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Antrag 58/II/2019 Soziale Vermieter*innen bei der Erbschaftssteuer belohnen: Vereinbarungen zur Mietpreisbindung ermöglichen!

22.09.2019

Wir fordern die Berücksichtigung der tatsächlich gezahlten Mieten bei der Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Mietshäuser, sofern sich die Vermieter*innen verpflichten, die Mieten langfristig (30 Jahre) zu binden und Eigenbedarfskündigungen auszuschließen. Die Bindung sollte an die Steigerung der örtlichen Vergleichsmiete oder die Inflationsrate gekoppelt werden. Die Höhe der Erbschaftsteuer sollte sich in der Folge an dem reduzierten Ertragswert der Immobilien orientieren.

 

Wird der Mietpreisbindung zugestimmt, erfolgt die Berechnung des Werts des Mietshauses im Rahmen des Ertragswertverfahrens nicht auf Basis der am Markt erzielbaren Mieten, sondern auf Basis der real erzielten Mieten. Die gegenwärtige Untergrenze durch den Bodenwert (§184 (3) S.2 BewG) der Immobilie darf in diesem Fall nicht gelten. Die Vereinbarung über die Mieten muss im Erbschaftssteuerbescheid, im Grundbuch und den Mietverträgen verankert werden. Verstöße gegen die Mietpreisbindung müssen zu einer verzinsten Nachzahlung der erlassenen Erbschaftsteuer führen.

Antrag 60/II/2019 Soziale Infrastruktur erhalten - Gewerbemieter*innen besser schützen

22.09.2019

Die SPD im Bund wird aufgefordert, den erforderlichen Rechtsrahmen zu schaffen, um einen effektiven Schutz von kleinen und mittleren Gewerbemieter*innen im Mietrecht zu gewährleisten. Dazu sind zahlreiche Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Dazu zählen unter anderem:

 

  • Vermieter*innen dürfen nur noch angemessene Mieterhöhungen verlangen. Eine Mieterhöhung ist nur dann angemessen, wenn die Miete seit einem Jahr unverändert geblieben und die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten ist. Ein eigener Mietspiegel für Gewerbeflächen muss dafür erstellt werden.
  • Kündigung von Gewerbemietverträgen soll nur aus berechtigtem Interesse der Vermieter*innen (Gründe für fristlose Kündigung, Unzumutbarkeit der Fortführung des Mietverhältnisses) möglich sein. Eine Kündigung zum Zweck der Mieterhöhung wird ausgeschlossen.
  • Bei Neuvermietungen darf der Mietpreis nur entsprechend der Mietpreisbremse erhöht werden.
  • Diese Regelungen sind auf Gebiete mit einem Mangel an Gewerberäumen anzuwenden, die durch die jeweilige Landesregierung ausgewiesen werden.

 

Antrag 32/II/2019 Soziale Absicherung für Crowdworker*innen

22.09.2019

Die SPD im Bund wird aufgefordert, sich für eine lückenlose soziale Sicherung von Crowdworker*innen (Klickarbeiter*innen) in Form der „Digitalen Sozialen Sicherung“ einzusetzen. Ziel sollte die Einführung eines digitalen Mechanismus sein, der sicherstellt, dass Sozialversicherungsbeiträge automatisch nach der Erledigung des Auftrags auf ein persönliches Konto der Crowdworker*innen gezahlt und von dort aus gesammelt in das Sozialversicherungssystem überwiesen werden. Wir sehen dieses System als Übergang und bleiben unserem Ziel treu, auch diesen Bereich der Arbeit in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln.

Antrag 155/II/2019 Familienpflegegeld: Pflegende Angehörige unterstützen - Partnerschaftlichkeit fördern

22.09.2019

Familie ist überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken. Fürsorge ist ein zentrales Bedürfnis von uns allen: Menschen wollen füreinander da sein und sich um ihre Angehörigen kümmern – sei es für kleine Kinder oder Menschen, die pflegebedürftig sind.

 

Allerdings sind diese Aufgaben und die damit verbundenen Lasten ungleich verteilt. Nach wie vor leisten Frauen den Löwenanteil an Kindererziehung und Pflege. Der „Gender Care Gap“ des zweiten Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung führt uns dies deutlich vor Augen.

 

Mit dem Elterngeld, dem ElterngeldPlus und dem Ausbau der Kindertagesbetreuung haben wir dazu beigetragen, dass immer mehr auch Väter für ihre Kinder da sind – etwas, das sich sowohl die Väter als auch die Kinder wünschen.

