Antrag 24/II/2022 Mindestlohn konsequent umsetzen!

Status:
Annahme mit Änderungen

Die Erhöhung des bundesweiten Mindestlohns auf 12€ und des Berliner Landesmindestlohns auf 13€ ist eine bedeutende Errungenschaft für Arbeitnehmer*innen im Jahr 2022. Jetzt gilt es sicherzustellen, dass der erhöhte Mindestlohn auch bei allen ankommt.

 

Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags sowie der Bundesregierung auf,

  • zusätzliche Personalmittel für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung im Haushalt einzustellen und eine entsprechende Werbekampagne zur Besetzung dieser Stellen zu ermöglichen, um eine flächendeckende und zielführende Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns zu gewährleisten.
  • eine digitale und manipulationssichere Zeiterfassungslösung durch die Bundesregierung zur Verfügung zu stellen und Arbeitgeber*innen dazu zu verpflichten, diese zu nutzen.
  • ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das klar regelt, was zur bezahlten Arbeitszeit gehört (An- und Abreise, Umziehen).
  • eine mehrsprachige Mindestlohns-Informations-Offensive durch die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu finanzieren.
  • die Meldestelle für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz weiter auszubauen, sodass Arbeitnehmer*innen dort stärker beraten und in ihrem rechtlichen Vorgehen gegen ihre*n Arbeitgeber*in unterstützt werden.
  • Die Sanktionierung von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz ist in zweierlei Hinsicht zu verstärken: durch eine Erhöhung der zu verhängenden Bußgelder sowie den Ausschluss von Arbeitgebern, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen, nicht nur von der Vergabe öffentlicher Aufträge, sondern auch von der Vergabe von Fördermitteln der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die Erhöhung des bundesweiten Mindestlohns auf 12€ und des Berliner Landesmindestlohns auf 13€ ist eine bedeutende Errungenschaft für Arbeitnehmer*innen im Jahr 2022. Jetzt gilt es sicherzustellen, dass der erhöhte Mindestlohn auch bei allen ankommt.

 

Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags sowie der Bundesregierung auf,

  • zusätzliche Personalmittel für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung im Haushalt einzustellen und eine entsprechende Werbekampagne zur Besetzung dieser Stellen zu ermöglichen, um eine flächendeckende und zielführende Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns zu gewährleisten.
  • eine digitale und manipulationssichere Zeiterfassungslösung durch die Bundesregierung zur Verfügung zu stellen und Arbeitgeber*innen dazu zu verpflichten, diese zu nutzen.
  • ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das klar regelt, was zur bezahlten Arbeitszeit gehört (An- und Abreise, Umziehen).
  • eine mehrsprachige Mindestlohns-Informations-Offensive durch die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu finanzieren.
  • die Meldestelle für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz weiter auszubauen, sodass Arbeitnehmer*innen dort stärker beraten und in ihrem rechtlichen Vorgehen gegen ihre*n Arbeitgeber*in unterstützt werden.
  • bei Antragstellung auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch durch berufstätige, erwerbsfähige und potentiell hilfebedürftige Personen (Ergänzer*innen), die Leistungssachbearbeitung des Jobcenters von Amts wegen die Arbeitsverträge prüfen und die tatsächlichen Umstände der Arbeitsverhältnisse abfragen zu lassen. Die Prüfung umfasst insbesondere: Vereinbarung der wöchentlichen Arbeitszeit, faktische Arbeitszeit, Auszahlung von Überstunden, Einhaltung des Mindestlohns und angemessene Vergütung. Legt die Prüfung eine Lohnzahlung unter dem gültigen Mindestlohn nahe, ist unverzüglich die zuständige Stelle beim Zoll zu informieren. Die Ergebnisse der Abfragen dürfen keine negativen Konsequenzen für die hilfebedürftigen Personen haben.
  • Die Sanktionierung von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz ist in zweierlei Hinsicht zu verstärken: durch eine Erhöhung der zu verhängenden Bußgelder sowie den Ausschluss von Arbeitgebern, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen, nicht nur von der Vergabe öffentlicher Aufträge, sondern auch von der Vergabe von Fördermitteln der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik.

 

Beschluss: Beschluss des Parteitags
Text des Beschlusses:

Die Erhöhung des bundesweiten Mindestlohns auf 12€ und des Berliner Landesmindestlohns auf 13€ ist eine bedeutende Errungenschaft für Arbeitnehmer*innen im Jahr 2022. Jetzt gilt es sicherzustellen, dass der erhöhte Mindestlohn auch bei allen ankommt.

Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags sowie der Bundesregierung auf,

  • zusätzliche Personalmittel für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung im Haushalt einzustellen und eine entsprechende Werbekampagne zur Besetzung dieser Stellen zu ermöglichen, um eine flächendeckende und zielführende Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns zu gewährleisten.
  • eine digitale und manipulationssichere Zeiterfassungslösung durch die Bundesregierung zur Verfügung zu stellen und Arbeitgeber*innen dazu zu verpflichten, diese zu nutzen.
  • ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das klar regelt, was zur bezahlten Arbeitszeit gehört (An- und Abreise, Umziehen).
  • eine mehrsprachige Mindestlohns-Informations-Offensive durch die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu finanzieren.
  • die Meldestelle für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz weiter auszubauen, sodass Arbeitnehmer*innen dort stärker beraten und in ihrem rechtlichen Vorgehen gegen ihre*n Arbeitgeber*in unterstützt werden.
  • bei Antragstellung auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch durch berufstätige, erwerbsfähige und potentiell hilfebedürftige Personen (Ergänzer*innen), die Leistungssachbearbeitung des Jobcenters von Amts wegen die Arbeitsverträge prüfen und die tatsächlichen Umstände der Arbeitsverhältnisse abfragen zu lassen. Die Prüfung umfasst insbesondere: Vereinbarung der wöchentlichen Arbeitszeit, faktische Arbeitszeit, Auszahlung von Überstunden, Einhaltung des Mindestlohns und angemessene Vergütung. Legt die Prüfung eine Lohnzahlung unter dem gültigen Mindestlohn nahe, ist unverzüglich die zuständige Stelle beim Zoll zu informieren. Die Ergebnisse der Abfragen dürfen keine negativen Konsequenzen für die hilfebedürftigen Personen haben.
  • Die Sanktionierung von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz ist in zweierlei Hinsicht zu verstärken: durch eine Erhöhung der zu verhängenden Bußgelder sowie den Ausschluss von Arbeitgebern, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen, nicht nur von der Vergabe öffentlicher Aufträge, sondern auch von der Vergabe von Fördermitteln der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik.
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: