18.08.2023
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, zu prüfen, inwieweit es technisch leistbar und verfassungsrechtlich tragfähig ist, ein rechtliches Instrument zu entwickeln, mit dem sich der Unterhalt von dazu gesetzlich Verpflichteten von staatlichen Stellen direkt vom Arbeitgeber abführen und dem Unterhaltsberechtigten zuleiten lässt. Dies darf nicht zu Leistungseinschränkungen der Unterhaltsberechtigten führen.
Wenn ein solches Instrument gefunden wird, werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages beauftragt, die dafür zuständigen Ministerien per Gesetz zu Verordnungen zu ermächtigen, die die Einrichtung und Ausübung der nötigen Kompetenzen möglich machen. Insbesondere soll nach dem Vorbild Bayerns eine Zentralstelle (entweder des Bundes oder der jeweiligen Bundes-länder) eingerichtet werden, um die logistische Arbeit besser leisten zu können. Die Zentralstelle(n) soll(en) auch eingerichtet werden, wenn sich der oben genannte Vorschlag nicht realisieren lässt, um insbesondere für eine bessere Verfolgung von Unterhaltssäumigen zu sorgen.
Mithin soll geprüft werden, ob und inwieweit eine Schärfung der bereits vorhandenen strafrechtlichen Instrumente bei widerrechtlich und in besonders verwerflicher Art und Weise (§ 170 StGB) unterhaltsverweigernden Personen verhältnismäßig und zielführend sind. Die generelle Unterstrafestellung der widerrechtlichen und vorsätzlichen Vorenthaltung von Unterhalt gegenüber dem sorgerechtlich verantwortlichen Elternteil des Kindes sollte geprüft werden.
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18.08.2023
Die Verantwortungsträger:innen der SPD setzen sich dafür ein, dass der Mindestlohn auf 14 Euro angehoben wird. Analog zum Mindestlohnerhöhungsgesetz vom 1. Oktober 2022 sollte dies gesetzlich geregelt werden.
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18.08.2023
Die SPD setzt sich in allen Gremien und Regierungen, in welchen sie auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene beteiligt ist, für die finanzielle Selbstbestimmung von Frauen, insbesondere Müttern, ein. Die SPD erkennt an, dass Sorgearbeit Arbeit ist und entsprechend entlohnt werden muss. Prioritär werden folgende Maßnahmen ergriffen:
- Gesetzliche Anpassung dahingehend, dass sich die Frage, ob eine Person Elterngeld bezieht, sich am Einkommen des Elterngeld-beziehenden Elternteils und nicht am Paar-Einkommen orientiert
- Anpassung des Elterngeldes auf die Änderung der Kaufkraft gemäß Statistischem Bundesamt seit 2007.
- Umsetzung der Gesetzesinitiative zur Elternstartzeit
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18.08.2023
Die Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung am sozialen Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ soll auch von geflüchteten Menschen mit Bleiberecht nach 5 Jahren gleichberechtigt in Anspruch genommen werden dürfen.
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18.08.2023
Die sozialdemokratische Fraktion im Bundestag möge sich dafür einsetzen, dass die künftige Vergabe von Hochschul-Fördermitteln (Bund, DFG) an höhere Zwecke gebunden wird.
Hierunter könnte u.a. die Schaffung von unbefristeten Stellen im Hochschulmittelbau, alternativen Qualifizierungsstellen, die eine Entfristung im Hochschulbildungssystem ermöglichen, die Schaffung von mehr Studienplätzen bei von Fachkräftemangel betroffenen Studiengängen oder die Digitalisierung des Universitätssystems fallen.
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