Antrag 129/I/2026 Geschäfte auch auf Reisen kostenlos verrichten - kostenlose Toiletten an Bahnhöfen

Jeder Mensch muss jederzeit Zugang zu sanitären Anlagen haben, unabhängig von Einkommen, Aufenthaltsort oder Reisesituation. Der Toilettengang ist kein Luxus, sondern ein grundlegendes menschliches Bedürfnis und Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Während in den Zügen der Deutschen Bahn Toiletten grundsätzlich kostenlos zur Verfügung stehen, zeigt sich an den Bahnhöfen ein anderes Bild, da an vielen Bahnhöfen die Nutzung von Toiletten nur gegen Bezahlung möglich ist. Derzeit gibt es an 327 Bahnhöfen sanitäre Anlagen, davon werden 153 von Dritten betrieben. In den übrigen Fällen ist die DB-Tochter InfraGO AG verantwortlich. Bei allen von ihren insgesamt 174 Anlagen fallen laut Angaben der Deutschen Bahn Nutzungsgebühren an, über die anderen Anlagen kann sie keine Auskunft geben.

Diese „Nutzungsgebühren“ treffen besonders Menschen mit geringem Einkommen. Gerade Bahnhöfe sind zentrale öffentliche Orte, an denen sich täglich hunderttausende Menschen aufhalten, auch solche, die nicht reisen, sondern dort z.B. arbeiten oder Schutz suchen. Wer kein Geld für den Toilettengang hat, wird faktisch aus dem öffentlichen Raum ausgeschlossen.

Gleichzeitig steigen die Ticketpreise im Schienenverkehr kontinuierlich, während das Bahnmanagement nach wie vor hohe Bonuszahlungen erhält. Es ist nicht hinnehmbar, dass Fahrgäste und Nutzer*innen der Bahnhöfe doppelt zur Kasse gebeten werden, erst durch steigende Preise und dann auch noch für die Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse.

Eine sozial gerechte und solidarische Verkehrspolitik muss den Zugang zu sanitären Anlagen als Teil der öffentlichen Infrastruktur begreifen. Kostenlose Toiletten an Bahnhöfen sind ein Beitrag zu sozialer Teilhabe, zur öffentlichen Gesundheit und zur Attraktivität des Bahnverkehrs insgesamt.

 

Wir fordern daher:

 

  • Die kostenlose Bereitstellung und Nutzung von sanitären Anlagen an allen Bahnhöfen, unabhängig davon, ob diese durch die Deutsche Bahn oder durch Drittanbieter betrieben werden

 

  • Dass die Kosten für Betrieb, Reinigung und Instandhaltung von sanitären Anlagen an allen Bahnhöfen vollständig durch die Betreiber*innen bzw. die öffentliche Hand getragen werden

 

  • Ein generelles Verbot von Nutzungsgebühren für öffentliche sanitäre Anlagen

 

  • Einen barrierefreien, sauberen und sicheren Zugang zu Toiletten für alle Menschen
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Jeder Mensch muss jederzeit Zugang zu sanitären Anlagen haben, unabhängig von Einkommen, Aufenthaltsort oder Reisesituation. Der Toilettengang ist kein Luxus, sondern ein grundlegendes menschliches Bedürfnis und Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Während in den Zügen der Deutschen Bahn Toiletten grundsätzlich kostenlos zur Verfügung stehen, zeigt sich an den Bahnhöfen ein anderes Bild, da an vielen Bahnhöfen die Nutzung von Toiletten nur gegen Bezahlung möglich ist. Derzeit gibt es an 327 Bahnhöfen sanitäre Anlagen, davon werden 153 von Dritten betrieben. In den übrigen Fällen ist die DB-Tochter InfraGO AG verantwortlich. Bei allen von ihren insgesamt 174 Anlagen fallen laut Angaben der Deutschen Bahn Nutzungsgebühren an, über die anderen Anlagen kann sie keine Auskunft geben.

Diese „Nutzungsgebühren“ treffen besonders Menschen mit geringem Einkommen. Gerade Bahnhöfe sind zentrale öffentliche Orte, an denen sich täglich hunderttausende Menschen aufhalten, auch solche, die nicht reisen, sondern dort z.B. arbeiten oder Schutz suchen. Wer kein Geld für den Toilettengang hat, wird faktisch aus dem öffentlichen Raum ausgeschlossen.

Gleichzeitig steigen die Ticketpreise im Schienenverkehr kontinuierlich, während das Bahnmanagement nach wie vor hohe Bonuszahlungen erhält. Es ist nicht hinnehmbar, dass Fahrgäste und Nutzer*innen der Bahnhöfe doppelt zur Kasse gebeten werden, erst durch steigende Preise und dann auch noch für die Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse.

Eine sozial gerechte und solidarische Verkehrspolitik muss den Zugang zu sanitären Anlagen als Teil der öffentlichen Infrastruktur begreifen. Kostenlose Toiletten an Bahnhöfen sind ein Beitrag zu sozialer Teilhabe, zur öffentlichen Gesundheit und zur Attraktivität des Bahnverkehrs insgesamt.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, die SPD Fraktion im Deutschen Bundestag, die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats sowie die SPD – Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden aufgefordert dafür Sorge zu tragen:

  • Die kostenlose Bereitstellung und Nutzung von sanitären Anlagen an allen Bahnhöfen, unabhängig davon, ob diese durch die Deutsche Bahn oder durch Drittanbieter betrieben werden herzustellen;
  • Dass die Kosten für Betrieb, Reinigung und Instandhaltung von sanitären Anlagen an allen Bahnhöfen vollständig durch die Betreiber*innen bzw. die öffentliche Hand getragen werden;
  • Ein generelles Verbot von Nutzungsgebühren für öffentliche sanitäre Anlagen durchzusetzen bzw. zu erlassen;
  • Einen barrierefreien, sauberen und sicheren Zugang zu Toiletten in den öffentlichen sanitären Anlagen für alle Menschen herstellen zu lassen.
  • Die kostenlose Bereitstellung und Nutzung von sanitären Anlagen an allen Bahnhöfen, unabhängig davon, ob diese durch die Deutsche Bahn oder durch Drittanbieter betrieben werden
  • Dass die Kosten für Betrieb, Reinigung und Instandhaltung von sanitären Anlagen an allen Bahnhöfen vollständig durch die Betreiber*innen bzw. die öffentliche Hand getragen werden
  • Ein generelles Verbot von Nutzungsgebühren für öffentliche sanitäre Anlagen
  • Einen barrierefreien, sauberen und sicheren Zugang zu Toiletten für alle Menschen