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Antrag 103/II/2021 Forum für Frieden und Völkerrecht Berlin

9.11.2021

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert sich für die zeitnahe Schaffung eines „Forums für Frieden und Völkerrecht in Berlin“  gemäß dem nachfolgend entwickelten Konzept  einzusetzen:

 

Begründung des Vorhabens:

Berlin braucht als Stadt des Friedens, der Internationalität sowie des Ost-West-und Nord-Süd-Dialogs auf der Grundlage globaler Gerechtigkeit und der nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen neben dem Eine-Welt-Haus Global Village auch ein Haus des Friedens und des Völkerrechts. Berlin ist als „europäische Metropole mit menschlichem Maß“ auch der ideale Standort dafür. Ein solches Zentrum ergänzt zudem die Wirkung und Ausstrahlung von schon bestehenden Einrichtungen wie dem Deutschen Institut für Menschenrechte und dem Zentrum für Internationale Friedenseinsätze, die bereits ihren Sitz in Berlin haben.

 

Der nachfolgende Antrag ist zugleich eine Aktualisierung des vom FA I im Zusammenhang mit dem Wahlprogramm für die Abgeordnetenhaus 2016 entwickelten Leitbilds „Berlin – weltoffene Stadt“ wie des LPT – Beschlusses von 2003 zur internationalen Rolle Berlins.

 

Vorbild für den wissenschaftlichen Bereich kann das Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI ) sein, dass Forschung, Publikationen und Veranstaltungen ausrichtet, um als unabhängige, faktenbasierte und interdisziplinäre Plattform für globale Friedens- und Sicherheitsaspekte zu dienen.

Nachdem auf zivilgesellschaftlicher Ebene die Idee eines Zentrums für Frieden und Völkerrecht nicht nur als Konzept ausgearbeitet, sondern auch in Form der in dem vorliegenden Antrag genannten Realisierungsschritte operationalisiert hat, ist es an der Zeit, dass auch die SPD Berlin sich dieses Projekt zu Eigen macht und die Chance wahrnimmt, in einer Koalition fortschrittlicher Kräfte auch die maßgebliche Rolle bei seiner Realisierung einzunehmen

Antrag 108/II/2021 Lieber VBB statt Paigo.de

9.11.2021

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und im Abgeordnetenhaus sind aufgefordert auf die Umsetzung der folgenden Punkte hinzuwirken:

  1. Der VBB richtet ein Verfahren ein durch das festgestellt wird, ob ein*e Kund*in nach Feststellung einer „fahrscheinslosen“ Benutzung des ÖPNV, eine Fahrtberechtigung hat. Das bedeutet eine automatisierte Prüfung ob zwischen Kund*in und VBB ein Vertrag besteht. Erst wenn die Feststellung negativ ausgeht, erhalten Kunden eine Zahlungsaufforderung. Dies betrifft insbesondere Abonnent*innen einer Zeitkarte („Fahrcard“), eines Schüler*innentickets, eines Studierendenausweises oder eines Azubi-Tickets. Im Zweifel sind die datenschutzrechtlich gebotenen Voraussetzungen in der allgemeinen Beförderungsbedingung des VBB zu schaffen.
  2. Dem VBB zu untersagen mit privaten Inkassounternehmen, wie Paigo.de zusammenzuarbeiten, also das Eintreiben des erhöhten Beförderungsentgelts zu privatisieren. In dem Zuge sind Inkassogebühren auf das notwendige Minimum zu reduzieren und transparent in der allgemeinen Beförderungsbedingung zu regeln.
  3. Einen Verhaltenskodex für Kontrolleur*innen zu erarbeiten und durchzusetzen und das Outsourcing der Fahrscheinkontrollen zu beenden.
  4. Wir halten an unserer Beschlusslage fest. Wir Jusos fordern einen fahrscheinlosen, barrierefreien und beitragsfinanzierten ÖPNV.

 

Antrag 109/II/2021 Südausgang des S-Bahnhofs Westend endlich wieder eröffnen

9.11.2021

Die Mandatsträger*innen der SPD auf Bezirks- und Landesebene werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Südausgang des S-Bahnhofs Westend südlich des ehemaligen Parexel-Gebäudes zur Straße „Am Bahnhof Westend“ endlich wieder eröffnet wird.

Antrag 111/II/2021 Bußgelderhöhungen finanzieren verbesserte Verkehrsüberwachung

9.11.2021

Die Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Bußgelder für Fehlverhalten im Straßenverkehr (Bundesratsbeschluss vom 08. Oktober 2021) sollen zur verstärkten Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs verwandt werden.

 

Neben einer personellen Aufstockung der Ordnungsämter und der Ausweitung der mobilen wie stationären Geschwindigkeitsüberwachung sollen insbesondere die personellen und logistischen Voraussetzungen für ein konsequentes Abschleppen bei Behinderungen und Gefährdungen des Fuß- und Radverkehrs verbessert werden.

Antrag 12/II/2021 Der Kulturstandort Deutschland muss krisensicher gemacht werden

9.11.2021

In Deutschland leben ungefähr 1,8 Millionen Menschen, die dem Kultursektor angehören. Was aber nicht vergessen werden darf, ist die Tatsache, dass das Erschaffen von Kunst und Kultur auch Arbeit ist. Arbeit, die in den meisten Fällen auf selbstständiger bzw. freiberuflicher Basis erfolgt, wodurch alle anfallenden Kosten (Miete(n), Materialkosten, Produktionskosten, Fahrtkosten, Versicherungsbeiträge etc.) von ihnen eigenständig und im vollen Umfang getragen werden müssen. Um diese Kosten Decken und zusätzlich dazu auch noch Umsatz generieren zu können, sind viele Künstler*innen auf öffentliche Auftritte vor Publikum angewiesen. Entfallen diese Auftritte, bleiben sie auf diesen und ggf. weiteren Kosten sitzen.

Die Corona-Krise hat gezeigt, wie sehr Künstler*innen von diesen Auftritten abhängig sind und auch, wie schnell sie diese Abhängigkeit in eine wirtschaftliche und soziale Notsituation bringen kann. Aufgrund der Übertragungsart der Viren mussten seit dem Beginn der Pandemie zahlreiche Konzerte, Lesungen, Konzerte und sonstige Auftritte vor einem Publikum abgesagt werden. Auf bereits getätigte Vorauszahlungen blieben viele der Künstler*innen sitzen. Weitere Einnahmen blieben ebenfalls aus. Die Bundesregierung hat zwar eine Künstler*innensoforthilfe bis zum 31.03.2021 ausgelobt. Doch diese einmalige Zahlung erfolgte zum einen mit großer Verspätung und vermochte es bei vielen nicht, die laufenden Kosten abzudecken. Für viele blieb daher nur die Möglichkeit der Verschuldung.

Gerade in einer Metropole wie Berlin leben und wirken besonders viele Kulturschaffende. Dadurch ist die prekäre Situation vieler Künstler*innen besonders hier stark spürbar gewesen. Ein Ende der Pandemie und der daraus resultierenden Kontaktbeschränkungen gerade für den Kulturbereich ist nach aktuellem Stand noch nicht vollends absehbar. Unklar bleibt daher auch die Situation vieler Künstler*nnen in Berlin und Deutschland. Daher setzen wir uns besonders stark für Künstler*innen ein.

Es gilt allerdings nicht nur Künstler*innen während der aktuell laufenden Pandemie zu unterstützen. Daher muss auch die Kulturbranche für eventuelle Extremsituationen vorab abgesichert werden. Denn die Kultur- und Kreativwirtschaft leistet mit rund 174 Milliarden Euro Umsatz jährlich nicht nur einen wichtigen Beitrag für die deutsche Wirtschaft, sondern erhält und entwickelt auch die kulturelle Vielfalt in unserem Land.

Wir fordern daher:

  • Die Einführung einer monatlich ausgezahlten Grundsicherung für selbstständige Kunstschaffende in Ausnahmesituationen wie Pandemien, die ohne Antrag und sofort bei Feststellung einer Ausnahmesituation ausgezahlt wird. Sie gilt sofort und als Überbrückung zu dem von uns schon gefordertem Bürgergeld. Die Grundsicherung soll den täglichen persönlichen Bedarf während des beruflichen Ausfalls abdecken (Miete, Nebenkosten, Unterhaltskosten etc.). Diese Zahlung kann beansprucht werden, sollte die Ausführung der Arbeit auf absehbare Zeit nicht möglich sein. Diese Grundsicherung wird nur über einen begrenzten Zeitraum hinweg gewährt. Eine Verlängerung kann aber beantragt werden. Träger der Grundsicherung soll mittelfristig die Künstlersozialkasse (KSK) sein. Dazu muss der Zugang zur KSK für alle künstlerischen Berufe und Arbeitsverhältnisse niedrigschwellig geöffnet werden und mittels einer Einmalzahlung die KSK angemessen ausgestattet werden, um ein entsprechendes Leistungsniveau bieten zu können. Kurzfristig soll das Land Berlin mit gutem Beispiel vorangehen und eine entsprechende Stelle auf Landesebene schaffen.
  • Staatliche Ersatzleistungen für pandemie- oder ähnliche krisenbedingte Ausfälle von Veranstaltungen. Z.B. im Falle von geleisteten Vorauszahlungen durch Künstler*innen (Materialkosten, Fahrtkosten etc.) für Auftritte, Ausfall der Künstlergage etc. Die Ersatzleistung soll dabei in erster Linie marktwirtschaftlich schwachen Künsterl*innen zugutekommen, wie Solo-Selbstständigen, Kollektiven und kleineren Veranstaltungsfirmen. Um dieses Ziel zu erreichen muss die Ersatzleistung im Gesetzgebungsverfahren mit geeigneten Bedingungen wie einer Höchstsumme pro Einzelzahlung oder einer Staffelung nach Umsatz der Antragsteller*innen ausgestaltet werden.
  • Die Befreiung der Kommunen von ihren (Alt)Schulden, um ihnen mehr finanzielle Möglichkeiten zu geben und Kultur auf lokaler Ebene zu fördern.
  • Eine staatliche Übernahme der Versichertenbeitragszahlung zur Künstlersozialkasse nach Feststellung einer Ausnahmesituation.