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Antrag 302/II/2022 Indexmieten verbieten!

9.10.2022

Wir fordern, dass sich die SPD Bundestagsfraktion für ein Verbot von Indexmieten einsetzt.

 

 

Antrag 78/II/2022 Unterstützung des Internationalen Tages der Alleinerziehenden

9.10.2022

Das Land Berlin soll als Vorreiterin den 28. September als Internationalen Tag der Alleinerziehenden anerkennen und mit Aktivitäten und Veranstaltungen auf die Situation von Alleinerziehenden aufmerksam und bestehenden Unterstützungs- und Beratungsangebote sichtbarer machen.

Antrag 20/II/2022 Weg mit der Altersgrenze für die SPD-Mitgliedschaft!

9.10.2022

Dass die SPD mit einem Durchschnittsalter ihrer Mitglieder von 60 Jahren nicht gerade ein Problem mit zu vielen jungen Mitgliedern hat, liegt auf der Hand. Gleichzeitig sehen wir eine junge Generation, die so früh und intensiv politisiert ist, wie kaum eine Generation vor ihr. Kinder und Jugendliche demonstrieren freitags fürs Klima, nutzen die sozialen Medien, um sich politisch zu vernetzten und beobachten politische Entscheidungen kritisch. Kinder und Jugendliche brauchen dringend einen Ausgleich zum Schul- und Familienalltag, den sie oft in Freizeitaktivitäten, wie Sportvereinen finden. Wenn aber Fußball, Hockey und Co. nicht das richtige ist, wieso kann es dann nicht der politische Verband sein, in dem man genau so gestalten und sich persönlich weiterentwickeln kann. Es muss deswegen unser Ziel als Partei sein, junge Menschen für unsere politische Arbeit zu begeistern und bestenfalls als Mitglieder zu gewinnen. Dies ist vor allem im Hinblick auf die Tatsache, dass sich immer weniger Menschen in Parteien engagieren wollen, notwendig. Dies wiederum liegt nicht zuletzt daran, dass jungen Menschen Identifikationsmöglichkeiten fehlen und parteipolitisches Engagement oft als nicht mehr zeitgemäß wahrgenommen wird. Lasst uns also gemeinsam dafür sorgen, dass jegliche Hürden abgebaut werden und die Parteienlandschaft für alle attraktiver wird! Junge Menschen, die sich parteipolitisch in der SPD oder bei den Jusos engagieren möchten, können dies aktuell jedoch erst ab einem Alter von 14 Jahren tun.

 

Diese willkürlich gewählte Altersgrenze leuchtet wenig ein, stattdessen wird suggeriert, man müsse erst alt genug und damit reif genug sein, um in unserer Partei Verantwortung zu übernehmen. Allerdings übernehmen junge Menschen schon sehr früh viel Verantwortung und sind mit dem täglichen Weltgeschehen, welches sie ganz konkret betrifft, in den Nachrichten konfrontiert ohne eine aktive Rolle einnehmen zu dürfen. Dass jüngere Menschen in ihrem Engagement in unserer Partei gehindert werden nur weil sie noch nicht 14 Jahre alt sind, lehnen wir ab. Jugendliche unter 14 Jahren betreffen die politischen Entscheidungen besonders stark, da sie am längsten mit ihnen leben müssen. Es ist auch ihre Zukunft, über die politisch entschieden wird, also müssen sie selbstverständlich auch mitgestalten können. Je jünger unsere Mitglieder, desto besser und zielgerichteter können wir auch für eine kinderfreundliche Politik sorgen, die die Belange von jungen Menschen ernst nimmt.  Andere Parteien machen vor, dass es kein Mindestalter für eine Mitgliedschaft in der Satzung bedarf.

 

Wir fordern daher eine ersatzlose Streichung des Mindestalters für eine Mitgliedschaft in der Satzung der SPD.

Antrag 79/II/2022 Bei häuslicher Gewalt bedarf es zum Schutz des Kindes einer rechtlichen Klarstellung im § 1684 BGB (= Umgangsrecht)

9.10.2022

dass der § 1684 BGB (= Umgang des Kindes mit seinen Eltern) um einen Passus ergänzt wird, der auf das Gewaltschutzgesetz verweist.

 

Konkret soll nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch die Einschränkung oder Aussetzung des Umgangsrechts für denjenigen Elternteil angeordnet werden können, der durch polizeiliche Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz von dem anderen Elternteil und dem mitbetroffenen Kind bzw. mitbetroffenen Kindern wegverwiesen wurde, also der beispielsweise die Wohnung nicht mehr betreten oder sich an bestimmten Orten nicht aufhalten darf oder durfte.

 

Derzeit findet in familienrechtlichen Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht keine „Synchronisierung“ mit Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz statt. Vorfälle, bei denen es zu polizeilichen Schutzanordnungen gekommen ist, werden unter Umständen sogar bagatellisiert. Das Umgangsrecht, auch z.B. eines gewalttätigen Vaters, ist ein Grundrecht und gilt damit in kindschaftsrechtlichen Verfahren häufig als unantastbar.

 

So wird bei Sorge- und Umgangsstreitigkeiten oft nur unzureichend zwischen dem Recht des von Gewalt betroffenen Elternteils und der Kinder auf Schutz einerseits und dem Recht des gewalttätigen Elternteils auf Umgang mit dem Kind andererseits abgewogen. Schlimmer noch: Schutzanordnungen, die nach dem Gewaltschutzgesetz möglich wären, werden in Verfahren zum Umgang eingeschränkt und ausgehebelt.

 

Die von uns geforderte Ergänzung im § 1684 BGB könnte etwa lauten:

Eine Einschränkung des Umgangsrechts ist dann veranlasst, wenn der Schutz des Kindes dies erfordert, weil ein Elternteil Gewalt gegen den anderen anwendet. Ein Umgangsausschluss gemäß
§ 1684 Abs. 4 S. 1 u. 2 BGB, der in der Regel einem Sorgerechtsentzug gleichkommt, ist deshalb unter Umständen auch bei mittelbarer Kindeswohlgefährdung gerechtfertigt, etwa dann, wenn Leib und Leben eines Elternteils (aber nicht unmittelbar eines Kindes) durch die Umgangsregelung bedroht sind, weil Übergriffe gegen den Elternteil stattfinden.

 

Aus psychologischer Sicht sollte klar sein: Das Kindeswohl ist in einer von Gewalt geprägten Elternbeziehung immer gefährdet, weil (auch) Gewalt der Eltern untereinander für Kinder schwere Belastungen bis hin zu Traumatisierungen bedeuten. Im Zuge der berechtigten Durchsetzung des Vaterrechts auf Pflege und Erziehung der Kinder darf dies nicht übersehen werden.

 

Eine genaue Prüfung des Kindeswohls, wenn Gewalt zwischen den Eltern stattfindet, ist auch verfassungsrechtlich geboten, denn das geteilte (oder doppelte) Elternrecht – als Recht des Vaters und als Recht der Mutter – findet seine Grenze nicht nur im „staatlichen Wächteramt“

 

(vgl. Art. 6 Abs. 2 GG: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“)

 

sondern Elternrecht 1 und Elternrecht 2 finden ihre jeweilige Schranke ebenso in den Grundrechten des anderen Elternteils, zum Beispiel im Persönlichkeitsrecht oder im Recht auf körperliche Unversehrtheit des Trennungspartners, Art. 2 GG.

 

Bei Grundrechtsverletzungen, die sich Eltern – zum Beispiel in Kontexten häuslicher Gewalt – zufügen, ist dies zu berücksichtigen, denn diese haben regelmäßig Auswirkungen auf das Kind, was auch in die Konzeption des Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG abgebildet wird . Da das Recht des Kindes auf Erziehung und Pflege beiden Elternrechten gleichsam innewohnt, kann es davon nicht unbeschadet bleiben.

Antrag 209/II/2022 Tierschutz ist kein Nullsummenspiel – für ein Wildtierkompetenzzentrum in Berlin

9.10.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich für die Einrichtung eines Wildtierkompetenzzentrums einzusetzen, sowie eine ausreichende finanzielle Berücksichtigung im Landeshaushalt zu sichern.

Berlin als grüne Metropole wächst – nicht nur mehr und mehr Menschen zieht es in unsere Stadt, auch Wildtiere breiten sich zunehmend im urbanen Raum aus, denn die Region bietet für viele einen sicheren und adäquaten Lebensraum. Diese Artenvielfalt trägt zu unserer Lebensqualität bei, sichert eine nachhaltige Entwicklung der natürlichen Räume und ist Teil eines verantwortungsbewussten Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen. Die Akzeptanz in der Bevölkerung für ein Zusammenleben mit Wildtieren steigt, gleichzeitig wachsen aber auch die Konflikte, denn wir begegnen uns immer häufiger. 

Darum benötigt Berlin ein Wildtierkompetenzzentrum. An diesem Ort sollen wissenschaftliche Kompetenz im Bereich der Betreuung und Auswilderung, artgerechte Pflege und Unterbringung, sowie tierärztliche und artgerechte Versorgung gewährleistet werden. Neben diesen Angeboten kann ein Wildtierkompetenzzentrum eine wichtige Funktion als Bildungsstätte und Vernetzungsraum erfüllen, um eine gesamtstädtische Wildtierstrategie zu etablieren.