Antrag 10/II/2019 Konsequent Quotierte Redelisten auf Parteitagen

Die Redelisten auf Parteitagen soll nach dem folgenden Verfahren erstellt werden:

Getrennt nach Genossinnen* und Genossen* werden die Wortmeldungen in der Reihenfolge ihrer Abgabe notiert. Das Wort erhält dann jeweils im Wechsel ein Genosse* und eine Genossin* bzw. umgekehrt (Reißverschlussprinzip) nach dem Prinzip der Erstredner*innenliste.

 

Zur Redeliste zählt bereits die Einbringung des Antrages. Die Redeliste wird geschlossen, wenn die Quote nicht mehr eingehalten werden kann.

 

Die Redeliste  kann per Geschäftsordnungsantrag (der durch das Plenum gestellt wird) für jeweils drei weitere Personen eines Geschlechts geöffnet werden. In §6 Abs. 2, Satz 2 des SPD-Statutes soll diese Regelung ergänzt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Empfehlung der AK II/2019: Erledigt durch Beschlusslage

LPT II/2019: überwiesen an die Statutenkommission

 

Stellungnahme Statutenkommission 26.08.2020:

 

Die Statutenkommission hat den überwiesenen Antrag des Landesparteitages Konsequent quotierte Redeliste auf Parteitagen“ und das Thema erneut in seiner Sitzung am 26.08.2020 aufgerufen und beraten. Die Statutenkommission sieht gegenwärtig keinen Anlass, erneut in der Sache zu votieren und weist in diesem Zusammenhang hin, dass aus ihrer Sicht nicht angezeigt ist, statutenändernde Anträge, über die bereits der Landesparteitag entschieden hat, in derselben Wahlperiode zur erneuen Befassung aufzurufen.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Redelisten auf Parteitagen soll nach dem folgenden Verfahren erstellt werden:

Getrennt nach Genossinnen* und Genossen* werden die Wortmeldungen in der Reihenfolge ihrer Abgabe notiert. Das Wort erhält dann jeweils im Wechsel ein Genosse* und eine Genossin* bzw. umgekehrt (Reißverschlussprinzip) nach dem Prinzip der Erstredner*innenliste.

 

Zur Redeliste zählt bereits die Einbringung des Antrages. Die Redeliste wird geschlossen, wenn die Quote nicht mehr eingehalten werden kann.

 

Die Redeliste  kann per Geschäftsordnungsantrag (der durch das Plenum gestellt wird) für jeweils drei weitere Personen eines Geschlechts geöffnet werden. In §6 Abs. 2, Satz 2 des SPD-Statutes soll diese Regelung ergänzt werden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: