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Antrag 90/I/2022 Klare Perspektiven für Ukraine-Geflüchtete aus Drittstaaten

17.05.2022

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag und die SPD-Mitglieder des Europaparlaments sollen sich für gute Bleibeperspektiven für alle Geflüchteten aus der Ukraine, einschließlich der Geflüchteten aus Drittstaaten, einsetzen. Alle Menschen, deren gewöhnlicher Aufenthaltsort zu Kriegsbeginn in der Ukraine lag (u.a. aufgrund ihres Studiums), verdienen unseren Schutz und sollen nicht gezwungen sein in ihre Herkunftsländer zurückzukehren.

 

Insbesondere fordern wir:

  • Geflüchtete Drittstaatler*innen, die sich rechtmäßig und nicht kurzfristig zu Beginn des Krieges in der Ukraine aufgehalten haben, sollen generell Geflüchteten, die über die ukrainische Staatsbürgerschaft verfügen, gleichgestellt werden. Dies ist unabhängig davon, ob ihre Herkunftsregion als sicher eingestuft wird. Dies umfasst unter anderem den Zugang zu Sozialleistungen und zum Arbeitsmarkt.
  • Studierenden (auch aus Drittstaaten), die ihr Studium bereits in der Ukraine aufgenommen haben, muss der Abschluss ihres Studiums ermöglicht werden. Dazu benötigen sie auch entsprechende Sozialleistungen. Diese sollen sich am BAFÖG-Höchstsatz orientieren. Aufenthaltstitel sollen mindestens für die Gesamtdauer des angestrebten Studienabschlusses gelten.
  • Ein niedrigschwelliger Spurwechsel zwischen dem Aufenthaltstitel für aus der Ukraine Geflüchtete und der Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken soll geschaffen werden. Falsch gestellte Anträge sind wohlwollend zu prüfen.
  • In Abstimmung mit der Europäischen Kommission sollen vergleichbare Standards in allen EU-Staaten geschaffen werden.

 

Antrag 91/I/2022 Beste Bildung für Geflüchtete aus der Ukraine!

17.05.2022

Die Menschen, die in den vergangenen Monaten aus der Ukraine geflüchtet sind, haben unvorstellbares Leid erlebt und gesehen. Besonders Kinder und Jugendliche sind durch den Krieg mit seinen Verbrechen und durch die eigene Entwurzelung belastet. Je später nach Kriegsausbruch ihnen Flucht gelungen ist, desto mehr ist davon auszugehen, dass das Erlebte psychische Spätfolgen hat.

 

Um diesen Kindern und Jugendlichen wieder Halt und die Möglichkeit zu geben, das Erlebte zu verarbeiten, fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat sowie die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf, ausreichend und gut ausgestattete Angebote zur Integration und psychischen Betreuung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine zu schaffen bzw. zu verstärken und vorzuhalten. Dazu gehört:

 

  • Infrastruktur und Angebote zur Trauma-Bewältigung schaffen und verstärken, zum Beispiel über die personelle Aufstockung der Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren
  • Zusätzliche Therapieplätze sowie mobile und aufsuchende Therapieangebote in den Bereichen Verhaltens- und Ergotherapie sowie Logopädie;
  • Zusätzliche Schulhelfer:innen, die Ukrainische Kinder bei der Bewältigung des Schulalltags unterstützen.

 

Die bisherigen Erfahrungen mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen lehren uns dass gerade diese Begleitung eine entscheidende Rolle spielt für das Ankommen.

 

Darüber hinausgehend hat sich die bisherige Struktur der Integration in Regelklassen in jüngeren Jahrgängen sowie Schaffung der vorbereitenden Willkommensklasse für ältere SchülerInnen mit flexiblen Übergangsmöglichkeiten in Regelklassen je nach Stand des Spracherwerbs bewährt und soll beibehalten werden. Dennoch bedarf es insbesondere folgender Weiterentwicklungen bei der Integration im schulischen Bereich:

 

  • Anders als bisher gehandhabt soll die Beschulung in Willkommensklassen nicht ausschließlich von DaZ-Lehrkräften umgesetzt werden bzw ausschließlich dem Erlernen der deutschen Sprache dienen, sondern ein Fächerkanon beinhalten sowie auch von regulären Fachkräften umgesetzt werden. So mildert man die Übergangsschwierigkeiten nach dem Wechsel in die Regelklasse, die nach wie vor die Haupthürde für die neuangekommenenen Kinder darstellen.
  • Die bevorstehende Übernahme des KMK-Vorsitzes soll Berlin dazu nutzen, das Jahr der Transformation zur Einwanderungsgesellschaft auch im schulischen Bereich einzuläuten. Beispiele für Veränderungen, die bundesweit anzustoßen sind, sind die Anerkennung der Ein-Fach-Lehrkräfte (um den Einsatz ausländischer, z.B. ukrainischer Fachkräfte zu erleichtern), Anerkennung der Herkunftssprachen auch als erste Fremdsprachen zu ermöglichen) sowie kooperative Schaffung von DaZ- Fortbildungsangeboten für reguläre Fachkräfte (um bundesweit deren Einsatz in Willkommensklassen zu ermöglichen).
  • Unser besonderes Augenmerk muss sich jedoch den Jugendlichen jenseits der Schulpflicht widmen. Sie sind diejenigen, die erfahrungsgemäß aufgrund der fehlenden Schulpflicht durch alle Raster fallen. Passgenaue Angebote und gute Berufseinsteigsbegleitung in Anlehnung an die erfolgreiche IBA (integrierte Berufsausbildung)-Lehrgänge sollen ihnen den Einstieg in unser duales System erleichtern.
  • Nicht vergessen werden dürfen Kindertagesstätten. Bereits vor Kriegsausbruch war der Mangel an Kita-Plätzen und ErzieherInnen groß. Daher muss die Senatsverwaltung alles in die Wege leiten damit pädagogisches Personal aus der Ukraine schnell und unkompliziert in den Berliner Kitas ankommt. Die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen und die Abrechnung, Ermöglichung der Teilzeitausbildung und Anrechnung der Stellenanteile dürfen in der Übergangsphase und danach keine Hürde sein.

 

 

Antrag 92/I/2022 Schutzstatus für Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine ausweiten

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sowie die SPD Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den vereinfachten Schutzstatus gemäß §24 AufenthG auf alle Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine und ohne Bezugnahme auf deren Staatsangehörigkeit zu erteilen.

 

Die Laufzeit des Schutzstatus muss auf die gesamte Dauer der russischen Invasion auf die Ukraine ausgedehnt und bei Fortlaufen des Krieges für alle Schutzbefohlenen automatisch verlängert werden.

 

Ferner fordern wir:

 

  • ausnahmslos allen Kriegsgeflohenen aus der Ukraine unbürokratisch einen vereinfachten Aufenthaltsstatus sowie eine Arbeitserlaubnis für den gesamten Zeitraum der russischen Invasion auf die Ukraine zu erteilen.
  • bei der Klassifizierung von Schutzbefohlenen die Staatsangehörigkeit nicht in die Eruierung des Schutzstatus mit einzubeziehen sondern allein den faktischen Aufhenthalt der Betroffenen vor dem 24.Februar 2022 als Kriterium anzusehen.

 

Antrag 93/I/2022 Bedarfe von Flüchtenden und Geflüchteten mit Behinderungen sicherstellen

17.05.2022

Wir sind solidarisch mit den Flüchtenden in und den Geflüchteten aus der Ukraine, deren Anzahl angesichts des völkerrechtswidrigen und brutalen Überfalls Putins zunehmen wird.

 

Besorgniserregend ist die Situation der Menschen, die aufgrund ihrer hohen Vulnerabilität nicht eigenständig in der Lage sind, die Ukraine zu verlassen. Hierfür müssten dringend humanitäre Korridore geöffnet und für die Rettung dieser Personengruppen genutzt werden. Gleiches gilt für die Situation von Kindern mit und ohne Behinderungen in ukrainischen Pflege- oder Waisenheimen. Für diese Kinder ist seitens der Bundes- und Landesregierungen umgehend ein Aufnahme-Programm aufzulegen.

 

Viele der geflüchteten Menschen mit Beeinträchtigungen haben besondere Bedarfe und Bedürfnisse. Von den Verantwortlichen auf Bundesebene, im Senat und in den Bezirksämtern, im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlung erwarten wir, dass für eine gute Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten mit Behinderungen gesorgt wird. Hierbei ist auch in enger Kooperation mit Selbstvertretungsorganisationen zu gewährleisten:

 

  • Systematische Identifizierung von Geflüchteten mit Behinderungen und ihrer Bedarfe bei ihrer Ankunft – Benennung übergeordneter Lots*innen auf Landesebene zur Koordination erster Schritte nach Ankunft.
  • Bereitstellung notwendiger Informationen in barrierefreier Form, u.a. in Leichter Sprache, in Gebärdendolmetschung, in Brailleschrift, etc.
  • Unmittelbare Bereitstellung dringend erforderlicher Hilfsmittel.
  • Bedarfsgerechte Unterbringung – möglichst außerhalb von Sammelunterkünften.
  • Für die medizinische Versorgung der Vertriebenen, die nach §§ 4 und 6 AsylbLG erfolgt, ist mit den Krankenkassen flächendeckend eine „auftragsweise Betreuung“ nach § 264 Abs. 1 SGB V zu vereinbaren.
  • Bundesweit sind die Kommunen auf die Sonderregelung des § 6 Absatz 2 AsylbLG für Vertriebene hinzuweisen. Diese Regelung ist weiter als § 6 Abs. 1 AsylbLG, der für Asylbegehrende gilt. Vertriebenen, die besondere Bedürfnisse haben, wird danach die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt. Damit haben Vertriebene mit Behinderungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Gleiches gilt für psychotherapeutische Leistungen. Um eine möglichst einheitliche und unkomplizierte Leistungsgewährung zu ermöglichen, ist z.B. durch ein Rundschreiben darüber zu informieren.
  • Sicherstellung, dass für die Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften Schutzmaßnahmen für Frauen und andere schutzbedürftige Personen wie Menschen mit Behinderungen getroffen sind bzw. werden (vgl. §§ 44 Abs. 2a, 53 Abs. 3 AsylG).
  • Unverzügliche Eingliederung von Kindern mit Behinderungen in Kitas und Schulen.
  • Schneller und unkomplizierter Zugang zu tagesstrukturierenden Maßnahmen (z.B. Tagesstätten der gemeindepsychiatrischen Dienste und Werkstätten für behinderte Menschen).
  • Barrierefreie Informationsangebote, Informationen in Leichter Sprache, Dolmetschung sowie Gebärdensprachdolmetschung vorhalten.
  • Hinzuweisen ist auf das Beratungsangebot der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB).

