muva-Rufbusse

1.04.2026

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wird aufgefordert, die Finanzierung der Muva-Angebote langfristig zu sichern, so dass der Service der Muva-Busse weiterhin genutzt werden kann.

Antrag 130/I/2026 Geschäfte auch auf Reisen kostenlos verrichten – kostenlose Toiletten an Bahnhöfen

1.04.2026

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, die SPD Fraktion im Deutschen Bundestag, die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats sowie die SPD – Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden aufgefordert dafür Sorge zu tragen:

  • Die kostenlose Bereitstellung und Nutzung von sanitären Anlagen an allen Bahnhöfen, unabhängig davon, ob diese durch die Deutsche Bahn oder durch Drittanbieter betrieben werden herzustellen;
  • Dass die Kosten für Betrieb, Reinigung und Instandhaltung von sanitären Anlagen an allen Bahnhöfen vollständig durch die Betreiber*innen bzw. die öffentliche Hand getragen werden;
  • Ein generelles Verbot von Nutzungsgebühren für öffentliche sanitäre Anlagen durchzusetzen bzw. zu erlassen;
  • Einen barrierefreien, sauberen und sicheren Zugang zu Toiletten in den öffentlichen sanitären Anlagen für alle Menschen herstellen zu lassen.

 

Antrag 129/I/2026 Geschäfte auch auf Reisen kostenlos verrichten - kostenlose Toiletten an Bahnhöfen

1.04.2026

Jeder Mensch muss jederzeit Zugang zu sanitären Anlagen haben, unabhängig von Einkommen, Aufenthaltsort oder Reisesituation. Der Toilettengang ist kein Luxus, sondern ein grundlegendes menschliches Bedürfnis und Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Während in den Zügen der Deutschen Bahn Toiletten grundsätzlich kostenlos zur Verfügung stehen, zeigt sich an den Bahnhöfen ein anderes Bild, da an vielen Bahnhöfen die Nutzung von Toiletten nur gegen Bezahlung möglich ist. Derzeit gibt es an 327 Bahnhöfen sanitäre Anlagen, davon werden 153 von Dritten betrieben. In den übrigen Fällen ist die DB-Tochter InfraGO AG verantwortlich. Bei allen von ihren insgesamt 174 Anlagen fallen laut Angaben der Deutschen Bahn Nutzungsgebühren an, über die anderen Anlagen kann sie keine Auskunft geben.

Diese „Nutzungsgebühren“ treffen besonders Menschen mit geringem Einkommen. Gerade Bahnhöfe sind zentrale öffentliche Orte, an denen sich täglich hunderttausende Menschen aufhalten, auch solche, die nicht reisen, sondern dort z.B. arbeiten oder Schutz suchen. Wer kein Geld für den Toilettengang hat, wird faktisch aus dem öffentlichen Raum ausgeschlossen.

Gleichzeitig steigen die Ticketpreise im Schienenverkehr kontinuierlich, während das Bahnmanagement nach wie vor hohe Bonuszahlungen erhält. Es ist nicht hinnehmbar, dass Fahrgäste und Nutzer*innen der Bahnhöfe doppelt zur Kasse gebeten werden, erst durch steigende Preise und dann auch noch für die Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse.

Eine sozial gerechte und solidarische Verkehrspolitik muss den Zugang zu sanitären Anlagen als Teil der öffentlichen Infrastruktur begreifen. Kostenlose Toiletten an Bahnhöfen sind ein Beitrag zu sozialer Teilhabe, zur öffentlichen Gesundheit und zur Attraktivität des Bahnverkehrs insgesamt.

 

Wir fordern daher:

 

  • Die kostenlose Bereitstellung und Nutzung von sanitären Anlagen an allen Bahnhöfen, unabhängig davon, ob diese durch die Deutsche Bahn oder durch Drittanbieter betrieben werden

 

  • Dass die Kosten für Betrieb, Reinigung und Instandhaltung von sanitären Anlagen an allen Bahnhöfen vollständig durch die Betreiber*innen bzw. die öffentliche Hand getragen werden

 

  • Ein generelles Verbot von Nutzungsgebühren für öffentliche sanitäre Anlagen

 

  • Einen barrierefreien, sauberen und sicheren Zugang zu Toiletten für alle Menschen