Antrag 96/I/2024 Elterngeldanspruch auch für Pflegeeltern: Koalitionsvertrag umsetzen!

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, der im Koalitionsvertrag formulierten Forderung nach einer Ausweitung des Bundeselterngeldgesetzes für Pflegeeltern nachzukommen. Dies sollte aktuell und dringend durch eine Unterstützung der Bundesratsinitiative aus Schleswig-Holstein zum Ausdruck gebracht werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, der im Koalitionsvertrag formulierten Forderung nach einer Ausweitung des Bundeselterngeldgesetzes für Pflegeeltern nachzukommen. Dies sollte aktuell und dringend durch eine Unterstützung der Bundesratsinitiative aus Schleswig-Holstein zum Ausdruck gebracht werden.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 2 2026:
Das Land Berlin hat sich an der Bundesratsinitiative zur Umsetzung eines Elterngeldanspruchs für Pflegeeltern beteiligt und elterngeldähnliche Zuwendungen bereits eingeführt. Auch die neue Bundesregierung hat sich vorgenommen, den Elterngeldanspruch zu ermöglichen. Wir werden das als AGH-Fraktion eng begleiten und für eine rasche Umsetzung auch auf Bundesebene werben. Es wird auf den angenommenen Antrag „Pflegekinder und ihre Familien stärken“ der Koalitionsfraktionen in Drucksache 19/1666 und die Mitteilung des Senats in Drucksache 19/2086 verwiesen. Demnach wurden die Pauschalen zum Lebensunterhalt für Kinder in Vollzeitpflege ab dem 1. September stufenweise erhöht und somit den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. angenähert. Mit dem Modellprojekt „Startbonus Pflegekind“ wurde eine elterngeldähnliche Leistung für Pflegeeltern etabliert. Anspruchsberechtige erhalten einen Zuschuss in Höhe von 924 Euro pro Monat, was der durchschnittlichen Höhe des in Berlin ausgezahlten Bundeselterngeldes entspreche. Im Rahmen einer gemeinsamen Initiative der Länder Berlin, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Thüringen wurde die Bundesregierung aufgefordert, den Anspruch auf Elterngeld auch für Pflegeeltern gesetzlich zu regeln. Im Berliner Doppelhaushalt 2026/2027 stehen für die Fortführung des Modellprojekts „Startbonus Pflegekind“ jährliche Mittel in Höhe von 800.000 Euro zur Verfügung.
Überweisungs-PDF: