Archive

Antrag 40/II/2022 Recht auf Freizeit – keine versteckte Arbeitszeitverlängerung durch Teildienste

12.10.2022

Die Sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung werden aufgefordert, im Arbeitszeitgesetz zu definieren, was ein „Teildienst“ ist und es dahingehend zu gestalten, dass die arbeitsfreie Zeit zwischen den geteilten Diensten klar definiert ist.

Antrag 167/II/2022 Sichere, digitale und einfache Interaktion mit Ämtern - Ende der digitalen Verwaltungssteinzeit

12.10.2022

Ende dem Senden von Briefen ans Amt. Bund und Länder müssen bundesweite technische Standards für die digitale Verwaltung festlegen. Alle Kommunen, Länder und der Bund müssen digital miteinander reden können. Es braucht eine einheitliche Sprache, also jeweils einen bundesweit einheitlichen Datenstandard zum Senden und Empfangen von Daten aus digitalen Verwaltungsverfahren und offene Kommunikationswege, also offene technische Schnittstellen in jedem Amt. Niemand nimmt den Kommunen das Recht, ihre digitalen Verfahren selbst zu entwickeln, aber alle müssen sich an die festgelegten Standards halten. Grundlage sollen offene Standards sein.

 

Bürger:innen und Unternehmen müssen sicher digital mit Ämtern kommunizieren, sich elektronisch authentifizieren und online bezahlen können. Ohne diese Basiskomponenten sind sie weiterhin gezwungen Briefe zu schreiben oder persönlich aufs Amt zu gehen. Bund und Länder sollen den Kommunen mindestens die drei bundesweit einheitlichen Basiskomponenten Authentifizierung, Kommunikation und Bezahlung zur Verfügung stellen. Mit dem neuen Personalausweis, dem elektronischen Aufenthaltstitel und der eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR gibt es bereits etablierte Lösungen zur Authentifizierung. Auch hier gilt der Grundsatz „Public Money, Public Code“, wonach mit öffentlichen Geldern finanzierte Softwareentwicklungen grundsätzlich als Freie Software und unter Open-Source-Lizenz veröffentlicht werden sollen.

 

Das  Schriftformerfordernis wird in allen Gesetzen um eine gleichwertige digitale Entsprechung für elektronische Kommunikation ergänzt.

 

Die Prinzipien der Barrierefreiheit sind zu beachten.

Antrag 31/II/2022 Liefern ohne Limit - besserer Arbeitsschutz für die Arbeitnehmer*innen der Lieferdienste

10.10.2022

Die Arbeitssituation der Beschäftigten von Lieferdiensten wie Gorillas, Getir und Co ist prekär. Während bei Gorillas und Flink die Gründung von Betriebsräten blockiert wird, ist die Umsetzung des Gerichtsurteils des Bundesarbeitsgerichts vom 10.11.2021 zur Bereitstellung von Arbeitshandys und Fahrrädern als notwendige Arbeitsmittel bei Lieferando ins Stocken geraten. Laut der Initiative Fairwork konnten nur fünf der zwölf Plattformen nachweisen, dass Ihren Arbeitenden ausreichender Schutz vor arbeitsbedingten Risiken und eine finanzielle Absicherung im Fall von Krankheit und Verletzung geboten wird.

 

Die Maximalarbeitszeiten werden nicht eingehalten, Arbeiter*innen werden fristlos gekündigt, weil sie für bessere Arbeitsbedingungen gestreikt haben oder Rider*innen müssen trotz Orkan und Unwetter ihre Arbeit verrichten, obwohl der Betrieb laut Berufsgenossenschaft, bei diesen Bedingungen längst hätte eingestellt werden müssen.

 

Dazu kommt, dass Streiken für bessere Arbeitsbedingungen zwar das Grundrecht eines*r jeden Arbeitnehmer*in in Deutschland ist, aber nur, wenn dieser Streik auch gewerkschaftlich organisiert ist. Das Problem bei den Beschäftigten der Lebensmittel-Lieferdienste wie Gorillas, Flink oder Getir ist jedoch, dass sie keiner Gewerkschaft angehörig sind, die die Streiks gewerkschaftlich übernehmen würde. Dadurch bleibt ihnen dann nur der wilde Streik, welcher jedoch verboten ist.

 

Durch die Arbeitsbedingungen, wie das alleinige Fahren und nur kurzen bis keinen Aufenthaltszeiten in der jeweiligen Zweigstelle wird die Vernetzung unter den Arbeitnehmer*innen allerdings deutlich erschwert. Auch die Gewerkschaften stehen vor den Herausforderungen, die Rider*innen für die gewerkschaftliche Arbeit zu begeistern, besonders da dies meist mit Repressionen seitens der Plattformen einhergeht. Dennoch konnte die NGG (Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten) mit Rider*innen bereits erste Erfolge, vor allem vor Gericht, erzielen.

 

Das Berliner Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (Lagetsi) hat bereits mehrmals Verstöße gegen u.a. das Arbeitszeitgesetz geahndet. Das Problem ist nur hierbei, dass diese Kontrollen zu selten stattfinden, denn die Kalkulation der Unternehmen ist auf die Bestrafungsmechanismen ausgelegt und im Moment ist es aufgrund der geringen Kontrollen und daraus resultierenden Strafen günstiger für die Unternehmen, nichts zu machen und die Gesetze nicht einzuhalten.

 

Daher fordern wir:

 

  • Die Schaffung von objektiven Kontrollmomenten zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes und der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer*innen. Dazu gehören höhere Strafen und mehr Kontrollen durch das zuständige Amt für Arbeitsschutz sowie die Schaffung von Observationsstellen, die die Einhaltung von Arbeitsrechten kontrollieren. Zudem müssen bei Unwetter und Arbeitsgefahren klare Parameter geschaffen werden, wann der Betrieb eingestellt werden muss (unter Lohnfortzahlung), sodass zumindest auch später bei Kontrollen im Nachhinein objektiv nachvollziehbar ist, wann der Betrieb nicht eingestellt wurde und das geahndet werden kann.
  • Die Schaffung von öffentlichen Schlichtungsstellen, die für die Durchsetzung der Rechte der Arbeitnehmer*innen bei Lieferdiensten zuständig sind. Da die einheitliche gewerkschaftliche Vertretung der Beschäftigten der Lieferdienste im Moment nicht funktioniert, bedarf es der Schaffung einheitlicher Schlichtungsstellen, die sich für die Rechte der Arbeitnehmer*innen einsetzen.
  • Langfristig sollte die Vertretung jedoch durch die Gewerkschaften gewährleistet werden, weshalb eng mit den Gewerkschaften zusammengearbeitet werden muss, um den Organisationsgrad schnellstmöglich zu erhöhen und die Gewerkschaften an die neuen Herausforderungen der Vertretung durch die Plattform-Unternehmen anzupassen.

 

Antrag 304/II/2022 Einführung einer Mietenabgabe

10.10.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert,

  • das Konzept der Mietenabgabe auf seine juristische Tragfähigkeit zu überprüfen und umzusetzen, sofern diese auf Landesebene Bestand haben kann. Der Ertrag aus der Abgabe soll für soziale Zwecke verwendet werden, beispielsweise den sozialen Wohnungsbau.
  • Es soll eine progressiv gestaffelte Abschöpfung erfolgen, je nach Höhe des Abstandes der ortsüblichen Vergleichsmiete und von Mietern tatsächlich gezahlter Miete.
  • Sogleich werden die Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Senats, auch unabhängig von dem Ergebnis der juristischen Prüfung des Vorschlags zur Mietenabgabe, dazu aufgefordert, die Einführung eines Mietenkatasters anzustrengen. Dieses kann mehr Transparenz über die tatsächlich gezahlten Mieten, Eigentumsverhältnisse und Ausstattungen der Wohnungen bieten und ist Voraussetzung für die Einführung einer etwaigen Mietenabgabe.

 

Antrag 313/II/2022 Zeit und Perspektive für das Baerwaldbad

10.10.2022

Sollte das angestrebte Interessenbekundungsverfahren zur Nachnutzung des Baerwaldbades im Ergebnis den wesentlichen Forderungen des Einwohner*innenantrags „Rettet das Baerwaldbad“ sowie dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg nicht entsprechen, werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass ersatzweise dem weiteren Verfall des Bades, vorrangig mit einer zeitnahen Dachsanierung, entgegengewirkt wird.

 

Ziel muss es bleiben, das Baerwaldbad in kommunaler Verfügungshoheit zu halten und für das Schul-, Vereins- und öffentliche Schwimmen sowie weitere Bedarfe wieder zu eröffnen, wenn es die Haushaltslage des Landes Berlin ermöglicht.