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Antrag 322/II/2022 Landeseigene Wohnungsbaugesellschaften als beste Vermieter*innen der Stadt – nicht als Negativschlagzeilen

13.10.2022

Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften tragen einen entscheidenden Teil für mehr bezahlbares Wohnen und Berlin und in unserem Bezirk bei. Durch Bestand, Ankauf und Neubau sind sie in einigen Kiezen unseres Bezirks prägend für die Mieter*innen.

 

Damit sie auch die besten Vermieter*innen der Stadt sind, fordern wir das Land Berlin auf, als Gesellschafter der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, auf Verbesserungen in der Kommunikation mit den Mieter*innen und an Angeboten der Pflege und Sicherheit in größeren Wohnobjekten hinzuwirken.

 

Dazu gehören aus unserer Sicht folgende Punkte für mehr Sicherheit und Wohlfühlen:

  • Ansprechbare Hausmeister*innen vor Ort, insbesondere in großen Wohneinheiten. Diese sollen nicht durch externe Firmen ständig wechseln, sondern vor Ort bekannt und regelmäßig ansprechbar sein. Dies gelingt, wenn sie einen festen Bestand haben, für den sie zuständig sind. Viele kleinere Reparaturen und Vermüllung können so schneller und direkter aufgelöst werden. Außerdem sind sie die Antennen, wenn vor Ort eine Problemlage entsteht. Sie müssen nach Kriterien guter Arbeit beschäftigt sein und bezahlt sein. Beim Ankauf oder Neubau größerer Objekte oder mehrerer Objekte in einem Kiez soll dies standardmäßig mitgedacht werden. Einige Wohnungsbaugesellschaften setzen diese Punkte bereits um und beschäftigen in der Regel Tochterfirmen mit Haustarifen, aber insbesondere bei der Gewobag im Schöneberger Norden ist hier noch Nachholbedarf.
  • Concierge oder Sicherheitsdienst in großen Wohneinheiten mit besonderem Sicherheitsbedürfnis. Es gibt Wohneinheiten mit besonderen Voraussetzungen vor Ort. Beispiele sind hier die Kleiststraße 3-6 oder die Bülowstraße 94/Frobenstraße. Hier kommt es regelmäßig zu Müll, Drogenkonsum, Prostitution, Übernachtung von Obdachlosen und anderen Erlebnissen in den Hausfluren. Am Beispiel des Seniorenwohnhauses in der Bülowstraße zeigt sich, dass ein Concierge bzw. Sicherheitsdienst einen deutlich positiven Effekt für die Mieter*innen hat und mehr Sicherheit erzeugt. Daher sollen in betroffenen Wohneinheiten solche Maßnahmen der Standard und nicht die Ausnahme sein. Wenn Baustellen bewacht werden, dürfen wir bei Wohnanlagen nicht sparen.
  • Technisches Nachrüsten mit Video-Gegensprechanlagen, Beleuchtungskonzepten und modernen Schließanlagen in Objekten mit besonderem Sicherheitsbedürfnis. Dort, wo es die oben genannten besonderen Herausforderungen gibt, soll auch von technischer Seite alles versucht werden, um das Sicherheitsgefühl der Mieter*innen zu erhöhen. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften müssen her auf der Höhe der Zeit sein und Standards setzen. Wenn ein technisches Nachrüsten aus Sicherheitserwägungen geboten ist, sollte es auch nicht als Modernisierung auf die Mieter*innen umgelegt werden.
  • Bessere direkte Kommunikation mit den Mieter*innen – auch mehrsprachig. Viel Unmut vor Ort ließe sich durch eine direktere, schnellere und kundenorientiertere Kommunikation auflösen. Mehrsprachige Aushänge, regelmäßigere und schnelle Informationen über den Umgang mit Betriebsstörungen oder Reparaturen sind wichtige Faktoren, damit sich die Mieter*innen wohl und ernst genommen fühlen.
  • Direkte Erreichbarkeit und Zuständigkeiten statt Call Center Logik. Die Mieter*innen müssen direkte Ansprechpartner*innen für ihre Objekte erreichen können oder mindestens Vorgangsnummern/Ansprechpersonen für einzelne Vorgänge bekommen. Dies betrifft vor allem Vorgänge, die über Standardvorgänge hinausgehen und mehr Kommunikation erfordern. Eine Call Center Logik führt zu Unmut, wenn derselbe Sachverhalt mehrmals neu angegangen werden muss.
  • Regelmäßige Sprechstunden von ansprechbaren zuständigen Ansprechpersonen vor Ort als Angebot für die Mieter*innen.

 

Die Maßnahmen und Kommunikation sollen eng mit den Mieterbeiräten und Mieterräten, Quartiersräten und – wo notwendig – mit Senatsverwaltung bzw. Bezirksämtern vor Ort verzahnt und abgestimmt sein.

Antrag 137/II/2022 Alkoholismus ernstnehmen – Kennzeichnungspflicht für Alkoholhaltige Speisen in der Gastronomie

13.10.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie des Bundestages werden aufgefordert, sich für eine Kennzeichnungspflicht auf Speisenkarten für Alkoholhaltige Speisen, sowie Speisen, die mit Alkoholhaltigen Getränken zubereitet wurden, einzusetzen.

Antrag 155/II/2022 Gendergerecht und inklusive Sprache auch im Land Berlin

13.10.2022

Die Sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses mögen sich dafür einsetzen, die Gemeinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung (GGO) zu ändern, um eine inklusive, gendersensible Sprache in Schriftstücken der Berliner Verwaltung zu ermöglichen. Dazu soll eine Änderung von §2 (2) der GGO umgesetzt werden, so dass neben geschlechtsneutralen Personenbezeichnungen, geschlechtsinklusive Personenbezeichnungen mit Sternchen oder Doppelpunkt künftig ermöglicht werden. Die Entscheidung, ob ein Sternchen oder ein Doppelpunkt als Mittel der gendersensiblen Schreibweise gewählt wird, soll auf Vorschlag der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom Berliner Senat getroffen werden.

Antrag 212/II/2022 Berliner Bäder Freibadabdeckungen

12.10.2022

Wir fordern die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die Senatorin für Inneres, Digitalisierung, Sport auf, sich dafür einzusetzen, dass auch die Berliner Bäderbetriebe einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, indem sie ihre Außenbecken, insbesondere die Beheizten, mit wärmeisolierenden Vorrichtungen zur Abdeckung außerhalb der Öffnungszeiten (insbesondere nachts) ausrüsten.

Antrag 24/II/2022 Mindestlohn konsequent umsetzen!

12.10.2022

Die Erhöhung des bundesweiten Mindestlohns auf 12€ und des Berliner Landesmindestlohns auf 13€ ist eine bedeutende Errungenschaft für Arbeitnehmer*innen im Jahr 2022. Jetzt gilt es sicherzustellen, dass der erhöhte Mindestlohn auch bei allen ankommt.

 

Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags sowie der Bundesregierung auf,

  • zusätzliche Personalmittel für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung im Haushalt einzustellen und eine entsprechende Werbekampagne zur Besetzung dieser Stellen zu ermöglichen, um eine flächendeckende und zielführende Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns zu gewährleisten.
  • eine digitale und manipulationssichere Zeiterfassungslösung durch die Bundesregierung zur Verfügung zu stellen und Arbeitgeber*innen dazu zu verpflichten, diese zu nutzen.
  • ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das klar regelt, was zur bezahlten Arbeitszeit gehört (An- und Abreise, Umziehen).
  • eine mehrsprachige Mindestlohns-Informations-Offensive durch die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu finanzieren.
  • die Meldestelle für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz weiter auszubauen, sodass Arbeitnehmer*innen dort stärker beraten und in ihrem rechtlichen Vorgehen gegen ihre*n Arbeitgeber*in unterstützt werden.
  • Die Sanktionierung von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz ist in zweierlei Hinsicht zu verstärken: durch eine Erhöhung der zu verhängenden Bußgelder sowie den Ausschluss von Arbeitgebern, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen, nicht nur von der Vergabe öffentlicher Aufträge, sondern auch von der Vergabe von Fördermitteln der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik.