Antrag 91/I/2022 Beste Bildung für Geflüchtete aus der Ukraine!

Status:
Erledigt

Die Menschen, die in den vergangenen Monaten aus der Ukraine geflüchtet sind, haben unvorstellbares Leid erlebt und gesehen. Besonders Kinder und Jugendliche sind durch den Krieg mit seinen Verbrechen und durch die eigene Entwurzelung belastet. Je später nach Kriegsausbruch ihnen Flucht gelungen ist, desto mehr ist davon auszugehen, dass das Erlebte psychische Spätfolgen hat.

 

Um diesen Kindern und Jugendlichen wieder Halt und die Möglichkeit zu geben, das Erlebte zu verarbeiten, fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat sowie die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf, ausreichend und gut ausgestattete Angebote zur Integration und psychischen Betreuung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine zu schaffen bzw. zu verstärken und vorzuhalten. Dazu gehört:

 

  • Infrastruktur und Angebote zur Trauma-Bewältigung schaffen und verstärken, zum Beispiel über die personelle Aufstockung der Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren
  • Zusätzliche Therapieplätze sowie mobile und aufsuchende Therapieangebote in den Bereichen Verhaltens- und Ergotherapie sowie Logopädie;
  • Zusätzliche Schulhelfer:innen, die Ukrainische Kinder bei der Bewältigung des Schulalltags unterstützen.

 

Die bisherigen Erfahrungen mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen lehren uns dass gerade diese Begleitung eine entscheidende Rolle spielt für das Ankommen.

 

Darüber hinausgehend hat sich die bisherige Struktur der Integration in Regelklassen in jüngeren Jahrgängen sowie Schaffung der vorbereitenden Willkommensklasse für ältere SchülerInnen mit flexiblen Übergangsmöglichkeiten in Regelklassen je nach Stand des Spracherwerbs bewährt und soll beibehalten werden. Dennoch bedarf es insbesondere folgender Weiterentwicklungen bei der Integration im schulischen Bereich:

 

  • Anders als bisher gehandhabt soll die Beschulung in Willkommensklassen nicht ausschließlich von DaZ-Lehrkräften umgesetzt werden bzw ausschließlich dem Erlernen der deutschen Sprache dienen, sondern ein Fächerkanon beinhalten sowie auch von regulären Fachkräften umgesetzt werden. So mildert man die Übergangsschwierigkeiten nach dem Wechsel in die Regelklasse, die nach wie vor die Haupthürde für die neuangekommenenen Kinder darstellen.
  • Die bevorstehende Übernahme des KMK-Vorsitzes soll Berlin dazu nutzen, das Jahr der Transformation zur Einwanderungsgesellschaft auch im schulischen Bereich einzuläuten. Beispiele für Veränderungen, die bundesweit anzustoßen sind, sind die Anerkennung der Ein-Fach-Lehrkräfte (um den Einsatz ausländischer, z.B. ukrainischer Fachkräfte zu erleichtern), Anerkennung der Herkunftssprachen auch als erste Fremdsprachen zu ermöglichen) sowie kooperative Schaffung von DaZ- Fortbildungsangeboten für reguläre Fachkräfte (um bundesweit deren Einsatz in Willkommensklassen zu ermöglichen).
  • Unser besonderes Augenmerk muss sich jedoch den Jugendlichen jenseits der Schulpflicht widmen. Sie sind diejenigen, die erfahrungsgemäß aufgrund der fehlenden Schulpflicht durch alle Raster fallen. Passgenaue Angebote und gute Berufseinsteigsbegleitung in Anlehnung an die erfolgreiche IBA (integrierte Berufsausbildung)-Lehrgänge sollen ihnen den Einstieg in unser duales System erleichtern.
  • Nicht vergessen werden dürfen Kindertagesstätten. Bereits vor Kriegsausbruch war der Mangel an Kita-Plätzen und ErzieherInnen groß. Daher muss die Senatsverwaltung alles in die Wege leiten damit pädagogisches Personal aus der Ukraine schnell und unkompliziert in den Berliner Kitas ankommt. Die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen und die Abrechnung, Ermöglichung der Teilzeitausbildung und Anrechnung der Stellenanteile dürfen in der Übergangsphase und danach keine Hürde sein.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die Menschen, die in den vergangenen Monaten aus der Ukraine geflüchtet sind, haben unvorstellbares Leid erlebt und gesehen. Besonders Kinder und Jugendliche sind durch den Krieg mit seinen Verbrechen und durch die eigene Entwurzelung belastet. Je später nach Kriegsausbruch ihnen Flucht gelungen ist, desto mehr ist davon auszugehen, dass das Erlebte psychische Spätfolgen hat.

 

Um diesen Kindern und Jugendlichen wieder Halt und die Möglichkeit zu geben, das Erlebte zu verarbeiten, fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat sowie die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf, ausreichend und gut ausgestattete Angebote zur Integration und psychischen Betreuung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine zu schaffen bzw. zu verstärken und vorzuhalten. Dazu gehört:

 

  • Infrastruktur und Angebote zur Trauma-Bewältigung schaffen und verstärken, zum Beispiel über die personelle Aufstockung der Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren
  • Zusätzliche Therapieplätze sowie mobile und aufsuchende Therapieangebote in den Bereichen Verhaltens- und Ergotherapie sowie Logopädie;
  • Zusätzliche Schulhelfer:innen, die Ukrainische Kinder bei der Bewältigung des Schulalltags unterstützen.

 

Die bisherigen Erfahrungen mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen lehren uns, dass gerade diese Begleitung eine entscheidende Rolle spielt für das Ankommen.

 

Darüber hinausgehend hat sich die bisherige Struktur der Integration in Regelklassen in jüngeren Jahrgängen sowie Schaffung der vorbereitenden Willkommensklasse für ältere SchülerInnen mit flexiblen Übergangsmöglichkeiten in Regelklassen je nach Stand des Spracherwerbs bewährt und soll beibehalten werden. Dennoch bedarf es insbesondere folgender Weiterentwicklungen bei der Integration im schulischen Bereich:

 

  • Anders als bisher gehandhabt soll die Beschulung in Willkommensklassen nicht ausschließlich von DaZ-Lehrkräften umgesetzt werden bzw ausschließlich dem Erlernen der deutschen Sprache dienen, sondern ein Fächerkanon beinhalten sowie auch von regulären Fachkräften umgesetzt werden. So mildert man die Übergangsschwierigkeiten nach dem Wechsel in die Regelklasse, die nach wie vor die Haupthürde für die neuangekommenenen Kinder darstellen.
  • Die bevorstehende Übernahme des KMK-Vorsitzes soll Berlin dazu nutzen, das Jahr der Transformation zur Einwanderungsgesellschaft auch im schulischen Bereich einzuläuten. Beispiele für Veränderungen, die bundesweit anzustoßen sind, sind die Anerkennung der Ein-Fach-Lehrkräfte (um den Einsatz ausländischer, z.B. ukrainischer Fachkräfte zu erleichtern), Anerkennung der Herkunftssprachen auch als erste Fremdsprachen zu ermöglichen) kooperative Schaffung von DaZ- Fortbildungsangeboten für reguläre Fachkräfte (um bundesweit deren Einsatz in Willkommensklassen zu ermöglichen), sowie Schaffung der Voraussetzungen für die Anerkennung des ukrainischen Abiturs als eines der allgemeinen Hochschulreife gleichgestellten Abschlusses.
  • Für Studienbewerber*innen für die Aufnahme eines Studiums im WS 2022/23, 1. Fachsemester, ist die vorläufige Zulassung unter Beauflagung des Nachweises der Kenntnisse einer 2. Fremdsprache auf Abiturniveaus innerhalb von 2 Jahren auszusprechen, soweit die übrigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Zugleich ist Studienbewerber*innen mit ukrainischem Abitur auch die Möglichkeit der Aufnahme des Studiums im Studienkolleg zur Erlangung einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung zu eröffnen. Die Möglichkeiten der Aufnahme eines Ergänzungsstudiums im Studienkolleg sind deutlich kapazitätsmäßig als Teil der Unterstützungen Geflüchteter Personen auszuweiten. Ein bereits begonnenes Studium an einer ukrainischen Hochschule ist als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung anzusehen, soweit Studienleistungen erfolgreich erbracht wurden.
  • Unser besonderes Augenmerk muss sich jedoch den Jugendlichen jenseits der Schulpflicht widmen. Sie sind diejenigen, die erfahrungsgemäß aufgrund der fehlenden Schulpflicht durch alle Raster fallen. Passgenaue Angebote und gute Berufseinsteigsbegleitung in Anlehnung an die erfolgreiche IBA (integrierte Berufsausbildung)-Lehrgänge sollen ihnen den Einstieg  in unser duales System erleichtern.
  • Nicht vergessen werden dürfen Kindertagesstätten. Bereits vor Kriegsausbruch war der Mangel an Kita-Plätzen und ErzieherInnen groß. Daher muss die Senatsverwaltung alles in die Wege leiten damit pädagogisches Personal aus der Ukraine schnell und unkompliziert in den Berliner Kitas ankommt. Die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen und die Abrechnung, Ermöglichung der Teilzeitausbildung und Anrechnung der Stellenanteile dürfen in der Übergangsphase und danach keine Hürde sein.