Antrag 114/I/2020 Volle Erstattung von nicht rezeptpflichtigen ärztlich verordneten Arzneimitteln für alle Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren

Status:
Annahme

 und Befreiung von der Zuzahlungspflicht für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene solange sie Kindergeld beziehen

 

Wir fordern die SPD Berlin, die Bundes-SPD und die SPD-Mitglieder des Deutschen Bundestages dazu auf, mit einer Gesetzesänderung zu erwirken, dass die Kosten für ärztlich verordnete nicht rezeptpflichtige Medikamente für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren wieder voll durch die Krankenkassen erstattet werden. Dies ist ein Beitrag zur gesundheitlichen Gleichbehandlung von Kindern aus finanziell schlechter gestellten Familien. Darüber hinaus fordern wir dazu auf, die Zuzahlung für Medikamente für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene so lange auszusetzen, wie sie sich im Kindergeldbezug befinden, d.h. in der Regel bis 25 – 27 Jahren, sofern sie in Ausbildung oder Studium sind und kein sozialversicherungspflichtiges eigenes Einkommen besitzen. Auch diese Maßnahme sichert einen gleichen Zugang aller zur notwendigen medizinischen Versorgung incl. Hilfs- und Heilmitteln wie z.B. Brillen oder Einlagen.

 

Die Leistungen sollen aus Steuermitteln durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses refinanziert werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

 und Befreiung von der Zuzahlungspflicht für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene solange sie Kindergeld beziehen

 

Wir fordern die SPD Berlin, die Bundes-SPD und die SPD-Mitglieder des Deutschen Bundestages dazu auf, mit einer Gesetzesänderung zu erwirken, dass die Kosten für ärztlich verordnete nicht rezeptpflichtige Medikamente für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren wieder voll durch die Krankenkassen erstattet werden. Dies ist ein Beitrag zur gesundheitlichen Gleichbehandlung von Kindern aus finanziell schlechter gestellten Familien. Darüber hinaus fordern wir dazu auf, die Zuzahlung für Medikamente für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene so lange auszusetzen, wie sie sich im Kindergeldbezug befinden, d.h. in der Regel bis 25 – 27 Jahren, sofern sie in Ausbildung oder Studium sind und kein sozialversicherungspflichtiges eigenes Einkommen besitzen. Auch diese Maßnahme sichert einen gleichen Zugang aller zur notwendigen medizinischen Versorgung incl. Hilfs- und Heilmitteln wie z.B. Brillen oder Einlagen.

 

Die Leistungen sollen aus Steuermitteln durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses refinanziert werden.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2021: überwiesen an die SPD-Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: