1.10.2020
Lehrer*innen soll der Zugang zu den Weiterbildungsmaßnahmen des „FOKUS Medienbildung“ nicht länger verwehrt oder ein gleichwertiges eigenes Angebot vom Land Berlin geschaffen werden, da es bis jetzt keine vergleichbaren Angebote gibt und digitale Medien einen immer höheren Stellenwert in der Schule haben.
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1.10.2020
Die SPD-Fraktion im Bundestag wird aufgefordert, daraufhin hinzuwirken, dass die Richtlinie Hämotherapie zur Blutspende geändert wird und Trans- und homosexuelle Menschen nicht länger pauschal von der Blutspende ausgenommen sind. Vielmehr muss darauf hingewirkt werden, dass diskriminierungsfreie Kriterien benannt werden, die Personen mit riskanten Sexualverhalten von der Möglichkeit der Blutspende ausnehmen. Im Punkt 2.2.4.3.2.2 (Version 2017) der Richtlinie Hämotherapie sollen entsprechend die Unter-Spiegelstriche zu einer Aussage wie „Personen mit sexuellem Risikoverhalten, z. B. Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern, ungeschützter Verkehr“ reduziert werden, um eine pauschale Diskriminierung spendewilliger Personen auszuschließen, deren Sexualverhalten als nicht riskant einzustufen ist.
Da es sich um ein übergreifendes gesellschaftliches Thema handelt, wird die SPD-Fraktion aufgefordert, sich auch mit Anträgen anderer Parteien auseinander zu setzen und ggf. eine überparteiliche Initiative zu unterstützen.
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1.10.2020
Seit 18.12.2018 haben intersexuelle Menschen das Recht, in Personenstandsregistern auch den Eintrag „Divers“ zu wählen. Die Bundesgeschäftsführung der SPD wird aufgefordert, in allen Beitrittsformularen (online und gedruckt) dahingehend zu ändern, dass in den Beitrittsangaben neben den Geschlechtsangaben männlich / weiblich auch eine dritte Option Divers verfügbar ist. Die SPD, die sich auch stark für die Rechte queerer Menschen einsetzt, sollte endlich die Ressourcen schaffen, um die eigene Datenbank und Webseiten der Bundespartei und Landesverbände anzupassen.
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1.10.2020
und Befreiung von der Zuzahlungspflicht für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene solange sie Kindergeld beziehen
Wir fordern die SPD Berlin, die Bundes-SPD und die SPD-Mitglieder des Deutschen Bundestages dazu auf, mit einer Gesetzesänderung zu erwirken, dass die Kosten für ärztlich verordnete nicht rezeptpflichtige Medikamente für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren wieder voll durch die Krankenkassen erstattet werden. Dies ist ein Beitrag zur gesundheitlichen Gleichbehandlung von Kindern aus finanziell schlechter gestellten Familien. Darüber hinaus fordern wir dazu auf, die Zuzahlung für Medikamente für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene so lange auszusetzen, wie sie sich im Kindergeldbezug befinden, d.h. in der Regel bis 25 – 27 Jahren, sofern sie in Ausbildung oder Studium sind und kein sozialversicherungspflichtiges eigenes Einkommen besitzen. Auch diese Maßnahme sichert einen gleichen Zugang aller zur notwendigen medizinischen Versorgung incl. Hilfs- und Heilmitteln wie z.B. Brillen oder Einlagen.
Die Leistungen sollen aus Steuermitteln durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses refinanziert werden.
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1.10.2020
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senates von Berlin werden gebeten unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass für Beschäftigte in ausreichender Weise die technische Ausstattung sowie die damit verbundenen geschützte Zugänge außerhalb der Dienstgebäude zur digitalen Infrastruktur der öffentlichen Verwaltung geschaffen werden, damit es den Beschäftigten ermöglicht wird, im Homeoffice den Alltagsbetrieb der Leistungsverwaltung aufrecht zu erhalten.
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