Antrag 174/I/2020 Realität der Mehrstaatigkeit jetzt endlich anerkennen!

Status:
Annahme

Die Mitglieder der SPD-Bundestagfraktion werden aufgefordert noch in der derzeitigen Legislaturperiode mit den Koalitionspartnern das Staatsangehörigkeitsrecht dahingehend zu ändern, dass das Prinzip der Vermeidung mehrfacher Staatsangehörigkeiten aufgegeben wird.

 

Die Mitglieder der SPD-Bundestagfraktion werden weiterhin aufgefordert sich dafür einzusetzen, die im Gesetz vorgeschriebene Voraufenthaltszeit von acht Jahren unter Anrechnung von etwaigen Duldungszeiten abzusenken, um weitere Einbürgerungshürden abzubauen. Weiterhin soll sich die Fraktion für eine Verbesserung der Situation für Personen einsetzen, die besondere Integrationsleistungen erbracht haben (§ 10, Abs. 3 StAG) einsetzen. Außerdem ist die rechtliche Situation von Lebenspartner*innen Eingebürgerter (§ 9, Abs. 1 StAG) dringend zu verbessern, um auch hier Einbürgerungshürden abzubauen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Mitglieder der SPD-Bundestagfraktion werden aufgefordert noch in der derzeitigen Legislaturperiode mit den Koalitionspartnern das Staatsangehörigkeitsrecht dahingehend zu ändern, dass das Prinzip der Vermeidung mehrfacher Staatsangehörigkeiten aufgegeben wird.

 

Die Mitglieder der SPD-Bundestagfraktion werden weiterhin aufgefordert sich dafür einzusetzen, die im Gesetz vorgeschriebene Voraufenthaltszeit von acht Jahren unter Anrechnung von etwaigen Duldungszeiten abzusenken, um weitere Einbürgerungshürden abzubauen. Weiterhin soll sich die Fraktion für eine Verbesserung der Situation für Personen einsetzen, die besondere Integrationsleistungen erbracht haben (§ 10, Abs. 3 StAG) einsetzen. Außerdem ist die rechtliche Situation von Lebenspartner*innen Eingebürgerter (§ 9, Abs. 1 StAG) dringend zu verbessern, um auch hier Einbürgerungshürden abzubauen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2022: Die Ampelkoalition hat sich darauf geeinigt, dass das Staatsangehörigkeitsrecht reformiert wird. In Zukunft soll die Mehrfachstaatsangehörigkeit möglich und der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfacht werden. Konkret wurde im Koalitionsvertrag festgelegt, dass eine Einbürgerungen bereits nach fünf Jahren möglich sein soll statt wie bisher acht Jahre - bei besonderen Integrationsleistungen sogar nach nur drei Jahren. Darüber hinaus sollen in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern mit ihrer Geburt deutsche Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger werden, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Für zukünftige Generationen wird geprüft, wie sich ausländische Staatsbürgerschaften nicht über Generationen vererben.
Überweisungs-PDF: