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Antrag 10/II/2023 Geschlechterneutrale Toiletten in allen Räumlichkeiten der SPD Berlin

19.08.2023

Der SPD-Landesverband Berlin sowie die SPD-Kreisverbände von Berlin werden aufgefordert, sicherzustellen, dass geschlechterneutrale Toiletten in allen SPD-Räumlichkeiten (Kurt-Schumacher-Haus, Kreisbüros etc.) vorhanden sind. Diese sollen überall dort verfügbar sein, wo es auch geschlechtergetrennte Toiletten gibt (sog. „Damen- und Herrentoiletten“). Eine Möglichkeit der Sicherstellung kann auch die Umwidmung von geschlechtsspezifischen in geschlechtsneutrale Toilettenräume sein. Dies ist ein wichtiger Schritt gegen die Ausgrenzung von Minderheiten und zur Schaffung von sicheren Räumen für non-binäre, Inter- und Trans*personen. Dies sollte nicht auf Kosten von Schutzräumen für FINTA*-Personen gehen.

Antrag 23/II/2023 Klimawandel und Berliner Wirtschaftsfördergesellschaften

18.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert:

 

  • Die Satzungen der Wirtschaftsfördergesellschaften müssen auf die Erfordernisse des Klimawandels und der von Berlin beschlossenen Klimaziele noch in dieser Legislaturperiode angepasst werden.
  • Die von Steuergeldern finanzierten Wirtschaftsfördergesellschaften Berlins müssen im Beteiligungsbericht des Landes Berlin nachweisen, wie sie die beschlossenen Klimaziele des Landes Berlin bei der Wirtschaftsförderung berücksichtigen.
  • Insbesondere bei Neuansiedlungen von Unternehmen und Industriebetrieben müssen die beschlossenen Klimaziele, der Hitzeatlas von Berlin sowie die konkreten Maßnahmen des Masterplan Wasser berücksichtigt werden. Unternehmerische Neu-Ansiedlungen, die keinen geschlossenen Wasserkreislauf bieten können, sind zu vermeiden.
  • Die Wasserproblematik, Wasserfußabdruck, Regenwassernutzung hat dabei einen wesentlichen Berichtsanteil bei den Wirtschaftsfördergesellschaften auszumachen.
  • Der bestehende Baumbestand ist zu erhalten. Gleichzeitig sind neue Bäumen zu pflanzen. Deren Zustand und deren Pflege sind zu dokumentieren.
  • Fördergelder für Unternehmen, die die Klimaziele ignorieren sind auszuschließen und schon gewährte Fördergelder müsse bei Nichtbeachtung der gesetzlich festgelegten Klimaziele zurückbezahlt werden.
  • Es ist ein Bericht zu erstellen, welche Fördergesellschaften bisher auf diesem Gebiet Erfolge verzeichnet haben. Dazu sind Vergleichs-Parameter festzulegen und diese mit der Wissenschaft abzustimmen.

 

Antrag 12/II/2023 Diskriminierung der AG Selbst Aktiv beenden – gleichberechtigtes Stimmrecht in den Gremien

18.08.2023

Den Arbeitsgemeinschaften innerhalb der SPD kommt eine besondere Rolle zu: Hier wird Expertise gebündelt, es werden Positionen entwickelt und vorangebracht, sie beraten Vorstände sowie Funktions- und Mandatsträger:innen und bilden über ihre thematische Ausrichtung und als Interessensvertretung ein wichtiges Scharnier zu Bürger:innen sowie in die Zivilgesellschaft. Die Mitbestimmungsrechte für die AG sind in Berlin jedoch ungleich verteilt und folgen keinem Muster.

 

Von allen Arbeitsgemeinschaften der SPD Berlin, die Menschen mit einem Diskriminierungsmerkmal vertreten, ist die AG Selbst Aktiv die einzige AG, die gemäß den Statuten der SPD Berlin keine stimmberechtigen Mitglieder in die Kreisvorstände oder den Landesvorstand entsenden darf. Die aktuellen Regelungen in der Satzung sind weder inhaltlich noch organisationspolitisch nachvollziehbar und die daraus folgende Diskriminierung muss sofort beendet werden. Wir fordern eine Gleichstellung der AG Selbst Aktiv mit der ASF, der SPDqueer, der AG Migration und Vielfalt, der AG 60 plus und den Jusos.

 

Entsprechende Änderungen in Organisationsstatut, Wahlordnung und weiteren Regelwerken sollen zeitnah erfolgen, so dass sie bei den nächsten Parteiwahlen im Jahr 2024 anwendbar sind. Hier zählen unter anderem folgende Änderungen:

Erstens:

  • 23* der Statuten der SPD Berlin, der die Zusammensetzung des Landesvorstands regelt, soll angepasst und die AG Selbst Aktiv als stimmberechtigtes Mitglied des Landesvorstands eingefügt werden:

23* Absatz (2) Satz 7 soll zukünftig wie folgt lauten (Einfügung fett, Streichungen durchgestrichen):

 

„[…] den von den Landesdelegiertenkonferenzen/Landesvollversammlungen der AG 60 plus, Jusos, AsF, AfA, SPDqueer und AG Migration und Vielfalt, der AG Selbst Aktiv und der AGS nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die vom Landesparteitag in den Landesvorstand gewählt worden sind. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Landesvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.“

 

Zweitens:

  • 23 a* der Statuten der SPD Berlin, der die Zusammensetzung der Kreisvorstände regelt, soll angepasst und die AG Selbst Aktiv als stimmberechtigtes Mitglied des Kreisvorstandes eingefügt werden:

23 a* Absatz (3) Satz 7 soll zukünftig wie folgt lauten (Einfügung fett):

 

den von den Mitgliederversammlungen der AG 60plus, Jusos, AsF, AfA, AGS, AG Selbst Aktiv und AG Migration und Vielfalt nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die von der Kreisgdelegiertenversammlung in den Kreisvorstand gewählt worden sind. Voraussetzung hierfür ist die Existenz eines gewählten Vorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft auf der Ebene des Kreises. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Kreisvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.

 

Eine Anpassung der Richtlinien der AG Selbst Aktiv, insbesondere mit Blick auf die Nominierung von Vertreter:innen in die entsprechenden Gremien, soll bei Bedarf entsprechend folgend.

Antrag 16/II/2023 Arbeit fortschrittlich gestalten – die 32-Stunden-Woche

18.08.2023

Die sozialdemokratischen Verantwortungsträger:innen auf der kommunalen Ebene, Landes- und Bundesebene werden aufgefordert, die aktuelle Debatte über die wöchentliche Regelarbeitszeit zu nutzen, um den Weg für echte Verbesserungen für Beschäftigte zu bereiten.

 

Echte Verbesserungen setzen dabei voraus:

  • mehr frei verfügbare Zeit für die Beschäftigten,
  • keine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes (z.B. keine Änderung des allgemeinen Achtstundentags und von Ruhezeiten),
  • keine Abstriche bei Vergütung, Urlaubsansprüchen und anderen beschäftigungsbezogenen Leistungen.

 

Abzulehnen sind unter diesen Gesichtspunkten sowohl Ansätze, bei denen die Wochenarbeitszeit aktueller Vollzeitbeschäftigungen nur auf wenige Tage umverteilt wird als auch Ansätze, welche für die Beschäftigten keine reale Verbesserung gegenüber Teilzeitmodellen bedeuten. Das Ziel ist eine gleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit über die Erwerbsbevölkerung hinweg mit dem Ziel einer 32-Stunden-Woche als Regelarbeitszeit für alle Beschäftigten.

 

Wie auch bei der Durchsetzung der Vierzigstundenwoche als Regelwochenarbeitszeit kommt in der aktuellen Diskussion Gewerkschaften eine Schlüsselrolle zu. Die Sozialdemokratie unterstützt entsprechende Initiativen der Gewerkschaften sowie die Umsetzung von Modellversuchen. Sozialdemokratische Verantwortungsträger*innen auf allen Ebenen sind aufgefordert Versuche, arbeitsrechtliche Regelungen zu Ungunsten der Arbeitnehmer*innen zu ändern, abzuwehren und über die Möglichkeiten und Vorteile der 32-Stunden-Woche aufzuklären.

 

Besonders unterstützenswert sind Modellversuche in Bereichen mit unterdurchschnittlicher Vergütung und überdurchschnittlicher Gesundheitsbelastung.

Antrag 17/II/2023 Modellprojekt 32-Stunden-Woche

18.08.2023

Die Verantwortungsträger:innen der SPD Berlin setzen sich dafür ein, dass ein Modellprojekt zur 32-Stunden-Woche in einer Behörde des öffentlichen Dienstes und/oder einem Betrieb im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg initiiert wird.