Antrag 72/I/2024 Lehrkräfte gezielter an die Schulen mit dem größten Bedarf zuteilen

Status:
Nicht abgestimmt

Die Mitglieder der Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat setzen sich dafür ein, dass voll ausgebildete Lehrkräfte sowie Quer- und Seiteneinsteigende nach einem definierten Zuteilungsschlüssel vorrangig in die Schulen mit dem höchsten Bedarf vermittelt werden. Der Zuteilungsschlüssel soll neben der tatsächlichen Personalausstattung auch die Quote der angehenden Lehrkräfte sowie die Quote der anleitenden Lehrkräfte berücksichtigen. Die besonderen Bedarfe einer Schule, beziehungsweise die erschwerend hinzukommenden Faktoren der Schülerschaft, wie Armut, Flucht und Migrationshintergrund und ein herausforderndes Elternhaus sollen in diesem Schlüssel ihre Berücksichtigung finden.

 

 

 

Fassung der Antragskommission:

Stellungnahme AfB:

Die Grundaussagen des Antrags gehören seit dem LPT II/2023 zur Beschlusslage der Partei (vgl. Antrag 304/II/2023 “Kein Aderlass für Schulen mit besonderen Herausforderungen”). Seitdem hat sich die Situation jedoch verschärft. Bspw. arbeiten in manchen Schulen gerade einmal 40 % und in extremen Fällen gerade einmal 20 % voll ausgebildete Lehrkräfte. Daher ist es sinnvoll, diese Beschlusslage zu bekräftigen, dabei allerdings die Formulierung beider Anträge in Einklang zu bringen. Daher schlagen wir die Folgende Fassung als AK-Fassung vor:

“Die Berliner SPD bekräftigt ihre Haltung, dass gerade in Mangelzeiten eine bedarfsgerechte Steuerung voll ausgebildeter Lehrkräfte bedarf (vgl. Antrag 304/II/2023). Wir unterstützen die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die Mitglieder der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus in ihrem Einsatz dafür, dass die gezielte Zuweisung von Lehrkräften an Schulen mit besonderen Bedarfen und die gezielte Zuweisung von Lehrkräften an Schulen mit unterdurchschnittlicher Personalausstattung wieder eingeführt wird. Die Zuweisung soll neben der tatsächlichen Personalausstattung auch die Quote der angehenden Lehrkräfte sowie die Quote der anleitenden Lehrkräfte berücksichtigen. Die strukturellen Belastungen der Schule sollen bei der Zuweisung im Rahmen der Berliner Schultypisierung berücksichtigt werden.”