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Antrag 232/II/2019 Gleichberechtigung für religiöse Minderheiten – Staatsvertrag

22.09.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass

 

  • der Senat für Kultur und Europa die Prüfung des Antrags der Alevitischen Gemeinde auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts schnellstmöglich wieder aufnimmt.
  • die Verhandlungen über einen Staatsvertrag mit der alevitischen Gemeinde wieder aufgenommen werden
  • der Senat von der Position Abstand nimmt, dass Berlin die Prüfung für die Anerkennung der alevitischen Gemeinde in Nordrhein-Westfalen abwartet, und dass, wenn bis Ende 2019 keine abgeschlossene Prüfung aus NRW vorliegt, eine eigene Prüfung vorgenommen wird.

 

Antrag 207/II/2019 Umsetzung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

22.09.2019

Bei den Ausführungsvorschriften zum Staatsbürgerschaftsrecht ist darauf zu achten, dass:

  1. die Einwanderungsbehörden in Berlin durch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung angewiesen werden, das Merkmal „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ in den §§ 9 und 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ein-
    schränkend und ausschließlich dahingehend auszulegen ist, dass lediglich das Eingehen oder Bestehen einer Doppelehe oder Mehrehe der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse und damit der Einbürgerung entgegenstehen.
  2. Soweit die Auslegung der Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Inneren zur „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ auf andere Kriterien ausgeweitet werden oder aber die Auslegung weitestgehend den einzelnen Behörden überlassen werden sollen und damit der Willkür Tür und Tore geöffnet werden, ist der Berliner Senat aufgefordert, sich für entsprechende Einschränkungen auch auf Bundesebene

 

Antrag 222/II/2019 Versprechen einer Humanitären Migrationspolitik einhalten und Verwaltungsspielräume nutzen

22.09.2019

Wir fordern die Berliner SPD und ihre sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, die führende Rolle Berlins für eine progressive und humane Migrationspolitik in Deutschland beizubehalten. Deshalb müssen Partei und Senat alle Möglichkeiten und Spielräume nutzen, um auch nach dem Migrationspaket weiterhin eine erkennbar sozialdemokratische und humanitäre Migrationspolitik umzusetzen. Berlin ist daher aufgefordert mit ihrer ausführenden Landesbehörde steuernd Verwaltungsvorschriften zu erlassen.

 

Bei der Umsetzung des Migrationspaketes und des neuen Staatsbürgerschaftsrechts sind Härten zu vermeiden und entsprechende Ausführungsvorschriften auf Landesebene für die Berliner Ausländerbehörde bzw. für das künftige Landesamt für Einwanderung zu erlassen, solange diese den Regelungen des Bundesministeriums für Inneres nicht entgegenstehen.

 

Bei den Ausführungsvorschriften zum „Geordneten Rückkehr-Gesetz“ ist darauf zu achten, dass:

  1. die im Gesetz vorgesehene bis zu 18-monatige Abschiebehaft in Berliner Justizvollzugsanstalten nicht durchgeführt wird.
  2. gleichzeitig aber auch die in Berlin möglichen Direktabschiebungen nicht als Ersatz für die Abschiebehaft ausgeweitet werden
  3. keine Familien mit minderjährigen Kindern in Abschiebehaft genommen werden.
  4. keine Auflagen zum nächtlichen Aufenthalt in Flüchtlingsunterkünften erlassen
  5. ausreisepflichtige Familien mit minderjährigen Kindern bis zur Ausreise stets weiterhin Asylbewerberleistungen erhalten.
  6. keine Absenkung des Afenthaltsstandards vorgenommen wird, wie sie im Gesetz für Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b AufenthG mit einer quasi „Duldung light“ vorgesehen ist, wenn die betroffenen Personen glaubhaft machen können, warum sie ihre Staatsbürgerschaft mangels entsprechen- der Dokumente nicht nachweisen können.
  7. Das Recht auf die Unversehrtheit der Wohnung und Privatsphäre müssen gewahrt
    Durchsuchungen dürfen daher, auch in Flüchtlingsunterkünften, nur auf
    richterlichen Beschluss erfolgen

 

Antrag 126/II/2019 Einrichtung einer Unabhängigen Beschwerdestelle

22.09.2019

Beim Bürgerbeauftragten des Berliner Abgeordnetenhauses und Präzisierung der Aufgaben der*des Antidiskriminierungsbeauftragten

 

Wir fordern die Einrichtung eine Beschwerdestelle für Schule und Kita. Diese soll Teil der Struktur der neu einzurichtenden Stelle der/des Bürgerbeauftragten sein und ist damit unabhängig, weisungsungebunden und mit den notwendigen Befugnissen ausgestattet. Der für Schule und Kita zuständige Bereich soll organisatorisch so aufgebaut werden, dass er die notwendige pädagogische und juristische Expertise aufweist.

 

Zu den für die unabhängige Beschwerdestelle einzuführenden Rechten gehören:

  • Ersuchen um mündliche und schriftliche Auskünfte und Berichte, Vorlage von Akten und sonstigen Unterlagen und Gestattung von Ortsbesichtigungen (insbesondere Schulbesuchen)
  • Das Recht, Maßnahmen vorzuschlagen und Handlungsempfehlungen zu geben.
  • Recht, Handlungsempfehlungen bezogen auf den Abbau von institutionellen und strukturellen Diskriminierungen an den Antidiskriminierungsbeauftragten der zuständigen Verwaltung zu geben, in besonderen Fällen Eskalationsrechte über und in Abstimmung mit dem Antidiskriminierungsbeauftragten der zuständigen Verwaltung. 

 

Nicht zuletzt soll die unabhängige Beschwerdestelle für die Bereitstellung klarer schulspezifischer Definitionen von Diskriminierungen und ihren Effekten sowie für die partizipative Entwicklung von Standards für Beschwerdeverfahren in Schule und Verwaltung und die kontinuierliche Umsetzung von Antidiskriminierungsrichtlinien und Behindertenrechtskonvention für den Bereich Schule sorgen. Im weiteren Schritt soll eine standardisierte Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten für das Berliner Bildungswesen eingeführt werden, die u.a. valide Aussagen zur Qualitätsentwicklung und Nachhaltigkeit ermöglichen. Die Erhebung solcher spezifischen Daten wird dabei nicht von der Unabhängigen Beschwerdestelle übernommen.

 

Gleichzeitig entsteht für die*den Antidiskriminierungsbeauftragte*n der zuständigen Verwaltung die Rückmeldepflicht gegenüber der Beschwerdestelle bezüglich der vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen sowie ergriffene Maßnahmen.

Antrag 138/II/2019 Aufarbeitung Ereignisse Johanna-Eck-Schule (JES)

22.09.2019

Wir fordern die 100-prozentige Aufarbeitung der Ereignisse rund um die Johanna-Eck-Schule (JES) durch die Bildungsverwaltung. Soweit kein Fehlverhalten nachweisbar ist, muss Mengü Özhan-Erhardt vollständig rehabilitiert werden.