Archive

Antrag 216/I/2024 Bekämpfung des Müllproblems in Berlin– Jetzt!

21.04.2024

Die Fraktion der SPD im AGH soll sich für die Umsetzung folgender Forderungen im Land Berlin einsetzen:

  • Verstärkte Reinigung durch Schaffung neuer Stellen und Bereitstellung neuer Fahrzeuge bei der BSR
  • Erhöhte Frequenz von Sperrmüllabholungen
  • Erhöhung des Bußgeldes für illegale Müllentsorgung und Ausschöpfung der verwaltungsrechtlichen Zwangsmittel
  • Unterstützung und Stärkung ehrenamtlicher Initiativen zur Sauberkeit in Form von Ermäßigungen / Boni
  • Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Problematik in der Lokalbevölkerung (berlinweite Öffentlichkeitskampagne)

 

Antrag 113/I/2024 Solidarische Migrationspolitik statt Populismus

21.04.2024

Zur Weiterleitung an die S&D Fraktion im Europäischen Parlament:

 

Wir stehen für eine solidarische Migrationspolitik. Eine Migrationspolitik, die Chancen eröffnet, statt Grenzen zu ziehen. Eine Migrationspolitik, die das Miteinander fördert, statt Hierarchien aufzubauen. Eine Migrationspolitik, die uns hilft, Herausforderungen zu meistern, die Weichen für eine gute Zukunft für uns alle zu stellen und gleichzeitig Menschenleben zu retten.

 

Populistisch motivierte Debatten, die wie aktuell über Abschiebungszahlen, Grenzkontrollen und Obergrenzen für die Aufnahme von Geflüchteten geführt werden, sind kein Ausdruck  einer sozialdemokratischen Migrationspolitik. Die Verwirklichung der in den Menschenrechtskonventionen, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in unserem Grundgesetz verankerten Rechte und Prinzipien müssen die unbedingte Handlungsgrundlage deutscher Migrationspolitik sein. Das Recht auf Asyl, die Rettung von Menschenleben sowie die erfolgreiche Integration durch Interaktion und Teilhabe der nach Deutschland und in die Europäischen Union kommenden Menschen in Gesellschaft und Arbeitsmarkt, stehen im Mittelpunkt unserer migrationspolitischen Bemühungen. Überdies setzen wir uns im Rahmen unserer internationalen Politik weiterhin dafür ein, soziale Gerechtigkeit weltweit zu verwirklichen, damit Menschen gar nicht erst aus ihrer Heimat fliehen müssen, auch um das weitere Sterben im Mittelmeer zu verhindern.

 

In diesem Sinne fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Europäischen  Parlaments, des Bundestages, des Berliner Abgeordnetenhauses, der Bundesregierung und des Berliner Senats auf, sich für folgende Maßnahmen einzusetzen:

 

