Antrag 95/I/2024 Vorschusszahlung beim Elterngeld
AntragstellerInnen:
KDV Steglitz-Zehlendorf
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus sowie im Senat werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Prozess der Antragstellung beim Elterngeld so gestaltet wird, dass auf Wunsch der Antragstellenden nach Eingang des Antrags und einer vereinfachten Plausibilitätsprüfung (z.B. Vorliegen einer Geburtsurkunde) der Mindestsatz für das Elterngeld als Vorschuss ausgezahlt wird, bis der Antrag bearbeitet und die Höhe des Elterngelds festgestellt wird.
Empfehlung der Antragskommission:
Streichung Adressat BPT; Annahme (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
Überweisung an Landesgruppe Berlin im BT
Überweisen an:
AH Fraktion, Senat
Beschluss:
Annahme
Text des Beschlusses:
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus sowie im Senat werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Prozess der Antragstellung beim Elterngeld so gestaltet wird, dass auf Wunsch der Antragstellenden nach Eingang des Antrags und einer vereinfachten Plausibilitätsprüfung (z.B. Vorliegen einer Geburtsurkunde) der Mindestsatz für das Elterngeld als Vorschuss ausgezahlt wird, bis der Antrag bearbeitet und die Höhe des Elterngelds festgestellt wird.
Überweisen an:
AH Fraktion, Senat
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 2 2026:
Grundsätzlich ist die Idee sinnvoll und unterstützenswert. Für die
Umsetzung gibt es jedoch aufgrund der unterschiedlichen
Zuständigkeiten von Bund, Länder und Kommunen einen
Verwaltungsaufwand, der eine Umsetzung erschwert. Die
Bearbeitungsdauer im Rahmen der Bescheidung von Elterngeldanträgen
unterscheidet sich zum Teil erheblich zwischen den Bezirken und stellt
eine Belastung für Eltern dar. Dies hängt auch mit der
Personalausstattung in den Standesämtern sowie in den Elterngeldstellen
zusammen. Schon heute kann Bundeselterngeld vollständig über das
Portal ElterngeldDigital des Bundes beantragt werden. Online
eingegangene Anträge werden sodann in den zuständigen
Elterngeldstellen bearbeitet. Familienservicebüros in den Bezirken beraten
Eltern zusätzlich bei der Antragstellung und nehmen ebenfalls Elterngeldanträge entgegen. Das übergeordnete Ziel sollte darin bestehen,
die allgemeine Bearbeitungsdauer zu reduzieren. Während die
Zuständigkeit für Letzteres in den Bezirken zu verorten ist, scheint der
Bund für die Einführung einer vereinfachten Plausibilitätsprüfung sowie
einer Vorschusszahlung zuständig zu sein. Angesichts der Ankündigung
auf Bundesebene, dass das Kindergeld in Zukunft automatisch ab Geburt
gezahlt werden soll, erscheint eine Neuregelung der Antragstellung zum
Elterngeld hier ebenfalls machbar.
Stellungnahme des Senats 2026:
Zu diesem Antrag kann keine Stellungnahme seitens des Senats abgegeben werden, da dieser keinem SPD-geführten Ressort zuzuordnen ist.
This Antrag was published on Sonntag, 21. April 2024 at 19:57.