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Antrag 142/I/2023 Ein Kulturregister für Berlin

27.04.2023

Berlin ist die Hauptstadt der Laienkultur. In Kneipen, auf Kleinbühnen, in Kirchen oder im Park kann man Musik hören, Theater genießen oder Stand-Up Comedy erleben. Viele Menschen würde gerne an diesen Angeboten aktiv mitwirken, finden aber keine für sie passende Möglichkeit. Dies liegt daran, dass bei ehrenamtlichen oder freiberuflichen Kulturangeboten häufig keine Kapazitäten für umfangreiche Werbung oder Websitepflege bestehen. Neue Mitglieder werden daher meist über bestehende Teilnehmer*innen angeworben. Gerade für Menschen, die neu nach Berlin ziehen, ist es schwierig, ein passendes Angebot zu finden. Da sie noch keine Kontakte haben, finden sie keinen Zugang zur Kulturszene und geben Hobbys wie Singen ganz auf. Hier soll das Kulturregister Abhilfe schaffen. Ein Hobby außerhalb des Berufs strukturiert die Woche, schafft Entlastung und Freude und wirkt Vereinsamung in der Großstadt entgegen. Weiterhin könnte das Land Berlin so dem Vereinssterben entgegenwirken, indem es hilft, neue Mitglieder anzuwerben. Da außerdem viele Kulturprojekte in Berlin staatlich gefördert sind, würde das Land Berlin auch dazu beitragen, dass seine eigenen Gelder effektiver genutzt werden.

 

Das Land Berlin soll auf der Website Berlin.de ein Kulturregister für Laienkultur schaffen. Dieses Register soll sich an Kulturschaffende in Berlin richten sowie an Interessierte, die etwa in ihrer Freizeit Theater spielen oder in einem Chor singen möchten. Hier sollen freie Regisseur*innen, Chorleiter*innen, Vereine etc. ihre Angebote registrieren können, sodass Interessierte bei einer Internet-Suche auf diese Informationen zugreifen können. Das Register sollte folgende Informationen enthalten: Die Art des Angebots, evtl. Kosten, Zielgruppe, Ort für Proben, Zeitpunkt für Proben sowie Informationen über die Barrierefreiheit und evtl. Zeitraum. Außerdem soll es die Möglichkeit geben, Kontaktdaten für nähere Informationen zu hinterlegen. Das Kulturregister soll aktiv beworben werden, damit freie Kulturschaffende von ihm Kenntnis erlangen und sich eintragen. Hier wäre eine Kooperation mit staatlichen Kulturangeboten (z.B. Theatern) denkbar. Gleichzeitig wird auf der Website eine Möglichkeit geschaffen, unseriöse oder problematische Inserate zu melden. Daraufhin wird die Meldung durch eine zuständige Stelle überprüft und gegebenenfalls das Inserat gesperrt.

Antrag 123/I/2023 Für Rechtsstaatlichkeit in der Einstellungspraxis im Schuldienst

27.04.2023

§ 2 des „Gesetz zur Schaffung eines Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin und zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes“ (Neutralitätsgesetz) ist in der Praxis ein pauschales Kopftuchverbot und damit, wie vom Bundesverfassungsgericht bereits 2015 entschieden, verfassungswidrig.

 

Das Bundesverfassungsgericht stellte 2015 klar, dass eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens vorliegen muss. Bis heute gibt es keine wissenschaftlich fundierten Belege dafür, dass Lehrerinnen und Pädagoginnen mit Kopftuch an Berliner Schulen den Schulfrieden gefährden.

 

Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats auf, rechtsstaatliche Prinzipien durchzusetzen und eine Abschaffung des Gesetzes in die Wege zu leiten, damit eine verfassungskonforme und diskriminierungsfreie Einstellungspraxis gewährleistet werden kann und auf diese Weise dem strukturellen Rassismus und der strukturellen Benachteiligung insbesondere von Kopftuch-tragenden Frauen entgegenwirkt wird.

