Antrag 51/II/2022 Das Handwerk bereits in der Schule fördern

Status:
Annahme mit Änderungen

Wir fordern daher als SPD den Senat bzw. die Senator*innen für Bildung, für Arbeit und für Wirtschaft auf, durch spezielle Bildungsangebote bzw. Schulstunden im mittleren Schulsystem handwerkliche Talente zu fördern, speziell in den Bereichen Holzbearbeitung, Metallbearbeitung und Mechatronik. Die Einpassung dieser Angebote in den Lehrplan und die Stundentafeln obliegt entsprechenden Fachleuten aus Schule, Wirtschaft und Gewerkschaft. Außerdem sind an dafür geeigneten Schulen Räume mit den notwendigen Werkzeugen und Maschinen auszustatten.

 

Auch in der Grundschule kann das Kennenlernen des „Handwerks“ in den Ganztags- und Schulbetrieb eingebettet werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir fordern die Berliner SPD und die Abgeordneten der Berliner SPD Fraktion auf, sich für den Ausbau und die Stärkung der Praxiserfahrungen und des Dualen Lernens an allen Berliner Schulen einzusetzen.  

 

Das Duale Lernen ist bereits gemäß § 29 Sek I-VO fest in den Berliner Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen verankert und bietet den Schülerinnen und Schülern je nach Schulstandort und Konzept unterschiedliche Angebote in praxisorientierten Handlungsfeldern.

 

So wird Schülerinnen und Schülern neben dem traditionellen Praktikum im Jahrgang 8 breit gefächert ein Angebot zur Berufsorientierung gemacht. Für schuldistanzierte Schülerinnen und Schüler sowie für Zugewanderte gibt es zusätzliche Angebote im Rahmen des Dualen Lernens in den Jahrgängen 7 bis 10, um auch die Schülerinnen und Schüler in besonderen Situationen auf den Übergang in die Berufsausbildung zu unterstützen.  

 

Diese bereits in den Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen fest im Schulalltag verankerten Angebote gilt es auszubauen. Schulen sind darin zu stärken und zu unterstützen, benötigte Räume, eigene Werkstätten und Ressourcen auszubauen sowie vermehrt Kooperationen mit Betrieben und Oberstufenzentren herzustellen, um im Rahmen ihres Schulprogramms das Duale Lernen anzubieten. Hier sind Leitlinien und Qualitätsstandards hinsichtlich der Inhalte, des Umfangs sowie der Kooperationspartner und Träger festzulegen. Darüber hinaus stellen solche Werkstätte eine Chance zur sozialräumlichen Öffnung der Schulen dar, insbesondere auch dem Gedanken der Zukunftskieze entsprechend.  

 

Darüber hinaus sollen an den Gymnasien, Schulen in freier Trägerschaft und Grundschulen gleichermaßen Angebote verpflichtend eingerichtet werden. Insbesondere die Gymnasien und die Schulen in freier Trägerschaft müssen sich einer heterogenen Schülerschaft auch im Bereich des Dualen Lernens inklusiv öffnen. Für sie gelten die gleichen Anforderungen und Standards wie an den Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen.

 

___

FA Stadt des Wissens: Wir schließen und dem Änderungsantrag der AfB an.

 

Text des Beschlusses:

Wir fordern die Berliner SPD und die Abgeordneten der Berliner SPD Fraktion auf, sich für den Ausbau und die Stärkung der Praxiserfahrungen und des Dualen Lernens an allen Berliner Schulen einzusetzen.  

 

Das Duale Lernen ist bereits gemäß § 29 Sek I-VO fest in den Berliner Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen verankert und bietet den Schülerinnen und Schülern je nach Schulstandort und Konzept unterschiedliche Angebote in praxisorientierten Handlungsfeldern.

 

So wird Schülerinnen und Schülern neben dem traditionellen Praktikum im Jahrgang 8 breit gefächert ein Angebot zur Berufsorientierung gemacht. Für schuldistanzierte Schülerinnen und Schüler sowie für Zugewanderte gibt es zusätzliche Angebote im Rahmen des Dualen Lernens in den Jahrgängen 7 bis 10, um auch die Schülerinnen und Schüler in besonderen Situationen auf den Übergang in die Berufsausbildung zu unterstützen.  

 

Diese bereits in den Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen fest im Schulalltag verankerten Angebote gilt es auszubauen. Schulen sind darin zu stärken und zu unterstützen, benötigte Räume, eigene Werkstätten und Ressourcen auszubauen sowie vermehrt Kooperationen mit Betrieben und Oberstufenzentren herzustellen, um im Rahmen ihres Schulprogramms das Duale Lernen anzubieten. Hier sind Leitlinien und Qualitätsstandards hinsichtlich der Inhalte, des Umfangs sowie der Kooperationspartner und Träger festzulegen. Darüber hinaus stellen solche Werkstätte eine Chance zur sozialräumlichen Öffnung der Schulen dar, insbesondere auch dem Gedanken der Zukunftskieze entsprechend.  

 

Darüber hinaus sollen an den Gymnasien, Schulen in freier Trägerschaft und Grundschulen gleichermaßen Angebote verpflichtend eingerichtet werden. Insbesondere die Gymnasien und die Schulen in freier Trägerschaft müssen sich einer heterogenen Schülerschaft auch im Bereich des Dualen Lernens inklusiv öffnen. Für sie gelten die gleichen Anforderungen und Standards wie an den Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen.

 

___

FA Stadt des Wissens: Wir schließen und dem Änderungsantrag der AfB an.

 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: