Antrag 96/I/2024 Elterngeldanspruch auch für Pflegeeltern: Koalitionsvertrag umsetzen!
AntragstellerInnen:
KDV Steglitz-Zehlendorf
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, der im Koalitionsvertrag formulierten Forderung nach einer Ausweitung des Bundeselterngeldgesetzes für Pflegeeltern nachzukommen. Dies sollte aktuell und dringend durch eine Unterstützung der Bundesratsinitiative aus Schleswig-Holstein zum Ausdruck gebracht werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Überweisen an:
AH Fraktion
Beschluss:
Annahme
Text des Beschlusses:
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, der im Koalitionsvertrag formulierten Forderung nach einer Ausweitung des Bundeselterngeldgesetzes für Pflegeeltern nachzukommen. Dies sollte aktuell und dringend durch eine Unterstützung der Bundesratsinitiative aus Schleswig-Holstein zum Ausdruck gebracht werden.
Überweisen an:
AH Fraktion
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 2 2026:
Das Land Berlin hat sich an der Bundesratsinitiative zur Umsetzung eines
Elterngeldanspruchs für Pflegeeltern beteiligt und elterngeldähnliche
Zuwendungen bereits eingeführt. Auch die neue Bundesregierung hat sich
vorgenommen, den Elterngeldanspruch zu ermöglichen. Wir werden das
als AGH-Fraktion eng begleiten und für eine rasche Umsetzung auch auf
Bundesebene werben.
Es wird auf den angenommenen Antrag „Pflegekinder und ihre Familien
stärken“ der Koalitionsfraktionen in Drucksache 19/1666 und die
Mitteilung des Senats in Drucksache 19/2086 verwiesen. Demnach
wurden die Pauschalen zum Lebensunterhalt für Kinder in Vollzeitpflege
ab dem 1. September stufenweise erhöht und somit den Empfehlungen
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
angenähert. Mit dem Modellprojekt „Startbonus Pflegekind“ wurde eine
elterngeldähnliche Leistung für Pflegeeltern etabliert.
Anspruchsberechtige erhalten einen Zuschuss in Höhe von 924 Euro pro
Monat, was der durchschnittlichen Höhe des in Berlin ausgezahlten
Bundeselterngeldes entspreche. Im Rahmen einer gemeinsamen Initiative
der Länder Berlin, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Thüringen
wurde die Bundesregierung aufgefordert, den Anspruch auf Elterngeld
auch für Pflegeeltern gesetzlich zu regeln. Im Berliner Doppelhaushalt
2026/2027 stehen für die Fortführung des Modellprojekts „Startbonus
Pflegekind“ jährliche Mittel in Höhe von 800.000 Euro zur Verfügung.
This Antrag was published on Sonntag, 21. April 2024 at 19:57.