Archive

Antrag 176/II/2019 Ein „Pflegegeld“ als Lohnersatzleistung für berufstätige pflegende Angehörige

22.09.2019

Die SPD-Fraktion des Bundestags und die SPD-Mitglieder in der Regierung der Bundesrepublik Deutschland werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass ähnlich wie Eltern beim Elterngeld berufstätige pflegende Angehörige einen Anspruch auf ein Pflegegeld erhalten.

Antrag 299/II/2019 Keine Zusammenarbeit mit rechtspopulistischen, rechtsradikalen und neofaschistischen Parteien

22.09.2019

Die SPD bekräftigt und erweitert den Beschluss, mit rechtspopulistischen, rechtsradikalen und neofaschistischen Parteien in keinster Form eine Zusammenarbeit anzustreben, einzugehen, zu tolerieren oder zu ermöglichen. Es kann seitens der SPD keine Verständigung, Zusammenarbeit oder auch nur sachlichen Austausch mit Faschist*innen geben.

 

Das umfasst auch

  • Koalitionen, Zähl- oder Fraktionsgemeinschaften auf allen politischen Ebenen und in allen politischen Gremien
  • die Wahl von Mandaten, Funktionen, Referent*innen, Dezernent*innen, Vorsitzenden von Ausschüssen und allen anderen Wahlämtern – auch wenn diese qua Zahlverfahren oder Proporz von Vertreter*innen dieser Parteien zu besetzen sind
  • die Bestellung von Vertreter*innen dieser Parteien in Gremien von Stiftungen, Aufsichtsräten, Trägerversammlungen, Vorständen und ähnlichen Funktionen, wenn diese aus politischen Gremien besetzt werden, in Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, sämtlichen Betrieben der öffentlichen Hand, in Sport, Kultur, Erziehung und allen anderen Bereichen
  • die inhaltliche oder sachliche Unterstützung von Anträgen, die von Gruppierungen, Fraktionen oder Einzelpersonen dieser Parteien eingebracht werden

 

Antrag 206/II/2019 Namensänderungen erleichtern

22.09.2019

Die SPD-Mitglieder im Bundestag und der Bundesregierung sollen dafür sorgen, dass das Namensänderungsgesetz dahingehend novelliert wird, dass deutsche Staatsbürger*innen einen kostenlosen Anspruch haben, ihren Namen der deutschen Sprache anzupassen. Der Antrag soll bis 5 Jahre nach der Einbürgerung gestellt werden können. Minderjährige die mit ihren Eltern eingebürgert wurden können ihn bis zu ihrem 23. Lebensjahr stellen. Insbesondere sollen auch die Allgemeinen Vorschriften zu diesem Gesetz angepasst werden dahingehend, dass sie der Namensänderung durch Eheschließung ähneln.

Antrag 226/II/2019 Wohnberechtigungsschein für Alle – Auch für geduldete Geflüchtete

22.09.2019

Anders als in vielen anderen Bundesländern werden in Berlin Asylsuchende und im Grundsatz auch Geduldete vom WBS ausgeschlossen. Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis erhalten den WBS in Berlin nur, wenn ihr aktueller Aufenthaltstitel eine Restlaufzeit von mindestens elf Monaten aufweist – unabhängig von dessen im Regelfall zu erwartenden Verlängerung. Angesichts der
Tatsache, dass für etwa ein Viertel der 1,6 Mio. Mietwohnungen in Berlin der WBS die wichtigste Zugangsvoraussetzung ist, ist der Ausschluss zahlreicher in Sammel- und Obdachlosenunterkünften untergebrachter Geflüchteter vom WBS ein entscheidendes Hindernis bei der Anmietung einer Wohnung.

 

Daher fordern wir:

  1. Im öffentlichen Interesse sind Geflüchtete stets vorrangig in regulären Mietwohnungen statt in Sammelunterkünften unterzubringen. Der Zugang wohnungsuchender Geflüchteter zu landeseigenen und zu Sozialwohnungen ist in gleicher Weise wie für wohnungsuchende Deutsche zu ermöglichen.
  2. Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, Fiktionsbescheinigung oder Visum zum Familiennachzug erhalten bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen (Einkommen usw.) unabhängig von der Restlaufzeit ihres aktuellen Aufenthaltstitels stets den
  3. Ausländer erhalten den WBS unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsdokument (z.B. mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung), wenn sie sich bereits seit mindestens 12 Monaten tatsächlich in Deutschland aufhalten, oder wenn bei einer kürzeren Aufenthaltsdauer absehbar ist, dass dies künftig der Fall sein wird.
  4. Werden Sozialleistungen für eine Bedarfsgemeinschaft bezogen, ist der WBS für die gesamte sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft zu erteilen, wenn ein Mitglied die oben genannten Voraussetzungen erfüllt.
  5. Eine dauerhafte Segregation Geflüchteter in Sammelunterkünften wird mittelfristig zu sozialen Problemen in der Stadt führen, die es zu verhindern gilt.

 

Antrag 159/II/2019 Ehrenamtliche Mitarbeit für soziale Zwecke mit steuerlich absetzbaren Spendenbescheinigungen für die nächsten 5 Jahre unterstützen

22.09.2019

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, zu prüfen, inwieweit eingetragene soziale, gemeinnützige Vereine und Organisationen Spendenquittungen ausstellen können, die den ehrenamtlichen Helfer*innen die Möglichkeit bieten, diese Quittungen bei ihrer Steuererklärung einzureichen und diese von ihrer Steuer abzusetzen.