Antrag 122/I/2023 Für Rechtsstaatlichkeit in der Einstellungspraxis im Schuldienst

27.04.2023

§ 2 des sog. Berliner Neutralitätsgesetzes ist in der Praxis ein pauschales Kopftuchverbot und damit, wie vom Bundesverfassungsgericht bereits 2015 entschieden, verfassungswidrig.

 

Das Bundesverfassungsgericht stellte 2015 klar, dass eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens vorliegen muss. Bis heute gibt es keine wissenschaftlich fundierten Belege dafür, dass Lehrerinnen und Pädagoginnen mit Kopftuch an Berliner Schulen den Schulfrieden gefährden.

 

Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats auf, rechtsstaatliche Prinzipien durchzusetzen und eine Reformierung des § 2 des Gesetzes in die Wege zu leiten, damit eine verfassungskonforme und diskriminierungsfreie Einstellungspraxis gewährleistet werden kann und auf diese Weise dem strukturellen Rassismus und der strukturellen Benachteiligung von Kopftuch-tragenden Frauen entgegenwirkt wird.

Antrag 38/I/2023 Für mehr Raum für Kinder und Jugendliche bei der kooperativen Baulandentwicklung

27.04.2023

Die Mitglieder des Senats von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses setzen sich dafür ein, dass die Kennwerte für Kita- und Grundschulkinder im Quartier im Rahmen der kooperativen Baulandentwicklung erhöht und der jeweiligen Situation des Sozialraums angepasst werden, um dem stetigen Mehrbedarf an Kita- und Grundschulplätzen, insbesondere in den Außenbezirken, entgegen zu wirken.

Antrag 21/II/2022 Für echte Parität in unserer Partei – FINTA-Quote von 50%!

10.10.2022

Bisher wird in der SPD und bei den Jusos eine Geschlechterquote von 40% verfolgt. In unserer Gesellschaft leben aber nun mal nicht 40%, sondern knapp über 50% FINTA, also Frauen, Inter-, nicht-binäre-, Trans–, und Agenderpersonen.

 

Unser Ziel muss es sein, die gesellschaftliche Realität in unserer Partei abzubilden. Daher wird es Zeit, alle Geschlechter endlich angemessen in unseren parteiinternen Quoten zu berücksichtigen!

 

Es darf nicht sein, dass in einer Welt, in der cis-Männer in Entscheidungspositionen in der Politik, Wirtschaft und anderen Schlüsselpositionen in der Gesellschaft so überrepräsentiert sind, die Geschlechterquote in unserer Partei so unzeitgemäß und unambitioniert bleibt.

 

Wenn sich mehr FINTA als cis-Männer für ein Gremium in der SPD oder bei den Jusos bewerben, darf dies nicht länger ein statutarisches Problem sein, wie es aktuell der Fall ist. Wenn sich FINTA in der Partei engagieren wollen, sollten sich diese unterstützt und empowered fühlen, anstatt wegen einer Geschlechterquote an ihrem Engagement gehindert zu werden.

 

Es darf nicht unser Anspruch sein, dass die Gremien und Listen in unserer Partei nicht paritätisch, sondern nur mit 40% Frauen besetzt sein sollen. Für uns als feministische Partei sollte es selbstverständlich sein, mindestens absolute Parität parteiintern zu fordern.

 

In anderen feministischen Parteien ist es bereits geübte Praxis, dass es eine FINTA-Quote von 50% gibt und die übrigen Plätze geschlechteroffen, statt wie in der SPD für cis-Männer reserviert, sind. Diese Regelung fordern wir auch für die SPD.

 

Daher fordern wir eine parteiinterne FINTA-Quote von 50%, statt der bisherigen Geschlechterquote von 40%, in allen Gremien der SPD und der Jusos, sowie bei Listenaufstellungen für Wahlen. Die übrigen Plätze in Gremien und auf Listen sollen geschlechteroffen, also auch an FINTA vergeben werden können.