Antrag 142/II/2023 Ein Kulturregister für Berlin

Berlin ist die Hauptstadt der Laienkultur. In Kneipen, auf Kleinbühnen, in Kirchen oder im Park kann man Musik hören, Theater genießen oder Stand-Up Comedy erleben. Viele Menschen würde gerne an diesen Angeboten aktiv mitwirken, finden aber keine für sie passende Möglichkeit. Dies liegt daran, dass bei ehrenamtlichen oder freiberuflichen Kulturangeboten häufig keine Kapazitäten für umfangreiche Werbung oder Websitepflege bestehen. Neue Mitglieder werden daher meist über bestehende Teilnehmer*innen angeworben. Gerade für Menschen, die neu nach Berlin ziehen, ist es schwierig, ein passendes Angebot zu finden. Da sie noch keine Kontakte haben, finden sie keinen Zugang zur Kulturszene und geben Hobbys wie Singen ganz auf. Hier soll das Kulturregister Abhilfe schaffen. Ein Hobby außerhalb des Berufs strukturiert die Woche, schafft Entlastung und Freude und wirkt Vereinsamung in der Großstadt entgegen. Weiterhin könnte das Land Berlin so dem Vereinssterben entgegenwirken, indem es hilft, neue Mitglieder anzuwerben. Da außerdem viele Kulturprojekte in Berlin staatlich gefördert sind, würde das Land Berlin auch dazu beitragen, dass seine eigenen Gelder effektiver genutzt werden.

 

Das Land Berlin soll auf der Website Berlin.de ein Kulturregister für Laienkultur schaffen. Dieses Register soll sich an Kulturschaffende in Berlin richten sowie an Interessierte, die etwa in ihrer Freizeit Theater spielen oder in einem Chor singen möchten. Hier sollen freie Regisseur*innen, Chorleiter*innen, Vereine etc. ihre Angebote registrieren können, sodass Interessierte bei einer Internet-Suche auf diese Informationen zugreifen können. Das Register sollte folgende Informationen enthalten: Die Art des Angebots, evtl. Kosten, Zielgruppe, Ort für Proben, Zeitpunkt für Proben sowie Informationen über die Barrierefreiheit und evtl. Zeitraum. Außerdem soll es die Möglichkeit geben, Kontaktdaten für nähere Informationen zu hinterlegen. Das Kulturregister soll aktiv beworben werden, damit freie Kulturschaffende von ihm Kenntnis erlangen und sich eintragen. Hier wäre eine Kooperation mit staatlichen Kulturangeboten (z.B. Theatern) denkbar. Gleichzeitig wird auf der Website eine Möglichkeit geschaffen, unseriöse oder problematische Inserate zu melden. Daraufhin wird die Meldung durch eine zuständige Stelle überprüft und gegebenenfalls das Inserat gesperrt.

Fassung der Antragskommission:

LPT II-2023: Vertagung LPT I/2024