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Antrag 35/II/2019 Ungleichbehandlungen bei Anwendung von Künstlicher Intelligenz bei der Personalrekrutierung verhindern!

22.09.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestags, der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich für die Stärkung der Mitbestimmungs- und Kontrollrechte von Betriebs- und Personalräten und Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach §95 BetrVG auch für den Einsatz von KI-Systemen in der Personalrekrutierung einzusetzen und zu prüfen, ob das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz an die neuen technischen Möglichkeiten angepasst werden muss, was insbesondere Folgendes umfasst:

 

1. Grundsätzlich soll der Einsatz von KI Software im Bewerbungsprozess für die Bewerber*innen gekennzeichnet werden.

 

2. Die Beteiligung des Betriebs-/Personalrates und Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bei Personalentscheidungsprozessen:

  • Die Entscheidungen von KI-Systemen bei Bewerbungsprozessen sollen kontrolliert und kritisch bewertet werden: Um relevante Verzerrungen und eine Diskriminierung durch KI zu vermeiden, bekommt der Betriebs-/Personalrat und der/die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte  Einblick auf die Daten, mit denen eine KI trainiert wird. Das bedeutet, dass  der Betriebs-/Personalrat und der/die  Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte  bei den Einstellungen der Auswahlkriterien miteinbezogen wird und die Parameter offengelegt werden, wie die Ergebnisse  der KI zustande kommen bzw. gekommen sind.
  • einen rechtlichen Diskriminierungsschutz der Bewerberinnen und Bewerber durch den Betriebs-/Personalrat und der/die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte unter Anwendung des geltenden Rechts (AGG): Der Betriebsrat soll bei Anwendung von KI im Bewerbungsverfahren zugleich Ansprechpartner*in für die potenziell diskriminierten Bewerber*innen sein, die bei Benachteiligungen oder Diskriminierungen (AGG) ihre Rechte geltend machen können.

       

      Antrag 191/II/2019 Den Schutz vor Gewichtsdiskriminierung im LADG explizit verankern

      22.09.2019

      Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Landesregierung auf, das Merkmal Gewicht oder eine Formulierung, die dieses Merkmal vollumfänglich und gesichert umfasst, wie „äußeres Erscheinungsbild, wie insbesondere „Gewicht“ in § 2 des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) von Berlin aufzunehmen.

      Antrag 10/II/2019 Konsequent Quotierte Redelisten auf Parteitagen

      22.09.2019

      Die Redelisten auf Parteitagen soll nach dem folgenden Verfahren erstellt werden:

      Getrennt nach Genossinnen* und Genossen* werden die Wortmeldungen in der Reihenfolge ihrer Abgabe notiert. Das Wort erhält dann jeweils im Wechsel ein Genosse* und eine Genossin* bzw. umgekehrt (Reißverschlussprinzip) nach dem Prinzip der Erstredner*innenliste.

       

      Zur Redeliste zählt bereits die Einbringung des Antrages. Die Redeliste wird geschlossen, wenn die Quote nicht mehr eingehalten werden kann.

       

      Die Redeliste  kann per Geschäftsordnungsantrag (der durch das Plenum gestellt wird) für jeweils drei weitere Personen eines Geschlechts geöffnet werden. In §6 Abs. 2, Satz 2 des SPD-Statutes soll diese Regelung ergänzt werden.

      Antrag 09/II/2019 Doppelspitzen als optionales Vorstandsmodell auf allen Parteiebenen ermöglichen

      22.09.2019

      Die SPD möge ihre Statuten so ergänzen, dass es den Mitgliedern der SPD ermöglicht wird, in allen Gliederungen auf allen Ebenen so wie in den Arbeitsgemeinschaften der Partei Doppelspitzen mit mindestens  einer Frau zu wählen, sofern dies  von bzw. auf  der jeweiligen Gliederungsebene gewünscht ist.

       

      Die Doppelspitze soll das bestehende „klassische“ Vorstandsmodell mit einem/einer Vorsitzenden nicht ersetzen, sondern als optional  wählbares Vorstandsmodell neben das bisher bestehende treten. Das Statut soll vorsehen, dass vor Eintritt in Vorstandswahlen über das jeweils gewünschte Vorstandsmodell für die Parteiwahlperiode  entschieden wird. Die neuen statutarischen Regelungen finden, im Falle ihres Beschlusses durch den Landesparteitag und Bundesparteitag, bereits bei den Parteiwahlen  2020 Anwendung.

       

      Als Orientierungspunkt für die statutenändernde Regelung kann die im letzten  Jahr vom Parteivorstand geschaffene Regelung zur Ermöglichung von Doppelspitzen in den Ortsvereinen dienen.

      Antrag 188/II/2019 Paritäts-Gesetz als Leuchtturmprojekt für Berlin

      22.09.2019

      Das Land Berlin muss sich an die Spitze der Bewegung zur Einführung der Parität in Deutschland setzen. Berlin soll Vorreiterin auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen sein und ein Paritätsgesetz erlassen, das wirkliche Gleichstellung von Männern und Frauen in den Parlamenten sicherstellt. Daher fordern wir, dass die SPD Berlin die Einführung eines Paritäts-Gesetzes zu einem Leuchtturmprojekt für die Stadt erklären soll! Ziel muss es sein, zumindest im politischen Bereich der Stadt Gleichberechtigung endlich durchzusetzen.

       

      Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus, die sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Landesregierung und die SPD-Berlin auf, sich weiterhin für die Einführung eines Paritäts-Gesetzes für das Land Berlin einzusetzen, wie auf dem Landesparteitag vom 30. März 2019 beschlossen. Ein solches Gesetz soll für das Abgeordnetenhaus sowie die Bezirksverordnetenversammlungen gelten. Um einen größtmöglichen Effekt zu erzielen, sollen die Wahlkreise wie auch die Kandidat*innen-Listen paritätisch besetzt werden. Dabei sollen für die Parteien sowohl Landes- wie Bezirkslisten ermöglicht werden. Das neue Paritätsgesetz soll für die Abgeordnetenhauswahl 2021 gelten.