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Antrag 115/I/2022 Produktions-und Humanitärkrisen präventiv verhindern I

17.05.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung zur präventiven Eindämmung künftiger globaler Krisen zu einer übergreifenden Strategie auf, die unter anderem die folgenden Maßnahmen beinhaltet:

  • Weitere Etat-Aufstockung des UN-Welternährungsprogramm (WFP) und eine zusätzliche Finanzmittelausstattung für humanitäre Hilfe durch das Bundesentwicklungsministerium
  • Finanzielle Unterstützung der Ukraine zur Aufrechterhaltung bzw. zum Wiederaufbau der heimischen Getreideproduktion durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
  • Bereitstellung dieser zusätzlichen Finanzmittel für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durch das Bundesministerium der Finanzen.
  • Das Einsetzen des Auswärtigen Amtes bei starken agrarproduzierenden Ländern (z.B. USA, Argentinien, China) zur Verfügungstellung weiterer Ernteerträge für das WFP zur direkten Linderung möglicher Versorgungskrisen und präventiven Verhinderung von Spekulationsblasen

 

Antrag 116/I/2022 Produktions-und Humanitärkrisen präventiv verhindern II

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden dazu aufgefordert, umgehend Maßnahmen zu erlassen, die eine deutlich striktere Regulierung mit Nahrungsmitteln und Nahrungsmittelrohstoffen an den Finanzmärkten zum Ziel haben zur Eindämmung möglicher Spekulationsblasen von Lebensmitteln.

Antrag 137/I/2022 Digitale Sitzungen der BVV im Bezirksverwaltungsgesetz ermöglichen

17.05.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus auf, zeitnah – noch im Jahr 2022 – eine Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes vorzunehmen, um den Bezirksverordnetenversammlungen und ihren Gremien sowie den BVV-Fraktionen, eine Tagung in digitalen Sitzungen zu ermöglichen.

 

Ziel sollte es sein, gemeinsame Standards festzulegen. Gleichzeitig sollten Einzelheiten über die Geschäftsordnungen der Bezirksverordnetenversammlungen geregelt werden können.

 

Antrag 138/I/2022 Zurück in die Vergangenheit - § 8a Bezirksverwaltungsgesetz

17.05.2022

Wir fordern die Abgeordneten der SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus auf sich für die nachfolgende Gesetzesänderung oder eine sinngemäße Anpassung des § 8a Bezirksverwaltungsgesetz einzusetzen:

 

  • 8a Bezirksverwaltungsgesetz soll wie folgt neu gefasst werden:
  • 8a Sitzung ohne oder in eingeschränkter Anwesenheit

 

(1) Abweichend von § 8 Absatz 2 Satz 1 BezVwG kann eine Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung im Wege einer Bild- und Tonübertragung oder in einem gemischten Verfahren in Anwesenheit und mit durch Bild- und Tonübertragung hinzugeschaltete Bezirksverordnete durchgeführt werden (Videositzung und Hybridsitzung), wenn und soweit die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung dies vorsieht. Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung soll dies insbesondere vorsehen, um außergewöhnliche Gefahren für Leib, Leben oder Gesundheit der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung abzuwenden oder um vergleichbar schwerwiegenden allgemeinen Notlagen Rechnung zu tragen, um die politische Teilhaber aller Bezirksverordneten unabhängig von ihrer beruflichen, familiären oder gesundheitlichen Situation zu ermöglichen und um eine breitere Öffentlichkeit und Bürgerbeteiligung herstellen zu können.

 

Bei Abstimmungen ist zu gewährleisten, dass diese manipulationssicher möglich sind. In den Fällen des Satzes1 können geheime Abstimmungen im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden. Schlussabstimmungen über Rechtsverordnungen zur Festsetzung von Bebauungsplänen, Landschaftsplänen und anderen baurechtlichen Akten, die nach Bundesrecht durch Satzung zu regeln sind, sowie von naturschutzrechtlichen Veränderungsverboten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sollen als Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden.

Antrag 139/I/2022 Moderne, familienfreundliche Fraktionssitzungen auf Bezirksebene ermöglichen

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Berliner Senat sollen sich dafür einsetzen, dass das Bezirksverwaltungsgesetz dahingehend geändert wird, dass an einer Fraktionssitzung digital teilnehmende Verordnete ebenfalls einen Anspruch auf Sitzungsgeld bekommen und somit moderne, familienfreundlichen Fraktionssitzungen für die ehrenamtlich tätigen Verordneten ermöglicht werden. Die Möglichkeit von hybriden Sitzungen sollen als Standard von Fraktionssitzungen somit ermöglicht werden. Hierzu soll der von § 8 Absatz 2  BezVG dahingehend geändert oder durch Kommentierung geschärft werden, dass die persönliche Anwesenheit auch in digitaler Teilnahme gelten gemacht werden kann.