In den Bundesländern

  • Grundgedanke jeder Integrationspolitik mit humanistischem Anspruch ist die Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe, also insbesondere der Zugang zu  Unterstützungsangeboten, Bildung, Qualifizierung und Arbeit. Dazu gehört auch der  gleichberechtigte Zugang zu Wohnraum. Gemeinschaftsunterkünfte oder Unterkünfte außerhalb von Wohngebieten kommen nur als kurzfristige Maßnahmen zur Sicherstellung der Unterbringung und Versorgung in Betracht. Sie dürfen nicht als Regeleinrichtung etabliert werden. Eine möglichst kurze Aufenthaltsdauer ist   Im Fall der Unterbringung in diesen Unterkünften müssen die Kommunen Angebote zur sozialen Teilhabe außerhalb dieser Unterkünfte schaffen. Isolation ist zu verhindern, um Wege zu echter Integration zu beschreiten. Eine „Verwahrung“ in solchen Unterkünften widerspricht allen fortschrittlichen sozial- und bildungswissenschaftlichen Erkenntnissen.
  • In jeder Kommune sollen Zusatzkontingente an Plätzen in Kindertagesstätten für geflüchtete Kinder vorgehalten werden. Überdies sollen inklusive Programme wie die der „Sprachkitas“ ausgebaut und dauerhaft finanziell abgesichert werden. Um den Übergang in die Grundschulen zu erleichtern, sollen in ausgewählten Grundschulen Vorklassen für geflüchtete Kinder ab fünf Jahren eingerichtet werden, in denen die Kinder nach dem Vorbild der Willkommensklassen vor dem Übergang in die erste Klasse besser Deutsch lernen können. Schulpflichtige geflüchtete Kinder und Jugendliche sollen ihr Recht auf den Besuch der nächstgelegenen Grund- oder weiterführenden Schulen durchsetzen können.
  • Wir unterstützen das Berliner Konzept für Willkommensklassen an Regelschulen, das neben inhaltlichen Ansprüchen an Bildungsstandards, klare Vorgaben für die Höchstdauer der Beschulung in Willkommensklassen und eine Anbindung an den regulären Schulbetrieb vorsieht. Schüler*innen sollen während der Beschulung in Willkommensklassen die Möglichkeit haben, den Schulbesuch an einem Standort abzuschließen (statt Wechsel nach z.B. Ende der Zeit in der Erstaufnahmeeinrichtung). Die Lehrkräfte der Willkommensklassen sollen nach Möglichkeit gut qualifizierte Lehrer*innen und Teil des Kollegiums sein und nach Möglichkeit eine Ausbildung für Deutsch als Zweitsprache/Fremdsprache besitzen.
  • Die kürzlich in Kraft getretene bundesgesetzliche Erleichterung für den Bau von sozialer Infrastruktur, wie Schulen, Kitas und Begegnungsstätten (sog. Sonderbaurecht soziale Infrastruktur) soll durch die zuständigen Ämter konsequent genutzt werden. So können schnell zusätzliche und an das Regelschulsystem angedockte Kapazitäten geschaffen werden, die sowohl für Willkommens- als auch für Regelklassen genutzt werden können. Eine Separierung der in Städten und Kommunen lebenden Kinder und Jugendlichen lehnen wir ab.
  • Im Bereich der allgemeinen und berufsbezogenen Sprachförderung sind die Angebote zu verstetigen und die Zugänge zu erweitern. Dazu sind ausreichende Angebote als Grundversorgung durch eine Sockelfinanzierung sicherzustellen, damit sich eine entsprechende Angebotsstruktur etablieren und kontinuierlich qualitätsgesichert weiterentwickeln kann. Die Zahl der angebotenen Plätze soll bedarfsgerecht erweitert werden. Der Zugang zu berufsvorbereitenden Sprachkursen ist für alle nach Deutschland Ankommenden zu öffnen. Zugangsbeschränkungen zu Integrations- und Berufssprachkursen, insbesondere im Hinblick auf die sogenannte Bleibeperspektive, sind aufzuheben.
  • Geflüchtete haben ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und fördernde Rahmenbedingungen. Zusätzliche Eingriffe in den ohnehin schon stark regulierte Alltag der Menschen und mehr bürokratische Vorgaben, wie durch eine Einführung von Bezahlkarten, lehnen wir ab.
  • Der Zugang zum Arbeitsleben ist in unserer Gesellschaft ein wesentlicher Ausdruck sozialer Teilhabe. Daher sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Schutzsuchende zügig in Erwerbsarbeit zu vermitteln. Soweit diese im Auftrag oder Zuständigkeitsbereich von Kommunen, der Bundesländer oder in den in ihrem Eigentum stehenden Unternehmen tätig werden, ist die Arbeit nach den für diese Tätigkeit geltenden tariflichen Bestimmungen zu entlohnen. Eine Heranziehung zu unbezahlter Beschäftigung lehnen wir entschieden ab.  Studien haben gezeigt, dass insbesondere die Integration von geflüchteten Frauen in den Arbeitsmarkt eine Herausforderung darstellt. Aus diesem Grund muss auf diese Aufgabe ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Wichtig ist u.a. der Ausbau von Kinderbetreuung und geschützten Räumen im gesamten Asylverfahrens- und Integrationsprozess.

 

Im Bund

  • Nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine sind 1,1 Millionen Menschen vor diesem Krieg nach Deutschland geflohen. Die gesamte Gesellschaft hat es geschafft, diesen Menschen Sicherheit zu geben und sie vergleichsweise schnell mit dem Nötigsten zu versorgen. Aus diesen Erfahrungen wollen wir lernen und auch Schutzsuchende aus anderen Ländern, die nach Deutschland kommen, schnell und zielgerichtet unterstützen. Wir erkennen an, dass viele Kommunen derzeit mit der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten stark beansprucht sind. Um die Situation zu entspannen, sollten alle Geflüchteten – wie die Geflüchteten aus der Ukraine – ihren Wohnort frei wählen können. So können sie auch über private Kontakte eine Unterkunft finden und das kommunale Aufnahmesystem wird entlastet. Gleichzeitig sollen Best Practices aus Kommunen, die durch eine erfolgreiche Auszugsbegleitung dazu beigetragen haben, dass Schutzsuchende aus Gemeinschaftsunterkünften in Wohnungen umziehen konnten, bundesweit verbreitet und unterstützt werden. Die Pflicht zur Meldung des Wohnortes und Mitteilung von Ortswechseln gegenüber den zuständigen Behörden bleibt für die Asylsuchenden
  • Die dringend notwendige Reform der Leistungen an Geflüchtete und Asylbegehrende muss die Sicherung der Menschenwürde in den Mittelpunkt stellen. Migrationspolitisch motivierte Kürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz, Kürzungen ohne sachliche Grundlage und eine bundesweit geregelte verpflichtende Einführung von Bezahlkarten oder Sachleistungen lehnen wir ab.
  • Der Zugang zum Gesundheitswesen ist für alle Antragsteller*innen auf Asyl, insbesondere für traumatisierte Geflüchtete, ebenso bedeutsam für die Wahrung der körperlichen Unversehrtheit, wie auch für die Wahrung der Menschenwürde. Nach wie vor bietet Deutschland hier einen Flickenteppich unterschiedlicher, teils unwürdiger Verfahren. Wir fordern a. ein Ende der Übernahme von Arztkosten nach Vorstellung beim Sozialamt und stattdessen die bundeseinheitliche Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete, so wie bspw. Berlin dies 2016 bereits getan hat.
  • Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass es keine geflüchteten Menschen erster und zweiter Klasse gibt. Es darf keine Unterschiede geben, die zu einer Ungleichbehandlung und einem ungleichen Zugang zu Unterstützungssystemen und Integrationsangeboten führen.
  • Keine Obergrenzen und keine Quotenregelungen. Sie widersprechen dem grundgesetzlich garantierten Recht auf Asyl.
  • Dringend notwendige Investitionen in die kommunale Infrastruktur müssen jetzt getätigt werden. Die sogenannte Schuldenbremse darf nicht zur Investitionsbremse werden und als Vorwand dienen, den Solidaritätsgedanken zu unterlaufen. Auch der Bund trägt Verantwortung für eine gute Entwicklung der Kommunen. Nach mehreren Krisenjahren, in denen unter Aussetzung der Schuldenbremse mit verschiedenen Mitteln den negativen Auswirkungen von Pandemie und Krieg auf unsere Wirtschaft entgegengewirkt werden konnte, ist jetzt die Zeit, um mit Investitionen in Schulen, Infrastruktur, Wohnraum und unser Gesundheitssystem unsere Gesellschaft für die nächsten Jahre und Jahrzehnte fit zu machen. Eine sichere soziale Infrastruktur und gute staatliche Angebote sind das beste Mittel gegen Populismus. Jeder Euro, der in eine angemessene Unterbringung, Bildung, Qualifizierung und Integration in die und den hiesigen Arbeitsmarkt investiert wird, ist zudem eine Investition in die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
  • Wir begrüßen das im Sommer verabschiedete Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das Asylbegehrenden, die vor dem 29. März 2023 eingereist sind, eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft ermöglicht. Wir fordern, die Stichtagsregelung des Gesetzes zu streichen, um mehr Menschen den Spurwechsel zu ermöglichen. Gleichzeitig müssen die Kommunen und zuständigen Behörden umgehend mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden, um die Menschen schnell in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Einen Zwang zu unbezahlter Arbeit lehnen wir ab.
  • Wir fordern die Abschaffung von jeglichen Sperrfristen für Asylsuchende zur Aufnahme einer Tätigkeit – wie für Geflüchtete aus der Ukraine bereits umgesetzt – damit wir allen Menschen gleichermaßen den unmittelbaren Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen.
  • Legale Migrationswege müssen schneller ausgebaut werden. Dabei unterstützen wir die Idee von Migrationsabkommen mit anderen Staaten in dem Sinne, dass sie legale Migrationswege nach Deutschland eröffnen, das Wohlergehen der Geflüchteten beinhalten und die Aufnahmeländer die Menschenrechte der Geflüchteten nach ihrer Rückkehr garantieren. Um dringend benötigte Fachkräfte aus dem Ausland für den Arbeitsmarkt zu gewinnen, muss auch die Erteilung von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen in den Herkunftsländern durch deutsche Behörden beschleunigt werden. Dazu müssen die Verfahren und einzureichenden Unterlagen grundlegend überprüft und wo möglich entbürokratisiert werden.
  • Die Unterstützung privater Initiativen zur Seenotrettung soll, wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP vereinbart, fortgesetzt werden. Dies gilt insbesondere, solange und soweit keine staatlich organisierte Seenotrettung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vereinbart ist und Geflüchtete im Mittelmeer der Willkür der angrenzenden Küstenwachen ausgesetzt sind. Eine Kriminalisierung privater Seenotrettung muss ausgeschlossen werden.
  • Der Schutz von Menschen vor Verfolgung hat sich an der tatsächlichen Sicherheits- und Menschenrechtslage in dem jeweiligen Staat zu orientieren. Im Rahmen der Prüfung einer möglichen Einstufung weiterer Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten ist zwingend die Rechtsprechung des Bundesverfassungs-gerichts zu beachten. Danach muss für die Bestimmung eines Staates zum sog. sicheren Herkunftsstaat dort Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit sowie für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen bestehen. Vor dem Hintergrund der Verfolgung von LSBTIQ* fordern wir daher, Senegal und Ghana von der Liste zu streichen und Algerien, Georgien, Marokko, Moldau und Tunesien nicht aufzunehmen.
  • Auch bei Rückführungen sind humanitäre Grundsätze zu achten. Unangekündigte Abschiebungen bei Nacht und Nebel können gerade für Kinder und Geflüchtete aus Kriegsgebieten traumatisierend wirken. Insbesondere geduldete Asylbewerber*innen, die bereits lange in Deutschland leben, dürfen nicht unangekündigten, spontanen Abschiebungen ausgesetzt sein, da in den meisten Fällen enge persönliche Beziehungen aufgebaut oder auch Ausbildungs-/Arbeitsverhältnisse begründet wurden und häufig kaum oder keine Verbindungen zum Herkunftsland mehr bestehen. Die Ausweitung des Abschiebegewahrsams auf 28 Tage sehen wir kritisch und fordern, diese nur in Ausnahmefällen auszureizen – Asylsuchende sind keine Verbrecher*innen. Wichtige Re-Integrationsmaßnahmen müssen aufrechterhalten und ausgebaut, gleichzeitig jedoch kritisch auf ihre Effektivität geprüft und entsprechend angepasst werden. Insbesondere die engmaschige Begleitung durch kleinere, lokal verankerte Organisationen sollte verstärkt ermöglicht werden.

 

In der Europäischen Union

  • Wir bekräftigen den Beschluss 60/II/2023 des Berliner Landesparteitages. Die Gemeinsame Europäische Asylpolitik muss jetzt in diesem Sinne so schnell wie möglich zu einer solidarischen Verteilung der ankommenden und schutzsuchenden Menschen auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union führen. Einen durch die tatsächliche Praxis der Grenzbehörden verursachten Zustand der Rechtlosigkeit an den Außengrenzen der Europäischen Union darf es künftig nicht mehr geben.
  • Deutschland setzt sich innerhalb der Union aktiv und mit aller Kraft für eine verbesserte Nachfolgeregelung des Dublin Übereinkommens ein. Im Sinne des Reformentwurfs des Europäischen Parlamentes aus dem Jahr 2017 soll insbesondere das Prinzip des sog. “Erstaufnahmelandes” überwunden sowie ein permanenter, automatischer und verpflichtender Verteilungsmechanismus eingeführt werden. Asylverfahren in Transit- oder Drittstaaten lehnen wir entschieden ab.
  • Deutschland setzt sich innerhalb der Europäischen Union für eine staatlich organisierte Seenotrettung ein. Menschen in Seenot zu retten, gehört grundsätzlich zu den staatlichen Aufgaben, eine Übernahme dieser durch private Organisation kann nicht dauerhaft erfolgen. Gleichzeitig lehnen wir die Kriminalisierung privater Seenotrettung durch Mitgliedstaaten der Europäischen Union entschieden ab.

 

Antrag 269/I/2024 Übernutzung der Berliner Gewässer beenden und Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt endlich umsetzen

21.04.2024

Der Kreisvorstand Mitte, der Landesvorstand sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses Berlin setzen sich für die Umsetzung des 2012 unter der rot-schwarzen Koalition beschlossenen „Strategie zur Biologischen Vielfalt“ insbesondere für die Erreichung der Ziele 8 (Berlin strebt an, dass mindestens ein Drittel der Uferlinien von Spree-, Dahme- und Havelseen wieder mit Röhricht in gutem Zustand bestanden sein werden) und 9 (Berlin sichert eine nachhaltige Bewirtschaftung des Grundwassers, um insbesondere auch grundwasserabhängige Lebensräume zu erhalten und in ihrem Zustand zu verbessern) ein.

Antrag 125/I/2024 Unser Weg in ein faires Steuersystem

21.04.2024

Vermögen sind in Deutschland derzeit extrem ungleich verteilt. Nach Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung gehören den reichsten 10 Prozent in Deutschland 65 Prozent der Vermögen. Umgekehrt besitzen die ärmsten 40 Prozent gar kein Vermögen. Sie stehen den derzeitigen Krisen ungeschützt gegenüber. Damit hat Deutschland in Europa im Bereich der Vermögensungleichheit eine negative Sonderstellung. Es gibt in diesem Feld kaum eine Demokratie, die ungleicher ist als Deutschland. Das ist ein Zustand, den wir als Sozialdemokratie nicht hinnehmen können und wollen. Daher wollen wir die Beseitigung der Vermögensungleichheit ins Zentrum unserer Politik stellen. Denn eine ungleiche Gesellschaft ist oft auch eine instabile Gesellschaft. Wir geben wenigen Menschen eine Fülle an Macht, die in einer Demokratie nicht hinnehmbar ist. Wir erleben aktuell wie der Überreichtum weniger Menschen wächst während auf der anderen Seite auch die Armut in Deutschland immer weiter zunimmt. Dabei hängen Reichtum und Armut strukturell zusammen.

 

Als zentrales Instrument für die Eindämmung der Vermögensungleichheit sehen wir die Steuerpolitik. In den letzten Jahrzehnten gab es keine großen Reformen im Bereich der Steuern. Wir als Sozialdemokratie wollen eine große Reform wagen, die im Ergebnis die Überreichen belastet und umgekehrt den Großteil der Bevölkerung entlastet. Wir wollen eine Steuerreform die einen handlungsfähigen Staat und Investitionen in die Zukunft ermöglich.

 

1. Steuerprivilegien abschaffen

Wir stellen Steuerprivilegien auf den Prüfstand und werden sie insbesondere in den Bereichen abschaffen, wo sie gesellschafts-, umwelt- oder klimaschädliche oder unerwünschte Wirkungen entfalten.

 

2. Eine progressive Erbschaftsteuer

Die derzeitige Ausgestaltung der Erbschaftsteuer ist für uns kein hinnehmbarer Zustand. Aktuell zahlen vor allem die mittleren Erbschaften, während die hohen Erbschaften steuerlich meist komplett verschont werden. Ab einer Erbschaft von 10 Millionen Euro wird die Steuer sogar regressiv. Daher brauchen wir eine umfassende Reform. Das Bundesverfassungsgericht hat uns mit zwei Urteilen hier den Weg aufgezeigt. Wir müssen erstens die umfassenden Ausnahmen für Erb*innen von Unternehmen abschaffen. Wir streben eine Gleichbehandlung aller Erbschaften an, so wie es auch das Bundesverfassungsgericht mittlerweile zwei Mal geurteilt hat. Für Erbschaften von Unternehmen sollen Stundungen, Streckungen oder der Staat als stiller Teilhaber möglich sein. Damit ist der Weiterbetrieb der Unternehmen sichergestellt.

Zweitens wollen wir die unzähligen Umgehungswege der Steuer radikal abschaffen. Geld in Stiftungen zu packen, große Summen an Kinder zu verschenken, das darf nicht mehr dazu führen, dass keine Erbschaftsteuer anfällt. Gerade Menschen mit großen Erbschaften müssen ihren Teil zum funktionierenden Staat beitragen. Unser Ziel ist daher die Rückkehr zu einer progressiven Steuer. Eine Flat Tax wie sie die CDU vorschlägt lehnen wir klar ab.

Im Gegenzug wollen wir den Freibetrag bei der Erbschaftsteuer auf eine Million Euro erhöhen und ihn zu einem einmalig nutzbaren Lebensfreibetrag umwandeln. Die selbstgenutzte Immobilie soll auch weiterhin nicht zum Freibetrag gezählt werden. Eine solche Reform würde höhere Einnahmen bei der Steuer mit sich bringen, würde aber vor allem die sehr hohen Erbschaften betreffen. Es wäre zudem eine klare Vereinfachung einer heute sehr komplexen Steuer.

 

3. Einführung des Grunderbes

Derzeit werden nur zwei Prozent des Erbvolumens im gesamten ostdeutschen Gebiet weitergegeben. Damit verfestigt sich eine gravierende Vermögensungleichheit zwischen Ost- und Westdeutschland immer weiter. Ohne ein Eingreifen in das Erben wird sich an diesem Zustand auch nichts ändern. Da die Erbschaftsteuer den Ländern zu Gute kommt wird diese alleine die ungleiche regionale Verteilung von Erbschaften nicht ändern. Daher wollen wir das Konzept des Grunderbes weiterentwickeln und entführen. Wir wollen mit dem Grunderbe jedem zwischen 18 und 21 Jahren ein staatliches Erbe von 20.000 Euro steuerfrei geben. Mit dem Grunderbe sollen junge Menschen in einer entscheidenden Lebensphase die Möglichkeit haben, ihre Ideen umzusetzen. Diese können das Geld zum studieren, für eine Ausbildung oder für Investitionen nutzen. Das DIW hat ausgerechnet, dass die Einführung eines Grunderbes die Vermögen der unteren Hälfte der Bevölkerung um 60 bis 90 Prozent steigen lässt. Die Maßnahme würde jährlich 15 Milliarden Euro kosten und soll durch die Erhöhung der Erbschaftsteuer für sehr hohe Erbschaften finanziert werden. Weitere Instrumente der Umverteilung wollen wir prüfen.

 

4. Vermögensteuer? Brauchen wir!

Seit den 80er Jahren wurden die Steuern auf Vermögen innerhalb der OECD und vor allem auch in Deutschland massiv abgebaut. Dieser Abbau hat zur Folge, dass wir heute eine in Deutschland noch nie dagewesene Vermögensungleichheit erleben können. Wir haben eine Vermögensungleichheit, die den Fortbestand unserer Demokratie mittlerweile gefährdet. Deswegen ist für uns klar, dass die ausgesetzte Vermögensteuer wieder eingesetzt werden muss. Die Ausgestaltung der Vermögensteuer soll sich dabei vor allem auf die besonders reichen Teile der Bevölkerung konzentrieren. Neben natürlichen Personen sollen auch juristische Personen in die Vermögensteuer einbezogen werden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wollen wir bei der Wiedereinsetzung der Steuer naturgemäß umsetzen.

 

5. Kapitalertragsteuer

Wir setzen uns für eine Reform der Kapitalertragsteuer ein. Derzeit werden Kapitalerträge niedriger besteuert als Arbeitseinkommen. Das führt zu einer niedrigen steuerlichen Belastung gerade für Menschen mit viel Geld. Das wollen wir nicht länger hinnehmen. Deswegen wollen wir die Kapitalertragsteuer deutlich erhöhen. Zweitens wollen wir eine progressive Steuer statt eines Einheitssatzes von 25 Prozent. So kann sichergestellt werden, dass gerade Menschen mit sehr hohen Erträgen ihren fairen Anteil an Steuern zahlen.

 

6. Wir senken die Steuern auf Arbeit für Geringverdiener*innen

Kein anderes Land besteuert die Arbeit so hoch und die Vermögen so niedrig, wie es Deutschland tut. Das führt zu großen Ungerechtigkeiten im Steuersystem. Die Besteuerung von Einkommen werden wir daher gerechter gestalten. Das aktuelle Steuersystem nimmt gerade mittlere Einkommen zu stark in Anspruch. Die finanziellen Lasten der Krisenbewältigung dürfen für die  ohnehin stark strapazierte große Mehrheit der Bürger*innen nicht zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen. Im Gegenteil: Wir wollen die Steuern für die Mehrheit senken. Wir werden eine Einkommensteuerreform vornehmen, die kleine und mittlere Einkommen besserstellt, die Kaufkraft stärkt und dafür im Gegenzug die oberen fünf Prozent stärker für die Finanzierung der wichtigen öffentlichen Aufgaben heranzieht. Die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel wollen wir senken.

 

7. Überreichtum bekämpfen

Derzeit erleben wir, wie wenige Menschen einen immer größeren Reichtum auf sich vereinen können. Mit 40 Milliarden Euro Privatvermögen sind die BMW Erb*innen Susanne Klatten und Stefan Quandt derzeit die reichsten Deutschen. Trotz wirtschaftlicher Krise sind die Vermögen der Top 500 in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 82 Milliarden Euro auf knapp 1,1 Billionen Euro gestiegen. Die Zahl der Milliardär*innen ist auf 226 gestiegen. In eine solche Entwicklung wollen wir eingreifen. Denn für uns ist ein solcher Überreichtum mit einer Demokratie nicht vereinbar. Menschen bekommen eine solche Machtfülle, der wir entgegen treten wollen. Bis zur Erstellung des nächsten Bundeswahlprogramms soll daher eine Kommission gegründet werden und fundierte Vorschläge erarbeiten, wie wir den derzeitigen Überreichtum bekämpfen können.

 

8. Abschaffung des Ehegattensplittings

Das Ehegattensplitting steht gerade bei den mittleren Einkommen der Steuer- und Geschlechtergerechtigkeit entgegen. Es erhält zusätzlich den Anreiz, mehrheitlich Frauen vom Arbeitsmarkt fernzuhalten und subventioniert eine veraltete Rollenverteilung.

 

9. Gut ausgestattete Steuerbehörden

Wir erleben derzeit, wie viele reiche Menschen versuchen, legal und illegal Steuern zu sparen. Nie war das Kapital mobiler und nie wurde stärker versucht, mit illegalen Mitteln Steuern zu umgehen. Derzeit treffen Kriminelle auf schlecht ausgestattete Steuerbehörden. Wir wollen die Mittel für die Steuerbehörden daher massiv erhöhen. Jede neu geschaffene Stelle bringt derzeit ein Vielfaches an steuerlichen Mehreinnahmen mit sich, es ist ein gutes Geschäft für den Staat. Wir brauchen Steuerfahnder*innen mit den besten digitalen Ermittlungsmöglichkeiten, die gut ausgestattet sind und einen länderübergreifenden Austausch sicherstellen können. Die bessere Ausstattung der Steuerbehörden hat bei den nächsten Haushaltsberatungen für uns eine sehr hohe Priorität.

 

10. Investitionen in die Zukunft

Unsere oben skizziertes Steuerkonzept ermöglicht es uns auch, wieder wichtige Investitionen in die Zukunft zu tätigen. Mit dem Klimakrise, der Bildung der Zukunft und der Digitalisierung brauchen wir Spielräume für staatliche Zukunftsinvestitionen. Nur diese können garantieren, dass wir den gesellschaftlichen Wandel auch sozial gerecht gestalten können. Um weitere Zukunftsinvestitionen tätigen zu können, müssen wir uns neben dem Umbau des Steuersystems auch mit der Schuldenbremse befassen. Wir fordern die Bundesregierung auf, Spielräume, die die Schuldenbremse ermöglicht, auch zu nutzen. Perspektivisch wollen wir die Schuldenbremse in Gänze abschaffen und dazu auch konkret in Verhandlungen mit anderen Parteien treten.

 

11. Die nächste SPD Regierung ist eine Regierung der Steuergerechtigkeit

Deutschland verfügt derzeit über ein ungerechtes Steuersystem. Während die niedrigen und mittleren Einkommen hohe Belastungen tragen müssen, müssen Vermögende kaum etwas beitragen. Für uns hat eine Steuerreform daher hohe Priorität. Denn laut Berechnungen des Netzwerk Steuergerechtigkeit zahlt die/der deutsche Muster-Millionär*in auf das Einkommen von 1,6 Millionen Euro nur 21 % Steuern. Während das Durchschnittspaar mit einem Bruttoeinkommen von 110.000 Euro eine Steuer- und Abgabenquote von 43 % trägt.

Antrag 49/I/2024 Abriss von Gebäuden einschränken: Von der Bauordnung zur Umbauordnung!

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich für eine Einschränkung des Abrisses von Wohn- und Gewerberäumen in Berlin einzusetzen. Gebäude sollen künftig nur dann abgerissen werden dürfen, wenn Abriss und Neubau auch unter Beachtung der Klima- und Ressourcenschutzes tatsächlich wirtschaftlicher sind als das Sanieren, Umbauen, Umnutzen oder Erweitern.

 

Zur Verankerung insbesondere der ökologischen Dimension des Abrisses sowie zur Erleichterung des Um- und Ausbaus Bestandsgebäuden ist die Berliner Bauordnung umgehend wie folgt zu ändern:

  • Einführung eines umfassenden Genehmigungsvorbehalts für den Abriss von Gebäuden, bei dem insbesondere eine ganzheitliche Lebenszyklusbetrachtung (Bau, Betrieb und Rückbau) eines Gebäudes mit den bisherigen Investitionen des Eigentümers verankert ist und ein Rückbau nur zugelassen werden kann, sofern und soweit der Neubau ökologisch insgesamt weniger belastend ist als der Erhalt des Bestandsbauwerks,
  • Erleichterung von Abweichungen sowohl für den Bestand als auch für den Neubau, um zum einen den vollständigen oder teilweisen Abriss von Bestandsgebäuden aufgrund nicht leistbarer Anforderungen zu vermeiden und um zum anderen innovative ressourcensparende Bauweisen im Neubau zu erleichtern,
  • Erhöhung der Anforderungen an die Flexibilität beim Neubau von Gewerbeimmobilien (Aufzeigen integrierter Um- oder Rückbaumöglichkeiten),
  • Beibehalten der Anforderungen der ursprünglichen Gebäudeklasse im Falle von Aufstockungen und Nutzungsänderungen, soweit wie möglich, und
  • Beibehaltung von bauzeitlichen Anforderungen bei Bestandsgebäuden, sofern und soweit dies nicht den Schutzzielen der Bauordnung entgegensteht.

 

Zudem sollen die unteren Bauaufsichtsämter im Land Berlin besser personell und digital ausgestattet werden, um die tatsächliche Leistungsfähigkeit, z.B. bei der Beurteilung von Lebenszyklusbilanzen und Rückbaukonzepten, zu erhöhen.