 

Antrag 94/I/2022 Bedarfe von Flüchtenden und Geflüchteten mit Beeinträchtigungen sichern

17.05.2022

Wir sind solidarisch mit den Flüchtenden in und den Geflüchteten aus der Ukraine, deren Anzahl angesichts des völkerrechtswidrigen und brutalen Überfalls Putins zunehmen wird. Damit steigen auf allen föderalen Ebenen die mit der Aufnahme verbundenen Herausforderungen des Schutzes, der Unterbringung und Integration. Unsere Sorge gilt allen Geflüchteten unabhängig vom Herkunftsort.

 

Besorgniserregend ist die Situation der Menschen, die aufgrund ihrer hohen Vulnerabilität nicht eigenständig in der Lage sind, die Ukraine zu verlassen. Hierfür müssten dringend humanitäre Korridore geöffnet und für die Rettung dieser Personengruppen genutzt werden. Gleiches gilt für die Situation von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen in ukrainischen Pflege- und Waisenheimen oder der Behindertenhilfe.

 

Viele der geflüchteten Menschen mit Beeinträchtigungen und/oder psychischen oder chronischen Erkrankungen haben besondere Bedarfe und Bedürfnisse. Von den Verantwortlichen im Senat und in den Bezirksämtern, im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen erwarten wir, dass für eine gute Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten mit Beeinträchtigungen gesorgt wird. Hierbei ist auch in enger Kooperation mit Selbstvertretungsorganisationen zu gewährleisten:

 

  • Systematische Identifizierung von Geflüchteten mit Behinderungen und ihrer Bedarfe bei ihrer Ankunft
  • Durchführung psychologischer, physio- und sozialtherapeutischer Untersuchungen sowie eine ganzheitliche Erfassung und Bewertung des Gesundheitszustands und eine Erstellung eines Behandlungsplans mit Therapieempfehlungen für weiterbehandelte Ärzte*innen
  • Benennung übergeordneter Lots*innen auf Landesebene zur Koordination erster Schritte nach Ankunft.
  • Bereitstellung notwendiger Informationen in umfassend barrierefreier Form, u.a. in Leichter Sprache, in Gebärdendolmetschung, in Brailleschrift, etc..
  • Unmittelbare Bereitstellung dringend erforderlicher Hilfsmittel.
  • Bedarfsgerechte Unterbringung – möglichst außerhalb von Sammelunterkünften.
  • Für die medizinische Versorgung der Vertriebenen, die nach §§ 4 und 6 AsylbLG erfolgt, ist mit den Krankenkassen flächendeckend eine „auftragsweise Betreuung“ nach § 264 Abs. 1 SGB V zu vereinbaren.
  • Bundesweit sind die Kommunen auf die Sonderregelung des § 6 Absatz 2 AsylbLG für Vertriebene hinzuweisen. Diese Regelung ist weiter als § 6 Abs. 1 AsylbLG, der für Asylbegehrende gilt. Vertriebenen, die besondere Bedarfe und Bedürfnisse haben, wird danach die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt. Damit haben Vertriebene mit Behinderungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Gleiches gilt für psychotherapeutische Leistungen. Um eine möglichst einheitliche und unkomplizierte Leistungsgewährung zu ermöglichen, ist z.B. durch ein Rundschreiben darüber zu informieren.
  • Sicherstellung, dass für die Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften Schutzmaßnahmen für Frauen und andere schutzbedürftige Personen wie Menschen mit Behinderungen getroffen sind bzw. werden (vgl. §§ 44 Abs. 2a, 53 Abs. 3 AsylG).
  • Unverzügliche Eingliederung von Kindern mit Behinderungen in Kitas und Schulen.
  • Schneller und unkomplizierter Zugang zu tagesstrukturierenden Maßnahmen (z.B. Tagesstätten der gemeindepsychiatrischen Dienste und Werkstätten für behinderte Menschen).
  • Barrierefreie Informationsangebote, Informationen in Leichter Sprache, Dolmetschung sowie Gebärdensprachdolmetschung vorhalten.
  • Hinzuweisen ist auf das Beratungsangebot der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB).