Antrag 95/I/2024 Vorschusszahlung beim Elterngeld

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus sowie im Senat werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Prozess der Antragstellung beim Elterngeld so gestaltet wird, dass auf Wunsch der Antragstellenden nach Eingang des Antrags und einer vereinfachten Plausibilitätsprüfung (z.B. Vorliegen einer Geburtsurkunde) der Mindestsatz für das Elterngeld als Vorschuss ausgezahlt wird, bis der Antrag bearbeitet und die Höhe des Elterngelds festgestellt wird.

Empfehlung der Antragskommission:
Streichung Adressat BPT; Annahme (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Überweisung an Landesgruppe Berlin im BT

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus sowie im Senat werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Prozess der Antragstellung beim Elterngeld so gestaltet wird, dass auf Wunsch der Antragstellenden nach Eingang des Antrags und einer vereinfachten Plausibilitätsprüfung (z.B. Vorliegen einer Geburtsurkunde) der Mindestsatz für das Elterngeld als Vorschuss ausgezahlt wird, bis der Antrag bearbeitet und die Höhe des Elterngelds festgestellt wird.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 2 2026:
Grundsätzlich ist die Idee sinnvoll und unterstützenswert. Für die Umsetzung gibt es jedoch aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund, Länder und Kommunen einen Verwaltungsaufwand, der eine Umsetzung erschwert. Die Bearbeitungsdauer im Rahmen der Bescheidung von Elterngeldanträgen unterscheidet sich zum Teil erheblich zwischen den Bezirken und stellt eine Belastung für Eltern dar. Dies hängt auch mit der Personalausstattung in den Standesämtern sowie in den Elterngeldstellen zusammen. Schon heute kann Bundeselterngeld vollständig über das Portal ElterngeldDigital des Bundes beantragt werden. Online eingegangene Anträge werden sodann in den zuständigen Elterngeldstellen bearbeitet. Familienservicebüros in den Bezirken beraten Eltern zusätzlich bei der Antragstellung und nehmen ebenfalls Elterngeldanträge entgegen. Das übergeordnete Ziel sollte darin bestehen, die allgemeine Bearbeitungsdauer zu reduzieren. Während die Zuständigkeit für Letzteres in den Bezirken zu verorten ist, scheint der Bund für die Einführung einer vereinfachten Plausibilitätsprüfung sowie einer Vorschusszahlung zuständig zu sein. Angesichts der Ankündigung auf Bundesebene, dass das Kindergeld in Zukunft automatisch ab Geburt gezahlt werden soll, erscheint eine Neuregelung der Antragstellung zum Elterngeld hier ebenfalls machbar.

Stellungnahme des Senats 2026:
Zu diesem Antrag kann keine Stellungnahme seitens des Senats abgegeben werden, da dieser keinem SPD-geführten Ressort zuzuordnen ist.
Überweisungs-PDF: