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Antrag 11/I/2020 Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro

29.09.2020

Die SPD setzt sich für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf mindestens 15 Euro ein. Der gesetzliche Mindestlohn soll für alle Arbeitnehmer*innen gelten. Ausbildungsverhältnisse sind davon nicht betroffen. Von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns werden insbesondere die systemrelevanten Berufe (Stichwort: COVID-19-Pandmie) profitieren.

Antrag 99/I/2020 Goldene Regel für Investitionen statt Schuldenbremse

29.09.2020

Das grundgesetzliche Kreditaufnahmeverbot wird abgeschafft. Dazu sind die Art. 109 III und 115 II GG zu reformieren. An Stelle der bisherigen Regel ist eine neue Goldene Regel zu setzen, die öffentliche Kredite, Staatsanleihen und Landesanleihen in der Höhe gesellschaftlich gewünschter öffentliche Investitionen zulässt.

 

Der Begriff dieser Investitionen ist unter Beachtung der folgenden Kriterien zu fassen:

 

  • einzuschließen sind Investitionen, die Infrastrukturen der Daseinsvorsorge erhalten, ausbauen oder umbauen.
  • einzuschließen sind Ausgaben, die der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten in Berufen dienen, die Bereiche der Daseinsvorsorge betreiben.
  • einzuschließen sind Investitionen, die den Ausstoß von Kohlendioxid und anderen Treibhausgasen reduzieren. Dabei ist für die jeweilige Investition bezogen auf die Emissionen eine Lebenszyklusbetrachtung anzustellen, der anfängliche Ausstoß sowie der Ausstoß im Betrieb und Rückbau muss durch eine über die Gesamtbetriebsdauer verringerten Ausstoß überkompensiert werden.
  • auszuschließen sind Investitionen, die den Ausstoß von Kohlendioxid und anderen Treibhausgasen bezogen auf den Lebenszyklus erhöhen.
  • auszuschließen sind Ausgaben für Militär und Rüstung.
  • antizyklische Kreditaufnahme in wirtschaftlichen Notlagen und Kreditaufnahmen in Fällen von (Natur)Katastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notsituationen bleiben zulässig

Antrag 96/I/2020 Vermögensabgabe für eine gerechtere Verteilung der Krisenlasten

29.09.2020

In Deutschland ist zur Bewältigung der aktuellen Wirtschaftskrise eine einmalige Vermögensabgabe gemäß GG Art 106 (1) Absatz 5 zu erheben.

 

Die Abgabe ist progressiv zu gestalten. Vermögen oberhalb eines Freibetrags von 500.000 Euro sollten mit einer Abgabe von 2,5 Prozent belegt werden. Besonders große Vermögen oberhalb von 25 Millionen Euro sollten einmalig 10 Prozent leisten, Zwischenwerte sind linear zu interpolieren. Zum Wohnen selbstgenutzte Immobilien (Hauptwohnsitz) sind von der Vermögensabgabe ausgenommen.

 

Zum Schutz des Mittelstands ist vorzusehen, dass optional auch Firmenanteile als Teil der Abgabe an den Staat übertragen werden können, um zu vermeiden, dass kleinere Unternehmen zum Begleichen der Vermögensabgabe veräußert werden müssen.

Antrag 78/I/2020 Finanzielle Entlastung von Promovierenden

29.09.2020

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, Promotionsstipendiat*innen bei der Kranken- und Pflegeversicherung finanziell zu entlasten. Dies könnte zum Beispiel dadurch erreicht werden, dass Promovierende im Zuge der Beitragsbemessung wie Studierende eingestuft werden oder aber der Arbeitgeberanteil im Falle einer Stipendienförderung durch die Stiftungen übernommen wird.

 

Derzeit sind Stipendiat*innen den Selbstständigen gleichgestellt, was aktiv zum sozialen Ungleichgewicht beiträgt und Promovierenden die Chance nimmt sich gänzlich auf ihre Promotion zu fokussieren. Das Ziel ist es, Promovierende in den gesetzlichen Krankenkassen zu halten und eine Abwanderung in private Versicherungen zu verhindern.

Antrag 14/I/2020 Bezahlung von Pflicht- und freiwilligen Praktika auch beim Staat und bei der SPD

29.09.2020

Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestags und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass sowohl Pflichtpraktika, als auch freiwillige Praktika unter drei Monaten, die beim Staat absolviert werden verpflichtend mit dem Mindestlohn – mindestens mit einer Aufwandsentschädigung, die mindestens die Lebenshaltungskosten deckt, vergütet werden.

 

Gleiches gilt für ein Praktikum bei Gliederungen der SPD und bei Abgeordneten auf Bundes- und Landesebene und bei der Friedrich-Ebert-Stiftung.