Antrag 186/I/2024 Für eine Analyse jenseits der 80er und wirkliche Unterstützung: Sexarbeit und Prostitution in Deutschland

Status:
Überweisung

Es wird viel über die Themen Sexarbeit und Prostitution diskutiert. Die Diskussion ist häufig aufgeladen und hat gesellschaftliche und politische Implikationen. Gleichzeitig wissen wir relativ wenig über das Feld, über das gesprochen wird. Alleine zur Zusammensetzung von Sexarbeiter*innen und Menschen in der Prostitution ist sehr wenig bekannt. Noch heute werden in der Debatte Schätzungen zur Anzahl von Sexarbeiter*innen aus den 1980er Jahren verwendet, die nie wissenschaftlich belegt werden konnten. Neuere, seriöse Hochrechnungen existieren nicht. Das liegt auf der einen Seite am schwierigen Zugang zum Feld (sowohl auf Seiten der Forschenden, als auch auf Seiten der Akteur*innen in der Sexarbeit) und auf der anderen Seite an der fehlenden Finanzierung großangelegter Studien. Unterstützungsbedarfe Was wir allerdings aus den Beratungsstellen wissen ist, dass Sexarbeiter*innen und Menschen in der Prostitution eine Vielzahl von Hürden und komplexer Herausforderungen begegnen können. Das betrifft beispielsweise die Bereiche Gesundheitsversorgung, Steuern und Finanzen, Wohnen und Aufenthaltsrecht. Um echte Unterstützung in diesen und weiteren Fragen bieten zu können, ist der Aufbau von Vertrauen und eine zuverlässige Struktur unerlässlich. Es gibt einzelne (teils auf Zeit geförderte) Projekte, die diese wichtige Arbeit angehen. Aber nicht in jedem Bundesland gibt es etablierte Fachberatungsstellen, die als Anlaufpunkt bekannt sind und im Zweifelsfall an die passenden Projekte oder Stellen verweisen können. Ohne diese fest verankerten Anlaufpunkte, ist es schwierig, einen vertrauensvollen Kontakt herzustellen. Insbesondere der Umstieg in berufliche Alternativen, sollte dieser durch Sexarbeiter*innen gewünscht sein, braucht Zeit und kann viel Frustration mit sich bringen. Aber auch andere Unterstützungsprozesse bauen auf einer langfristigen Zusammenarbeit und einem funktionierenden Zugang der Beratungsstellen ins Feld auf. Weitere Gründe für die Schwierigkeiten für Sexarbeiter*innen und Menschen in der Prostitution liegen im Kontakt mit Behörden. Hier können ihnen Unwissen über Ausgangslagen und Bedarfe sowie Stigmatisierung begegnen. Ansprechpersonen, die Klient*innen ernst nehmen, auf ihre Bedarfe eingehen und ihnen ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, sind aber unerlässlich für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, sich für folgende Punkte einzusetzen:

 

  • Finanzierung einer umfassend ausgestatteten wissenschaftlichen Dunkefeldstudie. Diese ist notwendig für eine gesellschaftspolitische Debatte, die sich an Tatsachen und der Lebensrealität von Sexarbeiter*innen und Menschen in der Prostitution orientiert und die eine konstruktive Haltung zu dem Feld ermöglicht. Betrachtet werden sollen unter Anderem: die Größe und Zusammensetzung des Feldes „sexuelle Dienstleistungen“, die Lebensrealitäten von Sexarbeiter*innen und Menschen in der Prostitution, ○ Hürden im Umgang mit Behörden und beim Umstieg sowie das Nachfrageverhalten von Sexkäufer*innen.
  • den Aufbau von fest verankerten Fachberatungsstellen in den Bundesländern. Diese müssen gut mit den Behörden vernetzt sein und brauchen feste Ansprechpersonen beispielsweise in den JobCentern, sodass Fachwissen weitergegeben und Klient*innen zuverlässig vermittelt werden können, ohne Angst zu haben, auf Unverständnis oder weitere Stigmatisierung zu stoßen. Schulungsangebote durch die Fachberatungsstellen für Behördenmitarbeitende sollen zusätzlich Barrieren abbauen.

 

Zwang

Neben der selbstbestimmten Sexarbeit, gibt es auch Menschen die nicht freiwillig in der Prostitution sind. Zwangsprostitution beinhaltet sowohl Fälle in denen Menschen durch Abhängigkeitsbeziehungen und/oder Gewalt zur Prostitution gebracht werden, als auch solche Fälle in denen Betroffene zunächst mit dem Anbieten von sexuellen Dienstleistungen einverstanden waren, aber über die Umstände der Arbeit getäuscht wurden. Über die Hälfte der Ermittlungsverfahren im Bereich der Zwangsprostitution wird durch polizeiliche Kontrollen eingeleitet, die unabhängig von der Meldung durch Betroffene stattfinden. Täter nutzen die vulnerable Lage Betroffener aus, um sie in dem Zwangsverhältnis zu halten. Dabei spielen auch aufenthaltsrechtliche Illegalisierung und Sprachbarrieren eine Rolle. Betroffene, die sich in Abhängigkeitsbeziehungen zu den Tätern befinden und verschiedenen Formen von Gewalt ausgesetzt sind, brauchen ein funktionierendes Auffangnetz und zuverlässige Hilfe. Neben den Unterstützungsstrukturen für Sexarbeiter*innen fordern wir im Bereich Zwangsprostitution

  • mehrsprachige Informationskampagnen zum Erkennen von Zwangsprostitution, zu Ausstiegswegen und zu konkreten Handlungsmöglichkeiten und Hilfsangeboten.
  • niedrigschwellige Beratungs- und Therapieangebote für Betroffene, um das Erlebte aufzuarbeiten und bei dem Ausstieg aus dem Zwangsverhältnis begleitet zu werden.
  • einen wirklichen Schutz der Betroffenen durch Polizei und Rechtspflege. Es muss bedarfsgerechte Zeugenschutzprogramme für Opfer geben, die gegen ihre Zuhälter und Menschenhändler aussagen. Darüber hinaus müssen illegalisierte Betroffene, wie im aktuellen Koalitionsvertrag vorgesehen, unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft einen sicheren Aufenthaltsstatus bekommen

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesgruppe, Senat (Konsens)
Beschluss: Überweisung
Text des Beschlusses:

Es wird viel über die Themen Sexarbeit und Prostitution diskutiert. Die Diskussion ist häufig aufgeladen und hat gesellschaftliche und politische Implikationen. Gleichzeitig wissen wir relativ wenig über das Feld, über das gesprochen wird. Alleine zur Zusammensetzung von Sexarbeiter*innen und Menschen in der Prostitution ist sehr wenig bekannt. Noch heute werden in der Debatte Schätzungen zur Anzahl von Sexarbeiter*innen aus den 1980er Jahren verwendet, die nie wissenschaftlich belegt werden konnten. Neuere, seriöse Hochrechnungen existieren nicht. Das liegt auf der einen Seite am schwierigen Zugang zum Feld (sowohl auf Seiten der Forschenden, als auch auf Seiten der Akteur*innen in der Sexarbeit) und auf der anderen Seite an der fehlenden Finanzierung großangelegter Studien. Unterstützungsbedarfe Was wir allerdings aus den Beratungsstellen wissen ist, dass Sexarbeiter*innen und Menschen in der Prostitution eine Vielzahl von Hürden und komplexer Herausforderungen begegnen können. Das betrifft beispielsweise die Bereiche Gesundheitsversorgung, Steuern und Finanzen, Wohnen und Aufenthaltsrecht. Um echte Unterstützung in diesen und weiteren Fragen bieten zu können, ist der Aufbau von Vertrauen und eine zuverlässige Struktur unerlässlich. Es gibt einzelne (teils auf Zeit geförderte) Projekte, die diese wichtige Arbeit angehen. Aber nicht in jedem Bundesland gibt es etablierte Fachberatungsstellen, die als Anlaufpunkt bekannt sind und im Zweifelsfall an die passenden Projekte oder Stellen verweisen können. Ohne diese fest verankerten Anlaufpunkte, ist es schwierig, einen vertrauensvollen Kontakt herzustellen. Insbesondere der Umstieg in berufliche Alternativen, sollte dieser durch Sexarbeiter*innen gewünscht sein, braucht Zeit und kann viel Frustration mit sich bringen. Aber auch andere Unterstützungsprozesse bauen auf einer langfristigen Zusammenarbeit und einem funktionierenden Zugang der Beratungsstellen ins Feld auf. Weitere Gründe für die Schwierigkeiten für Sexarbeiter*innen und Menschen in der Prostitution liegen im Kontakt mit Behörden. Hier können ihnen Unwissen über Ausgangslagen und Bedarfe sowie Stigmatisierung begegnen. Ansprechpersonen, die Klient*innen ernst nehmen, auf ihre Bedarfe eingehen und ihnen ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, sind aber unerlässlich für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, sich für folgende Punkte einzusetzen:

 

  • Finanzierung einer umfassend ausgestatteten wissenschaftlichen Dunkefeldstudie. Diese ist notwendig für eine gesellschaftspolitische Debatte, die sich an Tatsachen und der Lebensrealität von Sexarbeiter*innen und Menschen in der Prostitution orientiert und die eine konstruktive Haltung zu dem Feld ermöglicht. Betrachtet werden sollen unter Anderem: die Größe und Zusammensetzung des Feldes „sexuelle Dienstleistungen“, die Lebensrealitäten von Sexarbeiter*innen und Menschen in der Prostitution, ○ Hürden im Umgang mit Behörden und beim Umstieg sowie das Nachfrageverhalten von Sexkäufer*innen.
  • den Aufbau von fest verankerten Fachberatungsstellen in den Bundesländern. Diese müssen gut mit den Behörden vernetzt sein und brauchen feste Ansprechpersonen beispielsweise in den JobCentern, sodass Fachwissen weitergegeben und Klient*innen zuverlässig vermittelt werden können, ohne Angst zu haben, auf Unverständnis oder weitere Stigmatisierung zu stoßen. Schulungsangebote durch die Fachberatungsstellen für Behördenmitarbeitende sollen zusätzlich Barrieren abbauen.

 

Zwang

Neben der selbstbestimmten Sexarbeit, gibt es auch Menschen die nicht freiwillig in der Prostitution sind. Zwangsprostitution beinhaltet sowohl Fälle in denen Menschen durch Abhängigkeitsbeziehungen und/oder Gewalt zur Prostitution gebracht werden, als auch solche Fälle in denen Betroffene zunächst mit dem Anbieten von sexuellen Dienstleistungen einverstanden waren, aber über die Umstände der Arbeit getäuscht wurden. Über die Hälfte der Ermittlungsverfahren im Bereich der Zwangsprostitution wird durch polizeiliche Kontrollen eingeleitet, die unabhängig von der Meldung durch Betroffene stattfinden. Täter nutzen die vulnerable Lage Betroffener aus, um sie in dem Zwangsverhältnis zu halten. Dabei spielen auch aufenthaltsrechtliche Illegalisierung und Sprachbarrieren eine Rolle. Betroffene, die sich in Abhängigkeitsbeziehungen zu den Tätern befinden und verschiedenen Formen von Gewalt ausgesetzt sind, brauchen ein funktionierendes Auffangnetz und zuverlässige Hilfe. Neben den Unterstützungsstrukturen für Sexarbeiter*innen fordern wir im Bereich Zwangsprostitution

  • mehrsprachige Informationskampagnen zum Erkennen von Zwangsprostitution, zu Ausstiegswegen und zu konkreten Handlungsmöglichkeiten und Hilfsangeboten.
  • niedrigschwellige Beratungs- und Therapieangebote für Betroffene, um das Erlebte aufzuarbeiten und bei dem Ausstieg aus dem Zwangsverhältnis begleitet zu werden.
  • einen wirklichen Schutz der Betroffenen durch Polizei und Rechtspflege. Es muss bedarfsgerechte Zeugenschutzprogramme für Opfer geben, die gegen ihre Zuhälter und Menschenhändler aussagen. Darüber hinaus müssen illegalisierte Betroffene, wie im aktuellen Koalitionsvertrag vorgesehen, unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft einen sicheren Aufenthaltsstatus bekommen

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2026:
SenInnSport

Stellungnahme des Senat-SenInnSports 2026:
Die aktuelle Dunkelfeldstudie LeSuBiA, die 2026 auf Bundesebene erstellt wurde, erfasst Partnerschaftsgewalt, sexualisierte Gewalt, Stalking, digitale Gewalt sowie Erfahrungen in der Kindheit und Jugend.

Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Seit 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten zu stärken, fachgesetzliche Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen zu schaffen, gefährliche Erscheinungsformen der Prostitution zu verdrängen und Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Gewalt und Ausbeutung sowie Zuhälterei zu bekämpfen.

Das Prostituiertenschutzgesetz reguliert erstmalig auch eine verpflichtende, in regelmäßigen Abständen stattfindende gesundheitliche Beratung für Prostituierte, die durch eine für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständige Behörde angeboten wird. Diese Beratung soll – angepasst an die persönliche Lebenssituation der Person, die eine Beratung in Anspruch nimmt – Fragen zur Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung, Schwangerschaft und zu Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs einschließen. Die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes fällt in die Verantwortung der Bundesländer; die Länder bestimmen auch, welche Behörden für die Umsetzung vor Ort zuständig sind. Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes einen ersten Zwischenbericht vorzulegen. Im Prostituiertenschutzgesetz selbst ist zusätzlich eine Evaluation mit einer Frist bis zum 1. Juli 2025 vorgesehen.

Am 24. Juni 2025 hat das Bundesfrauenministerium dem Bundestag die Ergebnisse zur umfangreichen und unabhängigen Evaluation über das Prostituiertenschutzgesetz vorgelegt. Die Evaluation wurde vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. (KFN) unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den Ländern, Verbänden und von Prostituierten durchgeführt.

Die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes zeigt, dass Prostitution eine grundrechtlich geschützte, freiwillige Tätigkeit ist und der Staat eine Schutzpflicht gegenüber den in diesem Bereich tätigen Personen hat. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die mit dem Gesetz verfolgten Ziele, wie der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und der Gesundheit sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, zu einem erheblichen Teil erreicht wurden. Aus diesem Grund wird das Gesetz als erfolgreich bewertet.

Als zu erreichende Verbesserungen wurden genannt:

• Geringe Akzeptanz des Anmeldeverfahrens: Viele Prostituierte nehmen nicht daran teil, da sie eine Offenlegung ihrer Tätigkeit gegenüber Behörden und die Sicherheit ihrer Daten fürchten. Zudem sind die bürokratischen Hürden zu hoch. Darüber hinaus sind manche als Prostituierte tätige Personen aus (ausländer-)rechtlichen Gründen vom Anmeldeverfahren und den in diesem Rahmen angebotenen Hilfs- und Unterstützungsangeboten gesetzeszielwidrig ausgeschlossen.

• Stigmatisierung: Prostituierte erleben Benachteiligung und Stigmatisierung aufgrund ihres Berufs, weshalb sie ihre Tätigkeit oft geheim halten.

• Mangelnde Schulung: Sachbearbeiter:innen in den zuständigen Behörden sind oft nicht ausreichend aus- oder weitergebildet, was die Fallbearbeitung erschwert. Dies führt auch dazu, dass selten Opfer von Menschenhandel oder Ausbeutung identifiziert werden.

• Unzureichende Ausrichtung: Das Gesetz ist nicht primär auf den Schutz von Prostituierten ausgerichtet, da auch andere Interessen, wie die von Finanzämtern, was die Besteuerung angeht, die Ausgestaltung mitbestimmt haben.

• Fehlende digitale Regulierung: Die Verlagerung der Prostitutionsanbahnung in den digitalen Raum erschwert die Kontrolle und den Zugang von Fachberatungsstellen zu den Prostituierten.

• Baurecht und Strafrecht: Es gibt Abstimmungsprobleme mit anderen Rechtsbereichen, wie dem Baurecht und dem Strafrecht.

Der Bericht weist außerdem auf zwei weitere Erkenntnisse hin: Zum einen haben Personen, die direkt in der Prostitution tätig sind (Prostituierte, Gewerbetreibende), eine deutlich positivere Sicht auf Themen wie Selbstbestimmung und das Verhalten von Kunden als Behördenmitarbeitende. Zum anderen ist die mediale Darstellung von Prostitution stark von kriminalitätsbezogenen Narrativen geprägt, während eine differenzierte Betrachtung als Erwerbstätigkeit seltener stattfindet.

Datengrundlage: Die Untersuchung basierte auf einer umfangreichen Datenerhebung, bei der über 2.300 Prostituierte, 800 Behördenmitarbeiter, 3.400 Prostitutionskund:innen und 280 Gewerbetreibende befragt wurden.

Es erscheint aber notwendig, langfristige Studien zu diesem Bereich zu führen. Die Bundesländer und Kommunen müssen in ihren Haushalten ausreichend Gelder für eine wissenschaftliche Begleitung wie auch für unterstützende Leistungen und Beratungen für in der Sexarbeit Tätige vorsehen.

Zugleich bereitet das Justizministerium ein Gesetz vor, welches Strafverschärfungen bei Menschenhandel und Zwangsprostitution vorsieht.
Überweisungs-PDF: