Antrag 20/II/2023 Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung am sozialen Arbeitsmarkt - gleicher Anspruch auch für geflüchtete Menschen mit Bleiberecht

Status:
Annahme

Die Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung am sozialen Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ soll auch von geflüchteten Menschen mit Bleiberecht nach 5 Jahren gleichberechtigt in Anspruch genommen werden dürfen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung am sozialen Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ soll auch von geflüchteten Menschen mit Bleiberecht nach 5 Jahren gleichberechtigt in Anspruch genommen werden dürfen.

 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: