Antrag 167/II/2022 Sichere, digitale und einfache Interaktion mit Ämtern - Ende der digitalen Verwaltungssteinzeit

Status:
Annahme mit Änderungen

Ende dem Senden von Briefen ans Amt. Bund und Länder müssen bundesweite technische Standards für die digitale Verwaltung festlegen. Alle Kommunen, Länder und der Bund müssen digital miteinander reden können. Es braucht eine einheitliche Sprache, also jeweils einen bundesweit einheitlichen Datenstandard zum Senden und Empfangen von Daten aus digitalen Verwaltungsverfahren und offene Kommunikationswege, also offene technische Schnittstellen in jedem Amt. Niemand nimmt den Kommunen das Recht, ihre digitalen Verfahren selbst zu entwickeln, aber alle müssen sich an die festgelegten Standards halten. Grundlage sollen offene Standards sein.

 

Bürger:innen und Unternehmen müssen sicher digital mit Ämtern kommunizieren, sich elektronisch authentifizieren und online bezahlen können. Ohne diese Basiskomponenten sind sie weiterhin gezwungen Briefe zu schreiben oder persönlich aufs Amt zu gehen. Bund und Länder sollen den Kommunen mindestens die drei bundesweit einheitlichen Basiskomponenten Authentifizierung, Kommunikation und Bezahlung zur Verfügung stellen. Mit dem neuen Personalausweis, dem elektronischen Aufenthaltstitel und der eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR gibt es bereits etablierte Lösungen zur Authentifizierung. Auch hier gilt der Grundsatz „Public Money, Public Code“, wonach mit öffentlichen Geldern finanzierte Softwareentwicklungen grundsätzlich als Freie Software und unter Open-Source-Lizenz veröffentlicht werden sollen.

 

Das  Schriftformerfordernis wird in allen Gesetzen um eine gleichwertige digitale Entsprechung für elektronische Kommunikation ergänzt.

 

Die Prinzipien der Barrierefreiheit sind zu beachten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Ende dem Senden von Briefen ans Amt. Bund und Länder müssen bundesweite technische Standards für die digitale Verwaltung festlegen. Alle Kommunen, Länder und der Bund müssen digital miteinander reden können. Es braucht eine einheitliche Sprache, also jeweils einen bundesweit einheitlichen Datenstandard zum Senden und Empfangen von Daten aus digitalen Verwaltungsverfahren und offene Kommunikationswege, also offene technische Schnittstellen in jedem Amt. Niemand nimmt den Kommunen das Recht, ihre digitalen Verfahren selbst zu entwickeln, aber alle müssen sich an die festgelegten Standards halten. Grundlage sollen offene Standards sein.

 

Bürger:innen und Unternehmen müssen sicher digital mit Ämtern kommunizieren, sich elektronisch authentifizieren und online bezahlen können. Ohne diese Basiskomponenten sind sie weiterhin gezwungen Briefe zu schreiben oder persönlich aufs Amt zu gehen. Bund und Länder sollen den Kommunen mindestens die drei bundesweit einheitlichen Basiskomponenten Authentifizierung, Kommunikation und Bezahlung zur Verfügung stellen. Mit dem neuen Personalausweis, dem elektronischen Aufenthaltstitel und der eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR gibt es bereits etablierte Lösungen zur Authentifizierung. Auch hier gilt der Grundsatz „Public Money, Public Code“, wonach mit öffentlichen Geldern finanzierte Softwareentwicklungen grundsätzlich als Freie Software und unter Open-Source-Lizenz veröffentlicht werden sollen.

 

Das  Schriftformerfordernis wird in allen Gesetzen um eine gleichwertige digitale Entsprechung für elektronische Kommunikation ergänzt.

 

Barrierefreie Interaktion muss in jedem Fall gewährleistet sein. 

Beschluss: Beschluss des Parteitags
Text des Beschlusses:

Ende dem Senden von Briefen ans Amt. Bund und Länder müssen bundesweite technische Standards für die digitale Verwaltung festlegen. Alle Kommunen, Länder und der Bund müssen digital miteinander reden können. Es braucht eine einheitliche Sprache, also jeweils einen bundesweit einheitlichen Datenstandard zum Senden und Empfangen von Daten aus digitalen Verwaltungsverfahren und offene Kommunikationswege, also offene technische Schnittstellen in jedem Amt. Niemand nimmt den Kommunen das Recht, ihre digitalen Verfahren selbst zu entwickeln, aber alle müssen sich an die festgelegten Standards halten. Grundlage sollen offene Standards sein.

Bürger:innen und Unternehmen müssen sicher digital mit Ämtern kommunizieren, sich elektronisch authentifizieren und online bezahlen können. Ohne diese Basiskomponenten sind sie weiterhin gezwungen Briefe zu schreiben oder persönlich aufs Amt zu gehen. Bund und Länder sollen den Kommunen mindestens die drei bundesweit einheitlichen Basiskomponenten Authentifizierung, Kommunikation und Bezahlung zur Verfügung stellen. Mit dem neuen Personalausweis, dem elektronischen Aufenthaltstitel und der eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR gibt es bereits etablierte Lösungen zur Authentifizierung. Auch hier gilt der Grundsatz „Public Money, Public Code“, wonach mit öffentlichen Geldern finanzierte Softwareentwicklungen grundsätzlich als Freie Software und unter Open-Source-Lizenz veröffentlicht werden sollen.

Das  Schriftformerfordernis wird in allen Gesetzen um eine gleichwertige digitale Entsprechung für elektronische Kommunikation ergänzt.

Barrierefreie Interaktion muss in jedem Fall gewährleistet sein. 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: