Antrag 269/I/2024 Übernutzung der Berliner Gewässer beenden und Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt endlich umsetzen

Status:
Annahme mit Änderungen

Der Landesvorstand sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses Berlin setzen sich für die Umsetzung des 2012 unter der rot-schwarzen Koalition beschlossenen „Strategie zur Biologischen Vielfalt“ insbesondere für die Erreichung der Ziele 8 (Berlin strebt an, dass mindestens ein Drittel der Uferlinien von Spree-, Dahme- und Havelseen wieder mit Röhricht in gutem Zustand bestanden sein werden) und 9 (Berlin sichert eine nachhaltige Bewirtschaftung des Grundwassers, um insbesondere auch grundwasserabhängige Lebensräume zu erhalten und in ihrem Zustand zu verbessern) ein.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Der Landesvorstand sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses Berlin setzen sich für die Umsetzung des 2012 unter der rot-schwarzen Koalition beschlossenen „Strategie zur Biologischen Vielfalt“ insbesondere für die Erreichung der Ziele 8 (Berlin strebt an, dass mindestens ein Drittel der Uferlinien von Spree-, Dahme- und Havelseen wieder mit Röhricht in gutem Zustand bestanden sein werden) und 9 (Berlin sichert eine nachhaltige Bewirtschaftung des Grundwassers, um insbesondere auch grundwasserabhängige Lebensräume zu erhalten und in ihrem Zustand zu verbessern) ein.

Diese Punkte sind bei der jetzt gerade in Überarbeitung befindlichen Strategie zur Biologischen Vielfalt zu berücksichtigen.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Der Landesvorstand sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses Berlin setzen sich für die Umsetzung des 2012 unter der rot-schwarzen Koalition beschlossenen „Strategie zur Biologischen Vielfalt“ insbesondere für die Erreichung der Ziele 8 (Berlin strebt an, dass mindestens ein Drittel der Uferlinien von Spree-, Dahme- und Havelseen wieder mit Röhricht in gutem Zustand bestanden sein werden) und 9 (Berlin sichert eine nachhaltige Bewirtschaftung des Grundwassers, um insbesondere auch grundwasserabhängige Lebensräume zu erhalten und in ihrem Zustand zu verbessern) ein.

Diese Punkte sind bei der jetzt gerade in Überarbeitung befindlichen Strategie zur Biologischen Vielfalt zu berücksichtigen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 5 2026:
Der Senat hat im Juni 2025 die neue Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030+ beschlossen. Hierzu fand auf Antrag der SPD-Fraktion im Juli 2025 eine Anhörung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz statt, um das exekutive Handeln kritisch-konstruktiv sowie öffentlich zu begleiten und zu kontrollieren. In der Fortschreibung der Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030+ wird der Röhrichtschutz nunmehr im Handlungsfeld 5 „Leben im Wasser“ verortet. Dort wird eine Verschlechterung der Röhrichtbestände konstatiert und entsprechende Maßnahmen und Indikatoren, insbesondere im Zusammenhang mit dem Röhrichtmonitoring, festgeschrieben. In Bezug auf grundwasserabhängige Lebensräume werden im Handlungsfeld 3 „Geschützte Lebensräume“ der Zielbereich „Moore und Feuchtgebiete“ ausgewiesen und hierbei entsprechende Maßnahmen und Indikatoren formuliert.

Stellungnahme des Senats 2026:
Zu diesem Antrag kann keine Stellungnahme seitens des Senats abgegeben werden, da dieser keinem SPD-geführten Ressort zuzuordnen ist.
Überweisungs-PDF: