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Antrag 186/I/2024 Für eine Analyse jenseits der 80er und wirkliche Unterstützung: Sexarbeit und Prostitution in Deutschland

21.04.2024

Es wird viel über die Themen Sexarbeit und Prostitution diskutiert. Die Diskussion ist häufig aufgeladen und hat gesellschaftliche und politische Implikationen. Gleichzeitig wissen wir relativ wenig über das Feld, über das gesprochen wird. Alleine zur Zusammensetzung von Sexarbeiter*innen und Menschen in der Prostitution ist sehr wenig bekannt. Noch heute werden in der Debatte Schätzungen zur Anzahl von Sexarbeiter*innen aus den 1980er Jahren verwendet, die nie wissenschaftlich belegt werden konnten. Neuere, seriöse Hochrechnungen existieren nicht. Das liegt auf der einen Seite am schwierigen Zugang zum Feld (sowohl auf Seiten der Forschenden, als auch auf Seiten der Akteur*innen in der Sexarbeit) und auf der anderen Seite an der fehlenden Finanzierung großangelegter Studien. Unterstützungsbedarfe Was wir allerdings aus den Beratungsstellen wissen ist, dass Sexarbeiter*innen und Menschen in der Prostitution eine Vielzahl von Hürden und komplexer Herausforderungen begegnen können. Das betrifft beispielsweise die Bereiche Gesundheitsversorgung, Steuern und Finanzen, Wohnen und Aufenthaltsrecht. Um echte Unterstützung in diesen und weiteren Fragen bieten zu können, ist der Aufbau von Vertrauen und eine zuverlässige Struktur unerlässlich. Es gibt einzelne (teils auf Zeit geförderte) Projekte, die diese wichtige Arbeit angehen. Aber nicht in jedem Bundesland gibt es etablierte Fachberatungsstellen, die als Anlaufpunkt bekannt sind und im Zweifelsfall an die passenden Projekte oder Stellen verweisen können. Ohne diese fest verankerten Anlaufpunkte, ist es schwierig, einen vertrauensvollen Kontakt herzustellen. Insbesondere der Umstieg in berufliche Alternativen, sollte dieser durch Sexarbeiter*innen gewünscht sein, braucht Zeit und kann viel Frustration mit sich bringen. Aber auch andere Unterstützungsprozesse bauen auf einer langfristigen Zusammenarbeit und einem funktionierenden Zugang der Beratungsstellen ins Feld auf. Weitere Gründe für die Schwierigkeiten für Sexarbeiter*innen und Menschen in der Prostitution liegen im Kontakt mit Behörden. Hier können ihnen Unwissen über Ausgangslagen und Bedarfe sowie Stigmatisierung begegnen. Ansprechpersonen, die Klient*innen ernst nehmen, auf ihre Bedarfe eingehen und ihnen ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, sind aber unerlässlich für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, sich für folgende Punkte einzusetzen:

 

  • Finanzierung einer umfassend ausgestatteten wissenschaftlichen Dunkefeldstudie. Diese ist notwendig für eine gesellschaftspolitische Debatte, die sich an Tatsachen und der Lebensrealität von Sexarbeiter*innen und Menschen in der Prostitution orientiert und die eine konstruktive Haltung zu dem Feld ermöglicht. Betrachtet werden sollen unter Anderem: die Größe und Zusammensetzung des Feldes „sexuelle Dienstleistungen“, die Lebensrealitäten von Sexarbeiter*innen und Menschen in der Prostitution, ○ Hürden im Umgang mit Behörden und beim Umstieg sowie das Nachfrageverhalten von Sexkäufer*innen.
  • den Aufbau von fest verankerten Fachberatungsstellen in den Bundesländern. Diese müssen gut mit den Behörden vernetzt sein und brauchen feste Ansprechpersonen beispielsweise in den JobCentern, sodass Fachwissen weitergegeben und Klient*innen zuverlässig vermittelt werden können, ohne Angst zu haben, auf Unverständnis oder weitere Stigmatisierung zu stoßen. Schulungsangebote durch die Fachberatungsstellen für Behördenmitarbeitende sollen zusätzlich Barrieren abbauen.

 

Zwang

Neben der selbstbestimmten Sexarbeit, gibt es auch Menschen die nicht freiwillig in der Prostitution sind. Zwangsprostitution beinhaltet sowohl Fälle in denen Menschen durch Abhängigkeitsbeziehungen und/oder Gewalt zur Prostitution gebracht werden, als auch solche Fälle in denen Betroffene zunächst mit dem Anbieten von sexuellen Dienstleistungen einverstanden waren, aber über die Umstände der Arbeit getäuscht wurden. Über die Hälfte der Ermittlungsverfahren im Bereich der Zwangsprostitution wird durch polizeiliche Kontrollen eingeleitet, die unabhängig von der Meldung durch Betroffene stattfinden. Täter nutzen die vulnerable Lage Betroffener aus, um sie in dem Zwangsverhältnis zu halten. Dabei spielen auch aufenthaltsrechtliche Illegalisierung und Sprachbarrieren eine Rolle. Betroffene, die sich in Abhängigkeitsbeziehungen zu den Tätern befinden und verschiedenen Formen von Gewalt ausgesetzt sind, brauchen ein funktionierendes Auffangnetz und zuverlässige Hilfe. Neben den Unterstützungsstrukturen für Sexarbeiter*innen fordern wir im Bereich Zwangsprostitution

  • mehrsprachige Informationskampagnen zum Erkennen von Zwangsprostitution, zu Ausstiegswegen und zu konkreten Handlungsmöglichkeiten und Hilfsangeboten.
  • niedrigschwellige Beratungs- und Therapieangebote für Betroffene, um das Erlebte aufzuarbeiten und bei dem Ausstieg aus dem Zwangsverhältnis begleitet zu werden.
  • einen wirklichen Schutz der Betroffenen durch Polizei und Rechtspflege. Es muss bedarfsgerechte Zeugenschutzprogramme für Opfer geben, die gegen ihre Zuhälter und Menschenhändler aussagen. Darüber hinaus müssen illegalisierte Betroffene, wie im aktuellen Koalitionsvertrag vorgesehen, unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft einen sicheren Aufenthaltsstatus bekommen

 

Antrag 183/I/2024 Eine Reform des §129 StGB “Bildung einer kriminellen Vereinigung” die dem Rechtsstaat gerecht wird

21.04.2024

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf sich für eine Reform der § 129 ff. Strafgesetzbuch unter Berücksichtigung folgender Punkte einzusetzen:

  • § 129 ist als Grundtatbestand neuzufassen und auf die Begehung von Straftaten mittlerer Kriminalität zu beziehen. Bagatelldelikte der leichten Kriminalität sind dabei grundsätzlich auszuschließen. Die Mindeststrafe für strafbestandserfüllende Taten soll bei mindestens fünf Jahren liegen (ohne die erhöhung der Strafe, die durch das Begehen in einer Vereinigung miteinhergeht)
  • Es sind konkrete Vorgaben für die Organisation, Planung und Struktur einer Vereinigung zu entwickeln.
  • Die Strafandrohung (die mögliche Strafe) des § 129 neuer Fassung ist herabzusetzen.
  •  Schwere Eingriffe in Grundrechte durch intensive Ermittlungsmaßnahmen, wie das Abhören von Kommunikation, dürfen nicht länger auf einem bloßen Verdacht der Gründung oder Beteiligung einer kriminellen Vereinigung beruhen. Dafür darf der Paragraph nicht mehr als sogenannte Katalogtat geführt werden.
  •  Für schwerkriminelle Vereinigungen, die auf die Begehung schwerwiegender Taten organisierter Kriminalität wie Mord, Totschlag, Schutzgelderpressungen oder Geldwäsche gerichtet sind, soll ein eigener Straftatbestand (Qualifikation) geschaffen werden.
  •  Von kriminellen wie terroristischen Vereinigungen muss eine erhöhte Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen.

 

Antrag 182/I/2024 Verbot sog. „Lootboxen“ in Videospielen als Kostenfalle für Kinder und Jugendliche

21.04.2024

Der PES-Kongress möge beschließen:

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und des Europäischen Parlaments werden aufgefordert sich für ein Verbot mittels gesetzlicher Regelung zum Kauf von Lootboxen für Kinder und Jugendliche bis zu ihrer Volljährigkeit einzusetzen.

Antrag 74/I/2024 Sozialassistentenausbildung kostenlos

21.04.2024

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, die im Koalitionsvertrag geeinte Abschaffung des Schulgelds für die Ausbildung zur Sozialassistent*in umzusetzen.

Antrag 75/I/2024 Sozialassistentenausbildung kostenlos

21.04.2024

Für die zweijährige Ausbildung zum Sozialassistenten / zur Sozialassistentin soll spätestens ab Semesterbeginn August 2024 kein Schulgeld mehr verlangt werden.