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Antrag 231/II/2019 Museen in Berlin familiengerecht ausbauen

22.09.2019

Familien und Kinder müssen ihren Platz in allen Berliner Museen finden. Es gibt jedoch aktuell nur wenige Museen in Berlin, die das Gefühl vermitteln, dass Familien mit Kindern wirklich willkommen sind. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, des Abgeordnetenhauses und des Bundestages dazu auf, einen Aktionsplan für eine familiengerechte Gestaltung der Museen in Berlin zu entwickeln. Dieser sollte unter anderem bauliche, konzeptionelle und kuratorische Aspekte umfassen.

Antrag 229/II/2019 Bibliotheken in Berlin familiengerecht ausbauen

22.09.2019

Wir begrüßen, dass in den Berliner Bibliotheken die Ausleihe für Kinder und Jugendliche kostenfrei ist. Berlin wächst und die Begegnungsorte für Familien mit Kindern müssen wachsen. Wir sehen die Berliner Bibliotheken bisher aber als noch nicht ausreichend genutzte Möglichkeit, für Familien Orte der Begegnung und des Austauschs zu sein. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, in den Bibliotheksentwicklungsplan für Berlin Vorschläge für eine familiengerechte Ausgestaltung der Bibliotheken einzuarbeiten.

Antrag 268/II/2019 Geld für Menstruationsprodukte im Arbeitslosengeld II

22.09.2019

In der Berechnung des Arbeitslosengeld II-Satzes für Frauen* und Mädchen sollen die erhöhten Kosten von Menstruationsprodukten berücksichtigt werden. Im Durchschnitt kosten Tampons, Binden etc. 4 bis 5 Euro. Daher soll der Satz entsprechend um 5 Euro pro Frau* und Mädchen angehoben werden.

Antrag 106/II/2019 Bildungsangebote in Schulen zum Thema ‚Häusliche Gewalt‘ erweitern

22.09.2019

Die Bildungsangebote in Schulen  zum Thema  ‚Häusliche Gewalt‘ müssen  erweitert werden, um die Ziele der Istanbul Konvention in Berlin umzusetzen. Dafür sind die finanziellen  Mittel aufzustocken.

 

Gleichzeitig wird dringend empfohlen eine Selbstverpflichtung des Trägers zu veranlassen, die veranschlagten Tarifsteigerungen auch an die MitarbeiterInnen weiterzureichen.

Antrag 153/II/2019 Familienpflegegeld: Pflegende Angehörige unterstützen - Partnerschaftlichkeit fördern

22.09.2019

Familie ist überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken. Fürsorge ist ein zentrales Bedürfnis von uns allen: Menschen wollen füreinander da sein und sich um ihre Angehörigen kümmern – sei es für kleine Kinder oder Menschen, die pflegebedürftig sind.

 

Allerdings sind diese Aufgaben und die damit verbundenen Lasten ungleich verteilt. Nach wie vor leisten Frauen den Löwenanteil an Kindererziehung und Pflege. Der „Gender Care Gap“ des zweiten Gleichstellungsberichtes  der Bundesregierung führt uns dies deutlich vor Augen.

 

Eine flächendeckende und qualitätsvolle Infrastruktur sorgt für Entlastung und Unterstützung. In der Pflege gehören dazu niedrigschwellige Beratung, z.B. in den Pflegestützpunkten, sowie professionelle Pflege in ambulanten und stationären Settings im sozialen Raum.

 

Mit dem Elterngeld, dem ElterngeldPlus  und dem Ausbau der Kindertagesbetreuung haben wir dazu beigetragen, dass immer mehr auch Väter für ihre Kinder da sind – etwas, dass sich sowohl die Väter als auch die Kinder wünschen.

 

Bei der Pflege von Angehörigen sieht es jedoch noch anders aus: Fast immer nehmen Frauen diese  Aufgabe wahr. Sie sind zwischen 50 und 60 Jahren und übernehmen die Pflege von Angehörigen oftmals direkt im Anschluss an die Erziehung der Kinder. Das bedeutet Stress, berufliche Einbußen, schlechte finanzielle Perspektiven und eine unzureichende Altersabsicherung bis hin zur Altersarmut. Die Instrumente, die bisher zur Unterstützung entwickelt wurden, sind ungenügend. Die Pflege- oder die Familienpflegezeit wird nur von gut 5 % aller Anspruchsberechtigten genutzt. Wir müssen deutlich feststellen: Wir lassen pflegende Angehörige, meist Frauen, im Stich.

 

Das müssen wir dringend ändern! Pflegende Angehörige haben unseren Respekt und unsere Unterstützung verdient. Diese drei Ziele müssen verfolgt werden:

  1. Eine gute Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ermöglichen.
  2. Partnerschaftlichkeit fördern und so zur Geschlechtergerechtigkeit in unserer Gesellschaft beitragen. Allen, die Pflegeaufgaben übernehmen, muss der Weg zu einer eigenständigen Existenz gesichert werden.
  3. Pflege allen ermöglichen, die diese für ihre Angehörigen übernehmen möchten. Die Absicherung der Zeit für Pflege muss sozial gerecht ausgestaltet sein.

 

Für uns Sozialdemokrat*innen stehen Fürsorge und Erwerbsarbeit nicht im Widerspruch zueinander. Im Gegenteil: Jeder Mensch muss und will Fürsorge und Arbeit verbinden – ganz unabhängig, ob es um Familie mit Kindern und/oder pflegebedürftigen Menschen, oder die Achtsamkeit für sich selbst geht.

 

Auf dem Weg zu einer sozialdemokratischen Familien- und Arbeitszeitpolitik haben wir schon einiges erreicht:

  • Elterngeld und Elterngeld Plus mit dem Ziel weiterer paritätischer Aufteilung
  • Ausbau der Kindertagesbetreuung mit dem Rechtsanspruch ab dem ersten Lebensjahr sowie der (kommende) Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule.

 

Doch wir wollen weitergehen, einige Ideen liegen bereits vor, insbesondere:

  • Familienarbeitszeit mit Familiengeld
  • Reduzierung der „Normalarbeitszeit“ nach skandinavischem Vorbild.

 

Die „Pflegezeit Plus“ für pflegende Angehörige mit einem „Familienpflegegeld“ schließt hier an, entwickelt die bestehende (Familien)Pflegezeit weiter und will die Inanspruchnahme attraktiver für alle Geschlechter machen. Im Kern beinhaltet unser Modell:

  • Der Anspruch auf Familienpflegegeld wird pro Pflegebedürftigem gewährt, der/die mindestens Pflegegrad 2 aufweist.
  • Eine Freistellung von der Erwerbsarbeit erfolgt für maximal 36 Monate pro pflegebedürftiger Person und kann flexibel von mehreren Personen in Anspruch genommen werden.
  • Die Inanspruchnahme ist nicht auf Verwandte beschränkt, sondern schließt auch Freund*innen sowie Nachbar*innen ein: Ein größerer Kreis von Anspruchsberechtigten erhöht die Chance auf paritätische Verteilung auf die Geschlechter.
  • Um die Partnerschaftlichkeit zu unterstützen, wird die Freistellung aufgeteilt: je 12 Monate müssen von mindestens zwei Personen genommen werden, weitere 12 Monate können frei aufgeteilt werden (analog „Isländisches Modell der Elternzeit“).
  • Der Rechtsanspruch auf Freistellung ist nicht an eine Betriebsgröße gebunden und beinhaltet ein Rückkehrrecht in den Betrieb.
  • Das Familienpflegegeld wird analog Elterngeld gestaltet und beträgt i.d.R. 64 % des Netto-Gehalts. Es wird nach oben gedeckelt und für untere Einkommensgruppen mit einer höheren Lohnersatzrate gewährt.
  • Das Familienpflegegeld wird über den Bundeshaushalt finanziert.

 

Pflege geht uns alle an und so ist es dringend an der Zeit, dass die Sozialdemokratie pflegende Angehörige nicht länger im Stich lässt. Lasst uns den Mut haben für eine zeitgemäße und bedarfsorientierte Absicherung bei der Pflege von Angehörigen!