Die Sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses mögen sich dafür einsetzen, die Gemeinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung (GGO) zu ändern, um eine inklusive, gendersensible Sprache in Schriftstücken der Berliner Verwaltung zu ermöglichen. Dazu soll eine Änderung von §2 (2) der GGO umgesetzt werden, so dass neben geschlechtsneutralen Personenbezeichnungen, geschlechtsinklusive Personenbezeichnungen mit Sternchen oder Doppelpunkt künftig ermöglicht werden. Die Entscheidung, ob ein Sternchen oder ein Doppelpunkt als Mittel der gendersensiblen Schreibweise gewählt wird, soll auf Vorschlag der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom Berliner Senat getroffen werden.
Die Sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses mögen sich dafür einsetzen, die Gemeinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung (GGO) zu ändern, um eine inklusive, gendersensible Sprache in Schriftstücken der Berliner Verwaltung zu ermöglichen. Dazu soll eine Änderung von §2 (2) der GGO umgesetzt werden, so dass neben geschlechtsneutralen Personenbezeichnungen, geschlechtsinklusive Personenbezeichnungen mit Sternchen und Doppelpunkt künftig ermöglicht werden.
Die Sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses mögen sich dafür einsetzen, die Gemeinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung (GGO) zu ändern, um eine inklusive, gendersensible Sprache in Schriftstücken der Berliner Verwaltung zu ermöglichen. Dazu soll eine Änderung von §2 (2) der GGO umgesetzt werden, so dass neben geschlechtsneutralen Personenbezeichnungen, geschlechtsinklusive Personenbezeichnungen mit Sternchen und Doppelpunkt künftig ermöglicht werden.