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Antrag 16/I/2020 Verteidigung und Wiederherstellung der Flächen- und Branchen-Tarifverträge, für das uneingeschränkte gewerkschaftliche Streikrecht

1.10.2020

Der Flächen- bzw. Branchentarifvertrag ist das zentrale Instrument zur Aufhebung bzw. Einschränkung der Lohnkonkurrenz zwischen den abhängigen Beschäftigten wie zwischen den Unternehmen. Er schafft soziale Sicherheit, Rechtssicherheit und er bildet die Gestaltungsgrundlage für die Arbeitsbeziehungen. Der Flächentarifvertrag als Rückgrat des Tarifsystems ist zunehmend bedroht. Die SPD Berlin unterstützt den Kampf für die Verteidigung der Flächen- bzw. Branchentarifverträge und ihre Rückeroberung, um den durch die AgendaReformen befeuerten Unterbietungswettlauf zu bekämpfen.

 

Die (Re)Integration der ausgegliederten Bereiche in die Flächen- und Branchentarifverträge, die Eroberung dieser Tarifverträge für viele tarifvertragsfreie Zonen stärkt die Tarifbindung. Sie ist eine der zentralen Herausforderungen der Gewerkschaften. Nur so können gute Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten gesichert und damit die Teilhabe der Beschäftigten am gesellschaftlich erwirtschafteten Wohlstand gesichert werden. Sie ist damit konstitutiver Bestandteil der Demokratie.

 

Vor dem Hintergrund unterstützt die SPD Berlin die Kämpfe von Belegschaften.

 

Zugleich setzt sie sich ein, dass eine Verbesserung des institutionellen Rahmens des Tarifsystems durchgesetzt wird. Dies ist zum Beispiel durch eine substanzielle Erleichterung von Allgemeinverbindlichkeitsregelungen (AVE) zu erreichen. Dazu gehört auch der Kampf für die Aufhebung von Gesetzen, die ein faktisches Lohndiktat bedeuten, wie z.B. das DRG-System im Gesundheitswesen oder die „Zumutbarkeitsregeln“ unter den Hartz-Gesetzen.

 

Die SPD Berlin setzt sich dafür ein, dass im Verantwortungsbereich des öffentliche Sektors die Branchen- und Flächentarifverträge, d.h. TV-L und TVöD, überall voll zur Geltung kommen. Sie sind der Mindeststandard.

 

Gesetzliches Verbot von Tarifflucht durch Ausgründung und Outsourcing: Alle Formen der Ausgründung und des Outsourcing in privaten und öffentlichen Unternehmen führen mit Zersetzung der großen Flächentarifverträge letztendlich zu einer Spaltung der Belegschaft und zu einer Konkurrenz zwischen den Mitarbeiter*innen. Ausgründungen und Outsourcing zerschlagen nicht nur innerbetriebliche Strukturen, sondern vor allem auch gewerkschaftliche.

 

Die Zerstörung des Systems der Branchen- und Flächenvertragssystems wie sie Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer mit seinen Vorschlägen zu modularen Tarifverträgen“ vorschlägt, lehnt die SPD Berlin ab, genauso wie Regierungsvorschläge, die Unternehmer für den Abschluss von Tarifverträgen mit Steuererleichterungen und dem Recht auf Öffnungsklauseln zu belohnen.

 

Die SPD Berlin setzt sich dafür ein, dass gegen Regierungsmaßnahmen und Unternehmensentscheidungen zur Tarifflucht das uneingeschränkte Streikrecht gelten muss.

Antrag 02/I/2020 Wahlrecht für alle Fachausschuss-Mitglieder

30.09.2020

Die Mitglieder des Landesvorstands werden aufgefordert, die Richtlinien der Fachausschüsse, Foren und Arbeitskreise in der Berliner SPD dahingehend zu ändern, dass Fachausschuss-Mitglieder ohne Parteimitgliedschaft wieder – wie zuvor jahrelang üblich – über aktives und passives Wahlrecht in ihrem Fachausschuss verfügen.

 

Antrag 17/I/2020 Servicegesellschaften abschaffen – Tarifbindung stärken!

30.09.2020

Immer mehr Unternehmen nutzen die Möglichkeit der Ausgründung von Dienstleistungen und Personalkosten. Ziel ist die Reduktion von Kosten und eine Flexibilisierung des Personaleinsatzes.

 

Im Krankenhausbereich setzte durch den steigenden Kostendruck bereits in den 80er Jahren eine massive Ausgliederungswelle ein. Durch die Fremdvergabe bestimmter Leistungen konnten bereits Kosten gesenkt werden. Um auch noch die Umsatzsteuer einzusparen, gibt es die Möglichkeit der Gründung einer Servicegesellschaft unter der Voraussetzung einer umsatzsteuerlichen Organschaft i. S. d. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG. Das heißt vereinfacht, dass der*die Träger*in in finanzieller, organisatorischer und wirtschaftlicher Form an der Servicegesellschaft beteiligt ist, also in gewisser Weise einen Unternehmenszweig gründet.

 

Durch die Ausgliederung von bestimmten Dienstleistungen in Tochterunternehmen oder Servicegesellschaften kann die Tarifbindung des Ursprungsunternehmens umgangen werden. Damit verschlechtern sich meistens die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Zum einen besteht für die Träger*innen Spielraum bei der Befristung von Verträgen. Beschäftigte in Servicegesellschaften haben häufig befristete Verträge und werden am Ende der Befristung gekündigt. Sie arbeiten zu deutlich niedrigeren Löhnen als Beschäftigte im Hauptbetrieb. Auch bei Urlaub, Weihnachtsgeld und Schichtzulagen kann das Unternehmen in Servicegesellschaften Geld sparen. Dadurch entsteht zwischen Beschäftigten, die innerhalb eines Betriebes zu unterschiedlichen Bedingungen arbeiten, Frust und Entfremdung. Das erschwert auch eine Organisation von Arbeitnehmer*innen in Gewerkschaften.

 

Die SPD hat in Berlin bereits die Rückführung der Servicegesellschaften von Charité, Vivantes und BVG beschlossen. Doch in Berlin arbeiten noch viele Arbeitnehmer*innen unter prekären Bedingungen in Servicegesellschaften von Stiftungen, Krankenhäusern, Altenheimen und anderen Unternehmensformen.

 

Wir fordern daher:

  • Verbot der Ausgründung von Dienstleistungen in Servicegesellschaften
  • Abschaffung der steuerlichen Anreize zur Ausgründung von Dienstleistungen in Servicegesellschaften (Umsatzsteuer)
  • Stärkung der Tarifbindung durch die Einführung der unternehmerischen Einheit zwischen Mutterunternehmen und Ausgründungen
  • Rückführung von allen Servicegesellschaften kommunaler Unternehmen und Gesellschaften unter Berücksichtigung der Erfahrungsstufen der Beschäftigten bei Lohnverhandlungen und einer Arbeitsplatzgarantie für alle bisher bei den Servicegesellschaften beschäftigten

 

Antrag 79/I/2020 Forschen statt Verkaufen: Stärkere Grundfinanzierung von (Grundlagen-) Forschung

30.09.2020

Als eine der weltweit stärksten Forschungsnationen investierte Deutschland 2015 circa 3.1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (dies entspricht etwa 115 Milliarden Euro) in Forschung und Entwicklung. Etwa ein Drittel dieser Ausgaben entfällt laut Forschungsatlas der Deutschen Forschungsgemeinschaft auf Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

 

Trotz dieser auf den ersten Blick hoch scheinenden Investitionen klagen Universitäten und Forschungseinrichtungen immer wieder über massive Finanzierungsprobleme. Investitionen von Seiten des Bundes sind aufgrund des Kooperationsverbots oft schwierig. Weil der Großteil der ‚garantierten‘ Finanzmittel für Administration und Aufrechterhaltung von Lehrbetrieb und Infrastruktur bei steigenden Student*innenzahlen verwendet werden müssen, zwingen diese Finanzierungsmängel Professor*innen, Doktorand*innen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen einen Großteil ihrer Arbeitszeit mit dem Einwerben von Drittmitteln zu verbringen um bestehende Stellen zu erhalten und neue – meist befristete – Anstellungsverhältnisse zu schaffen. Dies hat dazu geführt, dass die Drittmittelquote bei Universitäten knapp unter 30 Prozent, bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen mittlerweile sogar über 30 Prozent liegt.

 

Bund, EU und staatlich finanzierte Förderorganisationen beteiligen sich neben Wirtschaftsunternehmen munter am Ausschreiben von befristeten Projekten mit Finanzierungssummen in Milliardenhöhe. Dies soll durch Wettbewerb unter den Forschenden die optimale Investition in die aussichtsreichsten Projekte garantieren, führt aber zu einer unproportionalen Verteilung der Forschungsgelder zu Gunsten von Professor*innen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen, die besonders gut darin sind, sich selbst zu vermarkten. Beispielhaft dafür sind die Ergebnisse der dritten Runde der sogenannten Exzellenzinitiative, bei der kleinere Universitäten quasi chancenlos waren. Die dringend benötigten Fördermittel wurden an die großen namhaften Universitäten vergeben, bei denen immense Ressourcen in die Antragsarbeit gesteckt wurden.

 

Des Weiteren fokussieren sich bei dieser wettbewerbsartigen Vergabe von Forschungsmitteln – meist in Kooperation mit Industriepartner*innen – die Investitionen auf vermarktbare und gewinnversprechende Ideen. Auch die Wissenschaft schafft es nicht sich der kapitalistischen Verwertungslogik zu entziehen. Oft werden nur Kombinationen bereits erfolgreicher Forschung als innovativ verkauft und wegen hoher Erfolgsaussichten finanziert. Ideen, Visionen und Träume, die einst der Ursprung von wissenschaftlichem Fortschritt in allen Bereichen waren, gehen bei solchen Vergabeverfahren tendenziell eher leer aus, da die Aussichten auf Erfolg oft nicht kalkulierbar sind. Professor*innen und Wissenschaftler*innen, die zwar als Visionär*innen in ihren jeweiligen Fachgebieten Außergewöhnliches erreichen können, allerdings keine Drittmittel anwerben, werden für ihre Universitäten und Forschungseinrichtungen wertlos, da Kennzahlen und Statistiken die Leistungsbewertung dominieren und Wissenschaftler*innen ohne Finanzmittel weniger forschen und publizieren können.

 

Da die hier kurz dargestellte gegenwärtige Praxis im Wissenschaftsbetrieb eine bürokratische Ressourcenverschwendung ist, die der Grundlagenforschung, dem wissenschaftlich präzisen Arbeiten und Innovation im Weg steht, fordern wir zunächst erneut, dem beschlossenen Antrag C14 – Umdenken bei der Hochschulfinanzierung vom BuKo 2013 folgend:

 

  • Eine vollständige Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern um zielgerichtete Forschungsfinanzierung zu erleichtern.
  • Eine Reduzierung der Drittmittelfinanzierung – bei gleichzeitiger Erhöhung der Grundfinanzierung von Forschungseinrichtungen und Universitäten.
  • Eine Überwindung von privaten Drittmittelinvestitionen an öffentlichen Forschungseinrichtungen, um die Freiheit der Forschung zu erhalten.

 

Des Weiteren fordern wir:

  • Die Schaffung von Forschungseinrichtungen mit allen wissenschaftlichen Freiheiten und großzügigen finanziellen Mitteln, losgelöst von ständiger Kontrolle von Erfolgen und Profitabilität, zur Versammlung von führenden Wissenschaftler*innen welche auf ihren Fachgebieten und interdisziplinär zivile Forschung nach Grundregeln wissenschaftlicher Ethik für eine freiere und gerechtere Gesellschaft betreiben.
  • Eine Minimierung der Verwaltungstätigkeit für Forschende. Der Akademische Karriereweg mit einer fortschreitenden Entfernung von Forschung und Entwicklung hin in Administrative Positionen kann nicht der einzig finanziell logische sein. Dafür müssen Arbeitsverträge entfristet werden und eine gerechte Bezahlung für Wissenschaftler*innen in allen Stufen ihrer Karriere garantiert werden.
  • Studentische Hilfskräfte leisten einen wichtigen Beitrag für Lehre und Forschung an den Hochschulen. Um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, müssen auch studentische Beschäftigte in die Personalvertretungsgesetze der Länder aufgenommen werden. Wissenschaftler*innen sowie studentische Beschäftigte haben außerdem einen Anspruch auf tarifvertraglichen Schutz. Wir fordern daher mit Bezugnahme auf das Templiner Manifest der GEW die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Flächentarifverträge des öffentlichen Dienstes auf alle Beschäftigten in Lehre und Forschung.
  • Eine Abschaffung der Exzellenzinitiative zur Forschungsförderung. Die finanziellen Mittel sollen stattdessen für die bedingungslose Ausfinanzierung von Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen verwendet werden.
  • Eine Abkehr der Beurteilung von wissenschaftlichem Erfolg anhand von rein quantitativen Größen im Allgemeinen. Bei den immer weiter steigenden Zahlen an Veröffentlichungen, Konferenzen und Konferenzbeiträgen, ist eine Qualitätssicherung und -beurteilung meist schwierig, wenn nicht sogar unmöglich.

 

Eine Erhöhung der Investitionen und Zuschüsse für frei zugängliche Veröffentlichung von Forschungsergebnissen und Rohdaten, um wissenschaftlichen Austausch zu stärken und Forschung dadurch zu beschleunigen. Hierbei sollen kleine und sozial- und geisteswissenschaftliche Fachgebiete genauso berücksichtigt werden, wie große- und MINT-Fachgebiete. Wissenschaftler*innen sollten nicht im Wettbewerb gegeneinander antreten, sondern vereint die Forschung vorantreiben. Die Bereitschaft dafür wird aber durch den Wettbewerb um Fördergelder eingeschränkt.

Antrag 83/I/2020 Demokratiebildung? Jugendbeirat!

30.09.2020

Die Wahlbeteiligung gerade bei Erst- bzw. Jungwähler*innen geht zurück bzw. stagniert. Ein Grund hierfür ist die mangelnde Partizipation von Kindern und Jugendlichen sowie eine mangelhafte Erziehung und Förderung von Jugendvereinen, die das Demokratieverständnis für Kinder und Jugendliche fördern und damit einen Beitrag leisten, die jungen Menschen zu mündigen Demokrat*innen zu erziehen. Damit ein Teil dazu beigetragen wird, diesem Trend entgegengewirkt wird und um Kindern und Jugendlichen die Vertretung ihrer eigenen politischen Interessen zu ermöglichen, fordern wir, dass ein Jugendbeirat auf Bezirks- und Landesebene etabliert wird.

 

Jugendbeirat – aber warum? 

Erst einmal was ist überhaupt ein Jugendbeirat und was sind seine Aufgaben?

 

Ein Jugendbeirat ist ähnlich wie ein Seniorenbeirat ein Beirat, der von Jugendlichen im Alter von 12-18 Jahre gewählt wird und sich aus Jugendlichen in diesem Alter zusammensetzt. Bei der Zusammensetzung muss dabei auf die Quotierung geachtet werden. Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen im Bezirk bzw. der Stadt.

 

Die Mitglieder des Beirats erhalten hier die Möglichkeit an den politischen Prozessen aktiv zu partizipieren und ihre Ideen einzubringen. Sie dürfen Anträge bzw. Anfragen stellen und erhalten Rederecht in Ausschüssen und BVV- Versammlungen.

 

Ein Jugendbeirat ist gelebte Demokratie und es ist überfällig eben jenen in Berlin einzuführen. Zudem sollte dort wo ein Seniorenbeirat existiert auch ein Jugendbeirat partizipieren dürfen.

 

Deshalb fordern wir, dass sich die SPD-Mitglieder der Bezirksfraktionen und des Abgeordnetenhauses dafür einsetzen, dass das Bezirksverwaltungsgesetz um eine Norm ergänzt wird:

  • Kinder- und Jugendbeteiligung: Der Bezirk muss bei Planungen und Vorhaben die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Zur Wahrnehmung dieser Interessen soll ein Kinder-und Jugendbeirat gebildet werden. Der Beirat ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.

 

  • Im Rahmen des Aufgabenbereiches des Kinder-und Jugendbeirates unterstützen die Organe des Bezirks den Beirat in seinem Wirken. Sie beziehen ihn zur Beteiligung der Kinder 25und Jugendlichen beiallen Planungen und Vorhaben in die Entscheidungsfindung ein.

 

Der Kinder-und Jugendbeirat erhält eine genaue Satzung, welche folgende Bereiche umfasst: Aufgaben, Zusammensetzung, Wahlzeit, Wahlverfahren, Geschäftsordnung, Vorstandstätigkeiten, Finanzierung und Datenverarbeitung. Änderungen der Satzung kann vom gewählten Kinder-und Jugendbeirat vorgenommen werden. Bedarf jedoch die einfache Zustimmung der Bezirksversammlung.