 

Bei der Pflege von Angehörigen sieht es jedoch noch anders aus: Fast immer nehmen Frauen diese Aufgabe wahr. Sie sind zwischen 50 und 60 Jahren und übernehmen die Pflege von Angehörigen oftmals direkt im Anschluss an die Erziehung der Kinder. Das bedeutet Stress, berufliche Einbußen, schlechte finanzielle Perspektiven und eine unzureichende Altersabsicherung bis hin zur Altersarmut. Die Instrumente, die bisher zur Unterstützung entwickelt wurden, sind ungenügend. Die Pflege- oder die Familienpflegezeit wird nur von gut 5 % aller Anspruchsberechtigten genutzt.

 

Das müssen wir dringend ändern! Pflegende Angehörige haben unseren Respekt und unsere Unterstützung verdient. Diese drei Ziele müssen verfolgt werden:

  1. Eine gute Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ermöglichen.
  2. Partnerschaftlichkeit fördern und so zur Geschlechtergerechtigkeit in unserer Gesellschaft beitragen. Allen, die Pflegeaufgaben übernehmen, muss der Weg zu einer eigenständigen Existenz gesichert werden.
  3. Pflege allen ermöglichen, die diese für ihre Angehörigen übernehmen möchten. Die Absicherung der Zeit für Pflege muss sozial gerecht ausgestaltet sein.

 

Für uns Sozialdemokrat*innen stehen Fürsorge und Erwerbsarbeit nicht im Widerspruch zueinander. Im Gegenteil: Jeder Mensch muss und will Fürsorge und Arbeit verbinden – ganz unabhängig, ob es um Familie mit Kindern und/oder pflegebedürftigen Menschen, oder die Achtsamkeit für sich selbst geht.

 

Als Bestandteile sozialdemokratischer Familien- und Arbeitszeitpolitik haben wir schon einiges erreicht:

  • Elterngeld und Elterngeld Plus mit dem Ziel weiterer paritätischer Aufteilung
  • Ausbau der Kindertagesbetreuung mit dem Rechtsanspruch ab dem ersten Lebensjahr sowie der (kommende) Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule.

 

Doch wir wollen weitergehen, einige Ideen liegen bereits vor, insbesondere:

  • Familienarbeitszeit mit Familiengeld
  • Reduzierung der „Normalarbeitszeit“ nach skandinavischem Vorbild.

 

Die „Pflegezeit Plus“ für pflegende Angehörige mit einem „Familienpflegegeld“ schließt hier an, entwickelt die bestehende (Familien)Pflegezeit weiter und will die Inanspruchnahme attraktiver für alle Geschlechter machen. Im Kern beinhaltet unser Modell:

  • Der Anspruch auf Familienpflegegeld wird pro Pflegebedürftigem gewährt, der/die mindestens Pflegegrad 2 aufweist.
  • Eine Freistellung von der Erwerbsarbeit erfolgt für maximal 36 Monate pro pflegebedürftiger Person und kann flexibel von mehreren Personen in Anspruch genommen werden.
  • Die Inanspruchnahme ist nicht auf Verwandte beschränkt, sondern schließt auch Freund*innen sowie Nachbar*innen ein: Ein größerer Kreis von Anspruchsberechtigten erhöht die Chance auf paritätische Verteilung auf die Geschlechter.
  • Der Rechtsanspruch auf Freistellung ist nicht an eine Betriebsgröße gebunden und beinhaltet ein Rückkehrrecht in den Betrieb.
  • Das Familienpflegegeld wird analog Elterngeld gestaltet und beträgt i.d.R. 64 % des Netto-Gehalts. Es wird nach oben gedeckelt und für untere Einkommensgruppen mit einer höheren Lohnersatzrate gewährt.
  • Das Familienpflegegeld wird über den Bundeshaushalt finanziert.

 

Antrag 16/II/2019 Digitale Partizipation in der Partei stärken

22.09.2019

Der Parteivorstand möge sich für eine Stärkung der digitalen Partizipation von Genossinnen und Genossen in den verschiedenen Gremien und Ortsvereinen einsetzen. Dazu soll geprüft werden, wie Strukturen geschaffen werden können, um die digitale Partizipation bei Wahlen eines Parteiamtes / Einzelwahl zu ermöglichen. Dabei sollte auch geprüft werden, wie das Organisationsstatut der SPD weiterentwickelt werden kann.