Antrag 82/II/2018 Kappungsgrenze auch für Gewerbemieten einführen!

Status:
Erledigt

Die SPD Bundestagsfraktion wird aufgefordert, das Gewerbemietrecht dahingehend anzupassen, dass im Gewerbemietrecht mit dem Wohnraummietrecht vergleichbare Regelungen hinsichtlich der Begrenzung von Mieterhöhungsmöglichkeiten geschaffen werden. Insbesondere ist eine Kappungsgrenze notwendig sowie ein aussagekräftiger Gewerbemietspiegel, sodass die jeweilige Gewerbemiete nicht über die jeweils ortsübliche Miethöhe steigen kann bzw. auf (beispielsweise in Berlin) eine Steigerung in Höhe von 15% im vergleich zur Miete in den letzten drei Jahren begrenzt ist.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme der Neufassung 81.1/II/2018 (Konsens)