21.04.2024
Die sozialdemokratischen Mitglieder des deutschen Bundestags werden aufgefordert, einen wirksamen Schutz der Mieterinnen und Mieter vor unverhältnismäßigen Preissteigerungen und Nachzahlungen in der Wärmeversorgung über die bestehenden Regeln hinaus gesetzlich zu verankern.
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21.08.2023
Die Sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert
- gemeinsam mit freien Trägern eine Beratungs-, Betreuungs- und Anlaufstelle für Personen zu entwickeln, die von trans*feindlicher Gewalt und Anfeindungen betroffen sind;
- die Programme aus dem Landeshaushalt zu finanzieren;
- im Haushaltsplan Mittel einzustellen, auf die freie Träger zurückgreifen können um aktuelle Informationen über bereits vorhandene Beratungsangebote bereitzustellen;
- auf den Plattformen des Landes Berlin in niedrigschwelliger Weise auf die Angebote hinzuweisen.
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21.08.2023
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf sich dafür einzusetzen, dass ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen geschaffen wird.
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21.08.2023
Sozialarbeiter*innen sind darauf angewiesen, dass ihre Klient*innen ihnen ihre Lebenswelten öffnen, die oft von Armut und Ohnmachtsgefühlen, aber auch von Gewalt und Straffälligkeit geprägt sind. In persönlichen Notlagen werden persönliche Geheimnisse anvertraut, weil die Sozialarbeiter*innen oft der letzte Anker möglicher gesellschaftlicher Hilfen und Intervention sind. Diese Arbeit basiert auf Vertrauen. Ohne darauf vertrauen zu können, dass das von ihnen Gesagte nicht gegen sie verwendet wird, können Konfliktlösungen und wirksame Hilfen nicht begleitet werden. Um diese wichtige Arbeit zu ermöglichen, ist es notwendig, das erarbeitete Vertrauen zwischen Sozialarbeiter*innen und ihren Klient*innen durch ein Zeugnisverweigerungsrecht zu schützen.
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, durch eine Reform des § 53 Strafprozessordnung (StPO) durch Aufnahme der Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Absatz 1 StPO das Zeugnisverweigerungsrecht zu erweitern.
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21.08.2023
Die sozialdemokratischen Amtsträger:innen in Regierung und Parlament werden aufgefordert, sich für ein landeseigenes Angebot des Kurzzeitwohnens für junge, versorgungsintensive Menschen einzusetzen. Für das Angebot des „Kurzzeitwohnens“ und den Prozess zur Einführung gelten die folgenden Rahmenbedingungen:
- Das Angebot muss allen minderjährigen Menschen mit einer (drohenden) wesentlichen Behinderung sowie deren Familien niedrigschwellig und wo erforderlich (insbesondere in Krisensituationen) möglichst kurzfristig zur Verfügung stehen.
- Zur strukturierten Aufnahme des Prozesses der Einführung des Angebotes ist durch die zuständigen Verwaltungen eine differenzierte und an den Bedarfen der jungen Menschen sowie ihren Familien orientierte Leistungsbeschreibung zu erstellen. Das Kindeswohl, die Kinderrechte und der Kinderschutz auf der einen Seite und die Unterstützung der Angehörigen, der Zusammenhalt innerhalb der Familie und die Entlastung aufgrund dauerhafter enormer Herausforderungen für das familiäre Umfeld müssen Dreh- und Angelpunkt der Leistungsbeschreibung sein.
- Die erforderlichen finanziellen Mittel für das Kurzzeitwohnen sind im Haushalt bereitzustellen – zunächst im Rahmen einer Zuwendungsfinanzierung des Modellprojektes, im Folgenden durch eine verstetigte Finanzierung. Die beteiligten Verwaltungen einigen sich auf eine Regelung zu der Mischfinanzierung und zu der Verteilung der finanziellen Aufwendungen untereinander.
- Die Angebote ermöglichen – je nach Bedarf des jungen Menschen und der Angehörigen – Wohnformen für eine Unterbringung ohne Familie und Möglichkeiten für eine gemeinsame Unterbringung mit (Teilen) der Familie.
- Die Unterstützung bei dauerhafter Belastungssituation ist entsprechend dem individuellen Bedarf in den Mittelpunkt des Kurzzeitwohnens zu rücken. Dies muss (unter anderem) die Aspekte „kurzfristige Krisensituationen“, „Übergänge der Versorgungssituation (z. B. von der stationären Behandlung in die häusliche Sphäre, Wechsel von Betreuungseinrichtungen etc.)“ und „individuelle Auszeit für die Angehörigen“ umfassen.
- Kurzzeitwohnen muss jedenfalls die folgenden Angebote umfassen: tagesstrukturierende Angebote und Fördermaßnahmen (eigene Angebote und/oder Möglichkeit der Fortsetzung der bestehenden Maßnahmen), pflegerische Leistungen, Unterkunft und Verpflegung, Förderung der Vernetzung der diversen Akteur:innen, Unterstützung und Beratung der Familien als Ganzes.
- Quantitativ ausreichendes und qualitativ bedarf- und standardgerechtes Fachpersonal ist sicherzustellen. Für das Personal müssen Möglichkeiten der Weiterbildung und des strukturierten Austausches (z. B. Supervision) gewährleistet sein. Die Teams arbeiten multiprofessionell und in enger Abstimmung zusammen. Auch der enge Austausch mit Akteur:innen außerhalb der Einrichtung des Kurzzeitwohnens (z. B. Familie, Therapeut:innen, Lehrer:innen, Erzieher:innen, Ärzt:innen) ist zu sichern.
- Eine Dokumentation der einzelnen Prozesse und eine Evaluation der Einzelprozesse sowie der Einrichtung im Gesamten sind sicherzustellen.
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