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Antrag 64/II/2022 Bessere Anerkennung von lehramtsbezogenen Abschlüssen aus anderen Bundesländern

10.10.2022

Berlin hat einen enormen Mangel an Lehrkräften. Trotzdem wird es Studierenden oder Absolvent*innen aus anderen Bundesländern erschwert, ihr bisheriges Studium oder ihren Abschluss anerkennen zu lassen. Dies muss sich ändern, um den Mangel durch Wahrnehmung aller Potenziale konsequent entgegenzutreten.

 

Egal, ob der Bachelor of Education, Bachelor mit Lehramtsoption oder erstes Staatsexamen: Alle Abschlüsse sind in dieser Stadt willkommen und können dem Mangel entgegenwirken.

 

Doch in der Praxis zeigen sich unsere Universitäten nicht besonders flexibel oder leben eine aktive Willkommenskultur vor. Wer in einem anderen Bundesland als Berlin seinen Abschluss gemacht hat, hatte meist einen leicht veränderten Aufbau und Anzahl an nötigen Leistungspunkte (das sind Punkte, welche benötigt werden, um ein Studium abzuschließen). Wenn man nun einen abgeschlossenen Bachelor bspw. in Niedersachsen hat, wird dieser in Berlin nicht anerkannt, weil nach unserer Studienordnung größtenteils im zweiten Fach eine gewisse Anzahl der Leistungspunkte fehlen. Auch wenn im Erstfach mehr geleistet wurde.

 

Ein Beispiel: Ein*e Bachelorabsolvent*in hat die Fächerkombination Geschichte (Fach 1) und Englisch (Fach 2). Sie/Er/Dey kommt aus Niedersachsen. Dort werden im Erstfach 100 Leistungspunkte benötigt und im Zweitfach nur 50. In Berlin hingegen benötigt man 90 Leistungspunkte für das Erstfach und 60 Leistungspunkte für das Zweitfach. Dies führt in Praxis zu zwei Möglichkeiten.

 

Die Freie Universität erkennt den Bachelor nicht an. Denn es fehlen 10 Leistungspunkte. Allerdings kann man sich erneut für den Bachelor immatrikulieren (anmelden). Jedoch nur mit umgekehrter Fächerreihenfolge. Die Module lassen sich dann anrechnen, doch man muss dann die Module aus dem neuen Erstfach nacharbeiten und eine neue Bachelorarbeit in seinem Fach ablegen. Also studiert man für die fehlenden 10 Leistungspunkte nochmal mehrere Semester, um einen zweiten Bachelor abzuschließen.

 

Die zweite Variante verfolgt die Humboldt-Universität. Sie erkennt den Abschluss nicht an.

 

Diese Stadt braucht dringend Lehrkräfte und mehr Ausbildungsplätze. Es bedarf deshalb einer deutlich höheren Anzahl von Studienplätzen an den Universitäten als bisher, um dem Lehrkräftemangel entgegenzutreten. Deshalb müssen wir attraktiv für Studierende mit Lehramtsbezug sein und ihnen einen Studienwechsel in dieser Stadt nicht zusätzlich erschweren.

 

Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und Senat auf, dass alle Bachelor-Abschlüsse mit Lehramtsbezug vorbehaltlich anerkannt werden. Die fehlenden Leistungspunkte sollten im Master innerhalb eines Jahres nachgearbeitet werden dürfen. Zudem soll die sog. ⅔ Bescheinigung für alle Studierenden aus allen Bundesländern in Berlin gelten. Damit ist gemeint, dass bei Abschluss von zwei Dritteln des Bachelorstudiums (i.d.R. 120 von 180 LP) Studierende aus allen Bundesländern ihr Lehramtsstudium in Berlin fortsetzen können. Entsprechend ist die Studien- und Prüfungsordnung dahingehend anzupassen. 

 

Weiterhin fordern wir, dass die Masterstudiengänge unserer Universitäten finanziell und personell so aufgestellt werden, dass wir deutlich über unseren Bedarf ausbilden können. Entsprechende Mittel sind dafür freizugeben.

 

Antrag 79/I/2020 Forschen statt Verkaufen: Stärkere Grundfinanzierung von (Grundlagen-) Forschung

30.09.2020

Als eine der weltweit stärksten Forschungsnationen investierte Deutschland 2015 circa 3.1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (dies entspricht etwa 115 Milliarden Euro) in Forschung und Entwicklung. Etwa ein Drittel dieser Ausgaben entfällt laut Forschungsatlas der Deutschen Forschungsgemeinschaft auf Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

 

Trotz dieser auf den ersten Blick hoch scheinenden Investitionen klagen Universitäten und Forschungseinrichtungen immer wieder über massive Finanzierungsprobleme. Investitionen von Seiten des Bundes sind aufgrund des Kooperationsverbots oft schwierig. Weil der Großteil der ‚garantierten‘ Finanzmittel für Administration und Aufrechterhaltung von Lehrbetrieb und Infrastruktur bei steigenden Student*innenzahlen verwendet werden müssen, zwingen diese Finanzierungsmängel Professor*innen, Doktorand*innen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen einen Großteil ihrer Arbeitszeit mit dem Einwerben von Drittmitteln zu verbringen um bestehende Stellen zu erhalten und neue – meist befristete – Anstellungsverhältnisse zu schaffen. Dies hat dazu geführt, dass die Drittmittelquote bei Universitäten knapp unter 30 Prozent, bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen mittlerweile sogar über 30 Prozent liegt.

 

Bund, EU und staatlich finanzierte Förderorganisationen beteiligen sich neben Wirtschaftsunternehmen munter am Ausschreiben von befristeten Projekten mit Finanzierungssummen in Milliardenhöhe. Dies soll durch Wettbewerb unter den Forschenden die optimale Investition in die aussichtsreichsten Projekte garantieren, führt aber zu einer unproportionalen Verteilung der Forschungsgelder zu Gunsten von Professor*innen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen, die besonders gut darin sind, sich selbst zu vermarkten. Beispielhaft dafür sind die Ergebnisse der dritten Runde der sogenannten Exzellenzinitiative, bei der kleinere Universitäten quasi chancenlos waren. Die dringend benötigten Fördermittel wurden an die großen namhaften Universitäten vergeben, bei denen immense Ressourcen in die Antragsarbeit gesteckt wurden.

 

Des Weiteren fokussieren sich bei dieser wettbewerbsartigen Vergabe von Forschungsmitteln – meist in Kooperation mit Industriepartner*innen – die Investitionen auf vermarktbare und gewinnversprechende Ideen. Auch die Wissenschaft schafft es nicht sich der kapitalistischen Verwertungslogik zu entziehen. Oft werden nur Kombinationen bereits erfolgreicher Forschung als innovativ verkauft und wegen hoher Erfolgsaussichten finanziert. Ideen, Visionen und Träume, die einst der Ursprung von wissenschaftlichem Fortschritt in allen Bereichen waren, gehen bei solchen Vergabeverfahren tendenziell eher leer aus, da die Aussichten auf Erfolg oft nicht kalkulierbar sind. Professor*innen und Wissenschaftler*innen, die zwar als Visionär*innen in ihren jeweiligen Fachgebieten Außergewöhnliches erreichen können, allerdings keine Drittmittel anwerben, werden für ihre Universitäten und Forschungseinrichtungen wertlos, da Kennzahlen und Statistiken die Leistungsbewertung dominieren und Wissenschaftler*innen ohne Finanzmittel weniger forschen und publizieren können.

 

Da die hier kurz dargestellte gegenwärtige Praxis im Wissenschaftsbetrieb eine bürokratische Ressourcenverschwendung ist, die der Grundlagenforschung, dem wissenschaftlich präzisen Arbeiten und Innovation im Weg steht, fordern wir zunächst erneut, dem beschlossenen Antrag C14 – Umdenken bei der Hochschulfinanzierung vom BuKo 2013 folgend:

 

  • Eine vollständige Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern um zielgerichtete Forschungsfinanzierung zu erleichtern.
  • Eine Reduzierung der Drittmittelfinanzierung – bei gleichzeitiger Erhöhung der Grundfinanzierung von Forschungseinrichtungen und Universitäten.
  • Eine Überwindung von privaten Drittmittelinvestitionen an öffentlichen Forschungseinrichtungen, um die Freiheit der Forschung zu erhalten.

 

Des Weiteren fordern wir:

  • Die Schaffung von Forschungseinrichtungen mit allen wissenschaftlichen Freiheiten und großzügigen finanziellen Mitteln, losgelöst von ständiger Kontrolle von Erfolgen und Profitabilität, zur Versammlung von führenden Wissenschaftler*innen welche auf ihren Fachgebieten und interdisziplinär zivile Forschung nach Grundregeln wissenschaftlicher Ethik für eine freiere und gerechtere Gesellschaft betreiben.
  • Eine Minimierung der Verwaltungstätigkeit für Forschende. Der Akademische Karriereweg mit einer fortschreitenden Entfernung von Forschung und Entwicklung hin in Administrative Positionen kann nicht der einzig finanziell logische sein. Dafür müssen Arbeitsverträge entfristet werden und eine gerechte Bezahlung für Wissenschaftler*innen in allen Stufen ihrer Karriere garantiert werden.
  • Studentische Hilfskräfte leisten einen wichtigen Beitrag für Lehre und Forschung an den Hochschulen. Um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, müssen auch studentische Beschäftigte in die Personalvertretungsgesetze der Länder aufgenommen werden. Wissenschaftler*innen sowie studentische Beschäftigte haben außerdem einen Anspruch auf tarifvertraglichen Schutz. Wir fordern daher mit Bezugnahme auf das Templiner Manifest der GEW die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Flächentarifverträge des öffentlichen Dienstes auf alle Beschäftigten in Lehre und Forschung.
  • Eine Abschaffung der Exzellenzinitiative zur Forschungsförderung. Die finanziellen Mittel sollen stattdessen für die bedingungslose Ausfinanzierung von Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen verwendet werden.
  • Eine Abkehr der Beurteilung von wissenschaftlichem Erfolg anhand von rein quantitativen Größen im Allgemeinen. Bei den immer weiter steigenden Zahlen an Veröffentlichungen, Konferenzen und Konferenzbeiträgen, ist eine Qualitätssicherung und -beurteilung meist schwierig, wenn nicht sogar unmöglich.

 

Eine Erhöhung der Investitionen und Zuschüsse für frei zugängliche Veröffentlichung von Forschungsergebnissen und Rohdaten, um wissenschaftlichen Austausch zu stärken und Forschung dadurch zu beschleunigen. Hierbei sollen kleine und sozial- und geisteswissenschaftliche Fachgebiete genauso berücksichtigt werden, wie große- und MINT-Fachgebiete. Wissenschaftler*innen sollten nicht im Wettbewerb gegeneinander antreten, sondern vereint die Forschung vorantreiben. Die Bereitschaft dafür wird aber durch den Wettbewerb um Fördergelder eingeschränkt.