Archive

Antrag 133/II/2022 Gleichstellung von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung – Änderung des Bundesbeamtenrechts jetzt!

10.10.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder in der Bundesregierung und die Sozialdemokratische Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, vergleichbar zu den Landesregelungen, wie Hamburg oder Berlin, die gesetzlichen Regelungen für Bundesbeamte zu ändern, so dass bei neuen und bestehenden Beamtenverhältnissen die Menschen ohne finanzielle Nachteile in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbleiben können oder aus der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln können, ohne hierbei im Vergleich zum PKV-Beihilfesystem finanzielle Nachteile zu erleiden.

 

Ein Wechsel aus der Mitgliedschaft in der PKV in ein Versicherungsverhältnis der GKV soll auch nach der Gesetzesänderung temporär möglich sein.

Antrag 115/II/2022 Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit des Tubman.Network dauerhaft sichern

10.10.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats sollen sich dafür einsetzen, dass die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) einen Nutzungsvertrag mit der Geflüchteten-Initiative Tubman.Network über die Nutzung der landeseigenen Adlerhalle auf dem Gelände des Dragoner-Areals ab sofort für mindestens zwei Jahre aushandelt und das Konzept der geplanten Sanierungsarbeiten gemeinsam mit den Akteur*innen vor Ort überarbeitet.

 

Dabei soll das Sanierungskonzept berücksichtigen, dass in der Adlerhalle die (Teil-)Beheizung und sanitäre Infrastruktur prioritär hergestellt und die Aktivitäten des Tubman Network in den Wintermonaten 2022/ 2023, oder wenn zwingend erforderlich für die Sanierungsarbeiten an einem temporären anderen Ort, fortgesetzt werden können.

 

Sollten der Unterbringung auf dem Dragoner-Areal dringende Gründe entgegenstehen (z.B. hohe Sanierungskosten, andere nicht vereinbare Nutzungszwecke), mögen sich die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dafür einsetzen, dass aus den 5.000 landeseigenen Immobilien unverzüglich ein alternativer Standort identifiziert und dem Tubman.Network mindestens für ein Jahr zur Verfügung gestellt wird.

 

Ferner sollen Mittel für Miete und Sanierung aus dem Berliner Haushalt bereitgestellt werden, um die ehrenamtliche und dezentrale Geflüchtetenarbeit mit ihren zielgerichteten Angeboten dauerhaft zu sichern.

Antrag 105/II/2022 Geltendes Recht umsetzen - nächtliche Abschiebungen unterlassen

10.10.2022

Regelmäßig finden in Berlin nächtliche Festnahmen zum Zwecke von Abschiebungen statt. Im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Januar 2022 wurden 645 von 1.126 Festnahmen zwischen 0:00 und 6:00 durchgeführt. Das ergab eine schriftliche Anfrage aus der Fraktion der Grünen an die Berliner Innenverwaltung im Februar 2022. Eine Abschiebung bei Nacht bedeutet, die Polizei betritt zwischen 21 und 6 Uhr morgens die Räumlichkeiten von Menschen, also Wohnungen oder Geflüchtetenunterkünfte um diese zu durchsuchen, die gesuchten Menschen zum Packen ihrer Habseligkeiten aufzufordern und sie dann zur Abschiebung mitzunehmen. Dieses Vorgehen kann nicht nur unmittelbar für die Betroffenen traumatisch sein, es stellt darüber hinaus ein großes Problem in Unterkünften für Geflüchtete dar.

 

Die monate- bis jahrelange Bleibezeit in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften ist von fehlender Privatsphäre, Kontrolllosigkeit und Unsicherheiten geprägt. Regelmäßig mitzubekommen wie Polizist*innen mitten in der Nacht die Unterkunft betreten und Menschen zur Abschiebung mitnehmen verstärkt Ängste, psychische Belastungen und Schlaflosigkeit. Betroffen sind auch Kinder. Die Angst die nächste Familie zu sein, die abgeholt wird, ist groß. Mit dieser Praxis werden Schutzräume für geflüchtete Menschen aufs Gröbste missachtet. Begründet wird das Vorgehen mit Vorgaben zu Ankunftszeiten im jeweiligen Zielland. Sowohl zu dieser Begründung, als auch zu nächtlichen Abschiebungen insgesamt ist das Aufenthaltsgesetz eindeutig: Die Räumlichkeiten einer Person dürfen nachts nur betreten werden, wenn „Tatsachen vorliegen aus denen zu schließen ist, dass die Ergreifung“ des gesuchten Menschen andernfalls vereitelt werde. Die „Organisation der Abschiebung“ ist ausdrücklich keine solche Tatsache. Auch sind Spekulationen oder bloße Vermutungen keine Tatsachen. Damit ist das Vorgehen der nächtlichen Abschiebungen nicht nur unverhältnismäßig, sondern es widerspricht auch Bundesrecht. Migrant*innen die abgeschoben werden sollen, haben selten die Mittel sich juristisch gegen diesen Rechtsbruch zu wehren. Auch im aktuellen Berliner Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass auf nächtliche Abschiebungen „verzichtet werden“ solle.

 

Wir lehnen Abschiebungen grundsätzlich ab. Diese finden jedoch tatsächlich statt, deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung dazu auf, dafür zu sorgen, dass geltendes Bundesrecht eingehalten wird und Abschiebungen grundsätzlich nicht mehr in den Nachtstunden zwischen 21:00 und 06:00 stattfinden. Dabei soll auch darauf geachtet werden, dass Abschiebungen mit der größtmöglichen Sensibilität gegenüber den Betroffenen und deren Familienangehörigen durchgeführt werden.

Antrag 94/II/2022 Städtepartner*innenschaft Berlin – Kyjiw

10.10.2022

Das Land Berlin unterhält aktuell 17 Partner*innenschaften zu Städten in der ganzen Welt – von Brüssel bis Jakarta. Durch diese Partner:innenschaften wird die Kooperation in Bereichen wie Wissenschaft und Forschung, Wirtschaft, Kultur oder Kommunalpolitik gefestigt. Neben Akteuer*innen aus Regierung und Verwaltung werden Bürger*innen, zivilgesellschaftliche Verbände und andere gesellschaftliche Gruppen in die Städtepartner*innenschaft eingebunden. Diese 17 Netzwerke sind also mehr als ein symbolischer Zusammenschluss, sondern ein konkretes Netzwerk zur Internationalisierung Berlins.

 

Noch vor dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, in dem weite Teile des Landes schon zerstört wurden und tausende Menschen ihr Leben bereits lassen mussten, galt die Hauptstadt der Ukraine als das neue Berlin. Eine lebendige Clubszene, eine aufstrebende Tech- und Start-Up Szene sowie ein breites Gastro- und Freizeitangebot machten das Stadtbild aus. Vieles von dem wurde zerstört und wird Jahre brauchen, bis es wieder an die Tage vor dem Krieg herankommen kann.

 

Die Partner*innschaft mit Kyjiw soll daher einen besonderen Fokus darauf legen, die Stadtstruktur Kyjiws wiederaufzubauen und das zivilgesellschaftliche Leben wieder zu fördern.

 

In der angestrebten Städtepartner*innenschaft zwischen Berlin und Kyjiw soll diese Partner*innschaft darauf beruhen, Netzwerke wiederherzustellen oder neu zu formen. Neben materieller Unterstützung soll daher auch Expertise und Know-How ausgestauscht werden.

 

Wir fordern die Städtepartner*innenschaft mit Kyjiw auch aus symbolischer Geste: Wir stehen solidarisch mit der Ukraine und den Bürger*innen Kyjiws.

 

In der weiteren Gestaltung der Städtepartner*innenschaft muss darüber hinaus stärker darauf bedacht werden, dass die Zusammenarbeit beider Städte nicht nur im offiziellen Rahmen durch Besuche auf politischer Ebene stattfindet, sondern einen wahrnehmbareren Einfluss auf die Bürger*innen der Städte hat. Die Städtepartnerschaft der Zukunft hat daher einen stärkeren Fokus auf die Zivilgesellschaft und die Förderung des Austausches zwischen Vereinen, NGOs, Kultur- und Jugendeinrichtungen, und ehrenamtlichen Strukturen. Auch Jugendaustausche sollen vermehrt im Rahmen von Städtepartner*innenschaften gefördert werden.

Antrag 132/II/2022 Mental Health ins 21. Jahrhundert holen!

10.10.2022

Die Covid-Pandemie scheint in den Augen vieler Menschen in Deutschland bereits überwunden zu sein, doch viele folgende Probleme stehen noch vor uns.

 

Während im ersten Lockdown im Jahre 2020 noch im Vordergrund stand, die Inzidenz von Covid-Fällen zu senken, wurden bereits im zweiten Lockdown vermehrt Stimmen laut, die vor psychischen Folgen von Isolation und weiteren Infektionsschutzmaßnahmen warnten. Aus damaliger Sicht war es dennoch zunächst wichtiger, die Inzidenz zu senken und sich zunächst auf Menschen fokussiert, die akut an COVID erkrankt sind.

 

Im Jahre 2022 treten nun die psychischen Folgen in den Vordergrund, unsere psychotherapeutische Infrastruktur ist aber kaum bis gar nicht auf diese Belastungen vorbereitet. Aus diesem Grund ist es jetzt an der Zeit, an den notwendigen Stellschrauben zu drehen, damit der Leidensdruck bei Betroffenen so gering wie möglich und die Versorgung so gut wie möglich ist.

 

In Zeiten fortschreitender Digitalisierung muss auch Therapie digital funktionieren können!

 

Seit September 2020 dürfen neben Rezepten für Arzneimittel auch sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen (kurz: DiGa) verschrieben werden. Digitale Gesundheitsanwendungen sind Apps, die für eine bestimmte Erkrankung, unter anderem psychische Erkrankungen, verschrieben werden dürfen und so auch von den gesetzlichen Krankenkassen (kurz: GKV) übernommen werden müssen.

 

Viele dieser Apps basieren auf therapeutischen Interventionen, die wissenschaftlich fundiert sind. Aber trotzdem ist die Verwendung der DiGa noch eher eine Seltenheit. An dieser Stelle möchten wir auch unterstreichen, dass die Übernahme der Kosten für DiGa ein großer Fortschritt ist, dennoch sollte dabei immer die Effektivität dieser Anwendungen überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Linderung von psychischer Symptomatik wirklich eintritt. Wir erwarten, dass Projektgelder und Übernahmen nur für Anwendungen gewährleistet werden, die aktuellen Forschungserkenntnissen entsprechen.

 

Neben der DiGa gibt es aber auch einen großen Graubereich an Internetseiten oder Apps, die einen forenähnlichen Charakter haben und in denen unqualifizierte Menschen Ratschläge geben und damit andere Menschen, die auf professionelle Hilfe angewiesen sind, gefährden. In diesen Foren geben teils nicht lizensierte oder geschulte Privatpersonen unprofessionelle und der Gesundheit häufig schadende Empfehlungen. In diesen Foren braucht es eine verpflichtende Einordnung der
Beiträge als keine Behandlungsvorschläge, sondern Ratschläge von Privatpersonen. Zusätzlich sollten
offizielle Beratungsangebote der Ärztekammern oder Krankenkassen verlinkt werden, ähnlich zu Corona-Informationen in social media. So bleibt die Möglichkeit, Erfahrungsberichte und Meinungen zu teilen, aber die notwendige Einordnung findet statt. Durch die weiterhin zu starke Stigmatisierung vieler Erkrankungen ist ein Austausch über Erkrankung und Behandlung vielen Menschen nur im anonymen digitalen Raum möglich.

 

Dass sich die Beschwerden von Menschen aufgrund von gesellschaftlichen Stigmata von Psychotherapie verschlechtern, darf nicht zugelassen werden!

 

Aus diesem Grund fordern wir die Bundesregierung und das Gesundheitsministeriumauf, …

 

  • einen Ausbau der DiGa und eine Schulung von Ärzt*innen und Therapeut*innen über die Verschreibung von DiGa, zu unterstützen
  • die konsequente Verfolgung von Foren, die gefährlichen und lebensbedrohlichen Rat geben und den Ausbau von alternativen Onlineangeboten, die durch medizinisch geschultes Personal betreut werden
  • die Aufhebung der freien Preisfindung von DiGas im ersten Jahr und stattdessen die direkte Preisverhandlung, um die Leistungsausgaben zu senken und das Missverhältnis in Bezug auf Wirtschaftlichkeit und Nutzennachweis auszugleichen. Oft bewegen sich aktuell die Bepreisungen weit über den Preisen, die außerhalb des DiGa-Verfahrens gefordert werden und konventionell vergütet werden
  • einen größeren Fokus auf digitalen personalisierten Therapieangeboten mit lizensierten und professionellen Therapeut*innen zu legen
  • mehr Angebote im E-Mental-Health-Bereich anzubieten bzw. zu fördern, sodass die Infrastruktur in der Zukunft besteht
  • Der IT-Sicherheit und dem Datenschutz der DiGa höchste Priorität einzuräumen und zu kontrollieren
  • Die DiGa darf Therapeut*innen nicht ersetzen. Wir unterstreichen unsere Forderungen, mehr Therapieplätze in Deutschland zu schaffen