Archive

Antrag 82/II/2018 Kappungsgrenze auch für Gewerbemieten einführen!

13.10.2018

Die SPD Bundestagsfraktion wird aufgefordert, das Gewerbemietrecht dahingehend anzupassen, dass im Gewerbemietrecht mit dem Wohnraummietrecht vergleichbare Regelungen hinsichtlich der Begrenzung von Mieterhöhungsmöglichkeiten geschaffen werden. Insbesondere ist eine Kappungsgrenze notwendig sowie ein aussagekräftiger Gewerbemietspiegel, sodass die jeweilige Gewerbemiete nicht über die jeweils ortsübliche Miethöhe steigen kann bzw. auf (beispielsweise in Berlin) eine Steigerung in Höhe von 15% im vergleich zur Miete in den letzten drei Jahren begrenzt ist.

Antrag 64/II/2018 Wetten wir wachsen weiter so?

13.10.2018

Die Prognosen der Einwohnerzahlen in Berlin für 2030 liegen derzeit zwischen 3,8 und 4 Mio. Einwohnern. Der Entwurf des Stadtentwicklungsplans Wohnen geht derzeit von einem „abgebremsten“ Wachstum ab 2023 aus. Tatsachen oder Prognosen, die diese Annahme stützen würden, sind nicht bekannt.

 

Berlin bleibt vielmehr für viele Menschen ein Ort für Träume und der individuellen Verwirklichung. Berlin bietet kreativen Menschen aus Deutschland, Europa und der Welt eine Heimat. 70 % des Start-Up Kapitals in Deutschland geht derzeit nach Berlin. Auch Menschen mit niedrigen oder mittleren Einkommen zieht es in die Städte. Vermehrt ist aber eine Segregation nach Einkommen innerhalb der Städte zu beobachten. Wohnraum ist daher eine der sozialen Fragen unserer Zeit!

 

Bereits in den 2000er-Jahren ist nicht erkannt worden, dass Berlin wachsen würde und noch viel weniger, wie das Wachstum der Stadt politisch begleitet und gestaltet werden muss. Berlin wird in den nächsten zwölf Jahren vermutlich noch stärker wachsen. Diese Entwicklung kann nicht aufgehalten werden, diese Entwicklung muss gestaltet werden.

Das Potential der neuen Berlinerinnen und Berliner ist beträchtlich. Berlin wird sich verändern und wird Weltbürger*innen eine Heimat bieten. Dies bedeutet gleichzeitig, dass Berlin noch stärker als bisher durch eine sehr heterogene Gesellschaft geprägt sein wird.

In der Vergangenheit ist Berlin gewachsen, weil hier Rohstoffe veredelt wurden. Im Ergebnis war Berlin 1929 die größte Industriestadt Europas. Die „Rohstoffe“ von heute sind nicht Kohle und Erze, sondern die Menschen, gesellschaftliche Räume und Bildungsinstitutionen. Hier liegt die große Chance für das Wachstum Berlins und einer neuen Industriekultur des 21. Jahrhunderts.

Um den Menschen auch 2030 eine Lebenswerte Stadt zu bieten, müssen wir eine ganzheitliche Strategie entwickeln, die sich den Herausforderungen einer wachsenden Weltstadt stellt. Eine Strategie für 4,5 Mio EinwohnerInnen 2030.

 

Zur Vorbereitung dieser Strategie beantragen wir, ein SPD-internes Symposium mit externem Input durchzuführen. Ziel des Symposium soll es sein:

  • Schaffung einer gemeinsamen Vision hinsichtlich Fakten und Daten für 2030
  • Gestaltung eines Politikansatzes, der das Wachstum der Stadt in den Mittelpunkt stellt, übergreifend und in allen Aspekten
  • Feststellung des Bedarfs an Gesetzesänderungen
  • Feststellung des Bedarfs an Strukturveränderungen
  • Feststellung des Bedarfs an Infrastruktur
  • Inhaltlich sollen folgende Themen den Schwerpunkt bilden:
  • städtische Industriekultur der Zukunft: Arbeiten und Wohnen
  • Bildung der Zukunft (E-Systeme)
  • Gesellschaft der Zukunft – wie begegnen wir uns?
  • Dienstleistungen/Services der Zukunft
  • Pflege der Zukunft
  • Notwendige Infrastruktur für Wohnen, Lernen und Arbeiten

 

Antrag 74/II/2018 Schlupflöcher stopfen – Milieuschutz stärken!

13.10.2018

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung dazu auf, sich für eine Reform des Baugesetzbuches einzusetzen, mit der der Milieuschutz als Instrument der Stadtentwicklungspolitik wie folgt gestärkt wird:

1. Das gemeindliche Vorkaufsrecht im Milieuschutz wird auf Wohnungs- und Teileigentum ausgedehnt.

2. Der Anspruch von Eigentümer*innen, auch im Milieuschutzgebiet Mietwohnungen in Eigentumswohnung umzuwandeln, wenn das Wohnungseigentum danach für sieben Jahre nur den Mieter*innen zum Kauf angeboten wird (§ 172 Abs. 4 S. 3 Nr. 6 BauGB), wird ersatzlos gestrichen.

3. Es wird gesetzlich klargestellt, dass das gemeindliche Vorkaufsrecht im Milieuschutzgebiet auch in Fällen von sog. “Share Deals” gilt, wenn die juristische Person, deren Anteile veräußert werden, außer Grundstücken (bzw. Wohnungseigentum) kein nennenswertes Vermögen hat und abgesehen von der Verwaltung von Grundstücken auch keine erhebliche Geschäftstätigkeit entfaltet. Wenn jemand mehr als 50 % der Anteile an einer solchen juristischen Person erwirbt, greift das Vorkaufsrecht.

4. Die Möglichkeit der Preislimitierung bei der Ausübung des Vorkaufsrechts wird dahingehend verschärft, dass der Vorkaufspreis in jedem Fall auf Basis des gegenwärtigen Ertragswertes des Kaufobjektes berechnet und nach oben hin begrenzt wird.

5. Die Zwei-Monats-Frist, binnen derer die öffentliche Hand Vorkaufsfälle prüfen und über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheiden muss (§ 28 Abs. 2 S. 1 BauGB), wird verlängert.

Antrag 66/II/2018 Mehr Wohnraum durch Nachverdichtung – aber nicht um jeden Preis!

13.10.2018

Wir fordern die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen sowie die sozialdemokratischen Funktionsträger*innen in den Berliner Bezirksämtern dazu auf, die fortschreitende Nachverdichtung der städtischen Bebauung stärker politisch zu steuern, um Flächenbedarf einerseits und Wohnqualität andererseits in einen maßvollen Ausgleich zu bringen. Um den Bedarf an Wohnraum auch in Innenstadtlagen zu realisieren ist neben dem Neubau von Wohngebäuden eine Nachverdichtung der bestehenden Bebauung insbesondere über

a) den Ausbau von Dachgeschossen,
b) den Überbau von bisher lediglich eingeschossig bebauten Gewerbeflächen,
c) die Aufstockung bestehender Wohngebäude bis zur zulässigen Traufhöhe zu realisieren.

 

Gleichwohl darf auch Rahmen einer vollständigen Ausnutzung der bestehenden Potenziale zur Nachverdichtung die Wohnqualität nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

 

Dazu sind insbesondere die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

 

1. Die Berliner Bauordnung ist dahingehend zu ändern, dass die sogenannte Abstandsfläche neuer Baukörper zur Bestandsbebauung von 0,4 H auf 0,5 H erhöht wird.

2. Im Baugenehmigungsverfahren im unbeplanten Innenbereich ist bei der Abwägung, ob ein neues Bauvorhaben sich in die vorhandene Bebauung “einfügt”, verschärft darauf zu achten, dass durch den Neubau keine beengte Hinterhofsituation entsteht, die mit unzumutbaren Einbußen von Lichteinfall sowie von Bepflanzungs-, Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten einhergeht.

3. Die gleichen Aspekte sind stärker zu berücksichtigen, wenn durch Neubauvorhaben die planerisch festgesetzte Geschossflächenzahl überschritten und hiervon Befreiungen beantragt werden.

4. Durch die Änderung oder Neuaufstellung von Bebauungsplänen ist sicherzustellen, dass die festgesetzten privaten und öffentlichen Grünflächen sowie die Flächen zur Bepflanzung, zum Spiel und zur Bewegung die Wohnqualität auch in einer zunehmend verdichteten Stadt gewährleisten.

5. Um den Trägern von Bauvorhaben konkrete Vorgaben und Auflagen zur Entsiegelung oder Bepflanzung zu machen, ist verstärkt auf das naturschutzrechtliche Instrument des Landschaftsprogramms bzw. -planes sowie des sog. Biotopflächenfaktors (BFF) zurückzugreifen. Dies ermöglicht es den Bauaufsichtsbehörden, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens entsprechende Auflagen (wie z.B. Entsiegelung, Bepflanzung, Fassaden- und Dachbegrünung) gegenüber dem Vorhabenträger festzusetzen.

6. Im Rahmen der Bauaufsicht ist regelmäßig zu kontrollieren, ob die bau- oder landschaftsplanerischen Vorgaben zur Begrünung privater Flächen auch tatsächlich eingehalten, d.h. Grünanlagen in der vorgeschrieben Qualität geschaffen und auch dauerhaft gepflegt werden.

Antrag 90/II/2018 Kitaaufnahmezeiten flexibler gestalten!

13.10.2018

Das Land Berlin soll in allen Kitas eine flexible Aufnahme von Kindern in die Kita auch außerhalb des bisher üblichen Zeitraums im August eines jeden Jahres ermöglichen.